Das Bild zeigt eine Schild, das vor Säure warnt.
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Erste Hilfe bei Verätzungen

Von: Onmeda-Redaktion , Dr. rer. nat. Geraldine Nagel (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 10.03.2021

Eine Verätzung entsteht durch das Einwirken von Säure (z.B. Schwefel- oder Salzsäure), Lauge (z.B. Kali- oder Natronlauge) oder Chemikalien auf Haut oder Schleimhaut.

Wie erkenne ich eine Verätzung?

Die verätzten Stellen sind gerötet und bilden eventuell Schorf oder Blasen aus. Oft treten starke Schmerzen auf. Ein verätztes Auge ist gerötet, sehr schmerzhaft und tränt. Der Betroffene kneift das Auge krampfhaft zusammen.

Wurde Säure, Lauge oder Ähnliches verschluckt, ist die Mundschleimhaut des Betroffenen weiß belegt, blutig oder aufgequollen. Er hat starke Schmerzen und Probleme beim Schlucken sowie stärkeren Speichelfluss. In der Folge kann es zu einem lebensbedrohlichen Schock kommen.

Was tun bei Verätzungen?

Ehe Sie einschreiten, denken Sie an den Eigenschutz! Handschuhe aus Erste-Hilfe-Kästen bieten hier keinen ausreichenden Schutz, Spezialhandschuhe sind gegebenenfalls erforderlich.

  • Verätzung der Haut:
    • Entfernen Sie Kleidung, die mit der Substanz in Kontakt gekommen ist.
    • Verdünnen Sie möglichst sofort die ätzende Substanz an der betroffenen Körperregion: Spülen Sie die Verätzungswunde lange (mind. 15 Min.) und intensiv mit handwarmem Leitungswasser. Verteilen Sie dabei die ätzende Substanz jedoch nicht noch weiter auf dem Körper.
    • Decken Sie anschließend die Wunde mit einem sterilen Verband ab.
    • Verwenden Sie keine Salben, Puder, Gele oder Ähnliches.
    • Alarmieren Sie den Notruf (112).
  • Verätzungen des Auges:
    • Spülen Sie das Auge möglichst sofort mindestens 15 Minuten mit Wasser aus einem Gefäß. Der Verletzte sollte dabei sitzen oder auf dem Rücken liegen und den Kopf zur verletzten Seite drehen. Lassen Sie das Wasser aus etwa 10 cm Höhe vom inneren Augenwinkel nach außen abfließen. Achten Sie darauf, die Substanz nicht weiter zu verteilen. Halten Sie das verätzte Auge dabei auf.
    • Bedecken Sie anschließend das verletzte Auge mit einem sterilen Verband. Verbinden Sie danach beide Augen (selbst wenn nur eines betroffen ist), um die Augen zu schonen und ruhigzustellen.
    • Alarmieren Sie den Notruf (112).
    • Lassen Sie den Betroffenen nicht allein und beruhigen Sie ihn.
  • Innere Verätzungen:
    • Lassen Sie den Betroffenen möglichst sofort behutsam kleine Schlucke Wasser trinken, um die ätzende Substanz zu verdünnen.
    • Es besteht akute Lebensgefahr, da es zu einem Magen- oder Darmdurchbruch kommen kann – rufen Sie sofort den Notruf (112).
    • Lösen Sie keinesfalls Erbrechen aus!
    • Lassen Sie den Betroffenen nicht allein und beruhigen Sie ihn.

Wann ist professionelle Hilfe notwendig?

Rufen Sie bei einer Verätzung in jedem Fall den Notarzt (112).