Eine Frau zeigt in einer Apotheke ihre Krankenversichertenkarte vor.
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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Von: Till von Bracht (Medizinredakteur, M.A. Sportwissenschaften)
Letzte Aktualisierung: 15.12.2021

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist schon seit Jahren immer wieder im Gespräch – jetzt soll sie nach langer Verzögerung endlich eingeführt werden. Doch was bedeutet das für die Versicherten?

Allgemeines

Ein Teil der Versicherten hat bereits Post von seiner Krankenkasse erhalten – mit der Bitte, ein Lichtbild zuzusenden, damit die elektronische Gesundheitskarte fertiggestellt werden kann. Bis Ende 2011 sollen auf diese Weise mindestens zehn Prozent aller versicherten Bürger anstelle der bisherigen Krankenkassenkarte eine eGK von ihrer Kasse bekommen. Kassen, die dieses Ziel nicht erreichen, werden die Verwaltungsausgaben nach einer gesetzlichen Regelung um zwei Prozent gekürzt. Auf diese Weise will die Bundesregierung die elektronische Gesundheitskarte möglichst rasch einführen.

Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte bereits 2006 zum Einsatz kommen, ihr Start wurde jedoch immer wieder verschoben. Nur in ausgewählten Modellregionen haben Versicherte die eGK bereits genutzt. Nun will der Bundestag das Projekt vorantreiben und die elektronische Gesundheitskarte zunächst in einer weniger umfangreichen Variante (sog. Basis-Rollout) etablieren. Nach und nach sollen schrittweise weitere Funktionen hinzukommen.

Die neue elektronische Gesundheitskarte wird ab Oktober 2011 parallel zur Krankenkassenkarte gültig sein, das heißt: Versicherte, die bereits die eGK erhalten haben, können diese ebenso beim Arzt vorlegen wie Personen, die noch die bisherige Krankenkassenkarte besitzen.

Ziel der elektronischen Gesundheitskarte ist es, das Gesundheitswesen in Deutschland zu modernisieren: Die Versicherten sollen mehr Eigenverantwortung bekommen, zudem soll eine bessere Versorgung gewährleistet werden und Bürokratie abgebaut werden. Der Arzt kann mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte alle für ihn relevanten Daten abrufen. Zukünftige Funktionen wie etwa das Speichern von Notfalldaten erleichtern es dem Arzt, den Patienten optimal zu behandeln. So kann der Arzt beispielsweise auf einen Blick erkennen, ob chronische Erkrankungen oder Allergien vorliegen. Im Notfall können Rettungskräfte mit diesen wichtigen Hintergrundinformationen gezielt helfen – was lebensrettend sein kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte damit einverstanden ist, dass diese Daten auf seiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind. Bis auf die Stammdaten wie etwa der Name oder das Geburtsdatum kann der Patient weitgehend selbst entscheiden, welche Informationen auf der eGK festgehalten werden sollen.

Funktionen

Neben den Daten, die auch die bisherige Krankenversicherungskarte enthält, soll die elektronische Gesundheitskarte in Zukunft weitere Funktionen erfüllen. Dabei entscheidet der Versicherte selbst, welche Funktionen er in Anspruch nehmen möchte beziehungsweise welche Daten er für Mediziner freigeben möchte.

So ist beispielsweise geplant, dass die elektronische Gesundheitskarte Notfalldaten speichern kann – zum Beispiel Informationen zu möglichen Allergien oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus. Die Einsicht in diese Daten ermöglicht es Ärzten, den Patienten optimal und mit Berücksichtigung seiner medizinischen Vorgeschichte zu behandeln.

Eine weitere geplante Funktion der eGK ist die elektronische Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. Ärzte sollen sich besser austauschen können, etwa indem sie auf elektronische Arztbriefe, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, zugreifen können. Dies erspart nicht nur das Versenden von Faxen oder Briefen, sondern verringert auch die Gefahr, dass Fremde vertrauliche Dokumente einsehen können.

Mithilfe einer Arzneimitteldokumentation sollen Ärzte einen Einblick darüber bekommen, welche Medikamente der Patient bekommt – so können sie mögliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vermeiden.

Sensible Daten der eGK – wie etwa Angaben über den Zuzahlungsstatus – sollen sich nach der Einführung in einem speziell geschützten Bereich der Karte befinden. Auf diese Informationen können Mediziner und ihr Personal nur nach einem Zwei-Schlüssel-Schloss-Prinzip zugreifen: Der Arzt benötigt dabei einen speziellen Ausweis (Heilberufeausweis). Arzt und Patient müssen ihre Karten gleichzeitig in ein Lesegerät stecken und sich mit ihrer jeweiligen PIN-Nummer ausweisen.

Die elektronische Gesundheitskarte kann auch jetzt schon auf der Rückseite mit einer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgestattet werden. So kann der Versicherte auch in den Ländern der EU medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Was ändert sich für Versicherte?

Im ersten Schritt – dem sogenannten Basis-Rollout – enthält die elektronische Gesundheitskarte zunächst nur die Stammdaten, die auch auf der Krankenversicherungskarte gespeichert sind. Hierzu zählen etwa:

  • der Name des Versicherten
  • das Geburtsdatum
  • das Geschlecht
  • die Anschrift
  • Angaben zur Krankenversicherung (Versichertenstatus, Mitgliedsnummer)

Zudem befindet sich auf der eGK ein Lichtbild des Versicherten, um Missbrauch zu vermeiden. Die Krankenkassen werden nach und nach ihre Versicherten auffordern, ihnen ein Lichtbild zuzusenden, um die Karte anfertigen zu können. Die Stammdaten sollen zukünftig auch online aktualisiert werden können.

So funktioniert die Einführung der Gesundheitskarte

  • Alle Versicherten werden nach und nach von ihrer Krankenkasse über die elektronische Gesundheitskarte informiert.
  • Die Krankenkasse benötigt ein Lichtbild, um die Karte zu erstellen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Personen, die aus bestimmten Gründen kein Lichtbild erstellen können (z.B. Pflegebedürftige) brauchen kein Lichtbild.
  • Anschließend erhält der Versicherte kostenlos seine individuelle elektronische Gesundheitskarte und eine persönliche PIN-Nummer.
  • Die elektronische Gesundheitskarte sollte der Versicherte – genau wie die bisherige Krankenkassenkarte – beim Arztbesuch vor der Behandlung vorlegen.
  • Beide Karten – die elektronische Gesundheitskarte und die Krankenversicherungskarte – werden bis auf unbestimmte Zeit vom Arzt akzeptiert. Sobald Sie Ihre eGK erhalten haben, sollten Sie Ihre alte Krankenkassenkarte an die Krankenkasse zurücksenden oder vernichten. Zwar verfügen noch nicht alle Arztpraxen über die speziellen Kartenlesegeräte für eGKs, sie können die Daten aber manuell auf ihren Computer übertragen.
  • Nach und nach soll die eGK immer mehr Funktionen bekommen, so sollen z.B. Notfalldaten gespeichert werden können. Kommen neue Funktionen hinzu, können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese in Anspruch nehmen möchten.