Röteln-Impfung
Die Röteln-Impfung bietet den besten Schutz vor der Krankheit. Wichtig ist das vor allem für ungeborene Kinder. Denn wenn eine Schwangere Röteln bekommt, kann das schwere Fehlbildungen beim Kind verursachen.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
Röteln-Impfung
Folgeschäden durch Röteln in der Schwangerschaft (sog. Rötelnembryofetopathie) lassen sich nur verhindern, indem man die Krankheit ausrottet. Mit konsequenter Röteln-Impfung lässt sich das verwirklichen.
Röteln-Impfstoff
Der zur Röteln-Impfung eingesetzte Impfstoff enthält geringe Mengen aktiver, aber abgeschwächter Röteln-Impfviren. Es handelt sich also um einen Lebendimpfstoff.
Gibt es den Röteln-Impfstoff einzeln?
Nein. Bei der Röteln-Impfung bekommt man immer einen Impfstoff gespritzt, der vor mehreren Krankheiten gleichzeitig schützt – meist vor Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff). Ein Vorteil solcher Kombinationsimpfstoffe besteht darin, dass für alle empfohlenen Impfungen insgesamt weniger Spritzen nötig sind.
Ist der Röteln-Impfstoff bei Hühnereiweißallergie geeignet?
Der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff enthält Spuren von Hühnereiweiß. Trotzdem ist die Röteln-Impfung für die meisten Menschen, die gegen Hühnereiweiß allergisch sind, gut verträglich. Denn ...
- ... erstens enthält der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff nur ganz wenig Hühnereiweiß.
- ... zweitens ist das Hühnereiweiß im Impfstoff nicht dasselbe wie in einem Hühnerei.
Besondere Maßnahmen sind bei der Röteln-Impfung nur dann nötig, wenn eine Hühnereiweißallergie schwerwiegende Auswirkungen hat (z. B. wenn schon winzige Mengen Hühnereiweiß einen anaphylaktischen Schock auslösen). Sprechen Sie das Thema am besten vorher bei Ihrem Arzt an.
Röteln-Impfung: Wie oft?
Sicher vor Röteln geschützt ist nur, wer zweimal geimpft wurde. Denn nach der ersten Röteln-Impfung entwickeln 5 bis 10 Prozent der Geimpften keinen ausreichenden Impfschutz. Doch nach der zweiten Impfung sind praktisch alle Geimpften immun gegen die Krankheit.
Normalerweise hält der Impfschutz nach zweimaliger Röteln-Impfung lebenslang an. Auffrischen muss man die Impfung also nicht.
Empfohlen ist die Röteln-Impfung schon im Kindesalter – und zwar für Mädchen und für Jungen:
- Die 1. Impfung gegen Röteln erhalten Kinder in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat (mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln).
- Die 2. Impfung sollte mit einem Abstand von 4 oder mehr Wochen bis spätestens Ende des 2. Lebensjahres erfolgen.
Hat ein Kind die zweite Röteln-Impfung nicht bekommen, sollte der Impftermin unbedingt vor der Einschulung nachgeholt werden. Spätestens bei der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) ist sicherzustellen, dass das Kind zwei Schutzimpfungen gegen Röteln erhalten hat.
Wer jedoch später wegen fehlender Zweitimpfung keinen Impfschutz hat, kann die zweite Röteln-Impfung immer noch nachholen. Das gilt auch für Erwachsene.
Bei unvollständigem oder unklarem Impfschutz gegen Röteln gelten folgende Empfehlungen:
- Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist, sollten zwei Röteln-Impfungen erhalten.
- Frauen im gebärfähigen Alter, die bislang nur einmal geimpft wurden, sollten eine Röteln-Impfung erhalten.
- Menschen, die in Einrichtungen der Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten und nicht geimpft sind oder bei denen der Impfstatus unklar ist, sollten ebenfalls eine Röteln-Impfung erhalten.
Röteln trotz Impfung?
Wer ausreichend geimpft ist oder schon einmal Röteln hatte, ist normalerweise für den Rest seines Lebens immun gegen das Rötelnvirus. Nur wenn die erste Infektion oder die Röteln-Impfung lange zurückliegt, kann die Krankheit manchmal erneut auftreten.
Das passiert jedoch sehr selten. Bei vielen Menschen verlaufen Röteln dann sogar ohne Krankheitssymptome oder mit nur leichten erkältungsähnlichen Beschwerden. Spätestens danach ist man für immer vor einer erneuten Ansteckung geschützt.
Röteln-Impfung: Kinderwunsch & Schwangerschaft
Schwangere dürfen keine Röteln-Impfung bekommen. Darum ist es für Mädchen und Frauen mit Kinderwunsch besonders wichtig, rechtzeitig einen vollständigen Impfschutz aufzubauen. Denn Röteln in der Schwangerschaft können das Ungeborene so schwer schädigen, dass es im Extremfall daran sterben kann.
Darum sollten alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal gegen Röteln geimpft sein. Frauen mit Kinderwunsch, die eine Röteln-Impfung verpasst haben, sollten diese unbedingt vor der Schwangerschaft nachholen.
Die zweite Röteln-Impfung sollte mindestens einen Monat vor einer Schwangerschaft liegen. Wenn eine Schwangere aus Versehen gegen Röteln geimpft wird, besteht aus medizinischer Sicht aber kein Grund, die Schwangerschaft abzubrechen.
Falls Sie nicht genau wissen, ob und wie oft Sie eine Röteln-Impfung bekommen haben, planen Sie am besten einen Arztbesuch ein: Der Impfschutz gegen Röteln ist anhand der Konzentration (Titer) der Antikörper im Blut messbar. Um den Titer bestimmen zu lassen, nimmt die Ärztin oder der Arzt Ihnen Blut ab und schickt die Probe an ein Labor.
Röteln-Impfung: Nebenwirkungen
Die Röteln-Impfung ist gut verträglich. Nebenwirkungen sind selten und klingen normalerweise nach ein paar Tagen folgenlos ab. Vor allem nach der zweiten Impfung verspüren die meisten Geimpften keine unerwünschten Wirkungen.
Am häufigsten (bei ca. 5 von 100 Geimpften) kommt es in den ersten Tagen nach der Röteln-Impfung zu örtlichen Nebenwirkungen: Die Haut an der Einstichstelle rötet sich, schwillt an und kann auch kurzfristig wehtun. Nach ein paar Tagen klingen die Veränderungen wieder ab.
Manchmal schwellen auch die Lymphknoten in der Nähe der Einstichstelle an. Daneben können in den ersten drei Tagen nach der Röteln-Impfung allgemeine Beschwerden auftreten, zum Beispiel:
- erhöhte Körpertemperatur oder leichtes Fieber
- Frösteln
- Kopfschmerzen
- Mattigkeit
- Magen-Darm-Beschwerden
Etwa 2 von 100 Geimpften entwickeln 1 bis 4 Wochen nach der Röteln-Impfung vorübergehend leichte, nicht ansteckende Impf-Masern. Grund für diese Impfreaktion ist, dass der verwendete Lebendimpfstoff abgeschwächte Masern-, Mumps- und Röteln-Impfviren enthält. Die Impf-Masern machen sich bemerkbar durch:
- Fieber
- einen schwachen masernähnlichen Ausschlag
- angeschwollene Ohrspeicheldrüse
- (bei Jugendlichen und Erwachsenen) evtl. Gelenkschmerzen
- selten leicht geschwollene Hoden
Wenn Kinder nach der Röteln-Impfung Fieber bekommen, kann sich daraus ein Fieberkrampf entwickeln. Betroffen ist weniger als 1 von 1.000 geimpften Kindern. Bei Jugendlichen sind Fieberkrämpfe sehr selten.
Weitere sehr seltene Nebenwirkungen der Röteln-Impfung sind allergische Reaktionen auf den Impfstoff sowie eine vorübergehend verringerte Zahl der Blutplättchen, die für die Blutgerinnung zuständig sind.