Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut: Diese Unterschiede sollten Sie kennen
Die Begriffe Psychiater, Psychotherapeut und Psychologe werden im täglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Doch es gibt einige Unterschiede. Lesen Sie, wer bei welchem Anliegen der richtige Ansprechpartner ist.

Inhaltsverzeichnis
Darf jeder Psychotherapeut ein Antidepressivum verschreiben – oder darf das nur ein Psychiater? Welche Ausbildung hat ein Psychologe gemacht? Und wer ist der richtige Ansprechpartner, wenn man mit einem Problem Hilfe sucht? Für einen Laien ist die sprachliche Verwirrung mitunter groß, wenn es um die Unterscheidung zwischen Psychiater, Psychotherapeut und Psychologen geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Psychologe hat ein Studium der Psychologie abgeschlossen.
- Ein Psychiater hat zunächst Medizin studiert und sich im Anschluss zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ausbilden lassen.
- Ein Psychotherapeut hat Psychologie oder Medizin studiert und danach eine qualifizierte, mehrjährige Ausbildung absolviert, die ihn zur Psychotherapie berechtigt.
- Nur Psychotherapeuten dürfen wissenschaftliche anerkannte Therapien wie Psychoanalyse, Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Therapie anbieten
Der Psychologe: Therapie nur mit Zusatzausbildung
Psychologen haben den Studiengang Psychologie an einer Hochschule mit dem Diplom oder Master erfolgreich abgeschlossen. Sie setzen sich intensiv mit menschlichem Verhalten und Erleben auseinander. Im Gegensatz zum Psychiater beschäftigen sie sich weniger mit dem Körper des Menschen, sondern vorrangig mit seiner Psyche.
Das mögliche Tätigkeitsspektrum von Psychologen ist breit. Sie arbeiten zum Beispiel in Beratungsstellen, in der Verkehrspsychologie, in der Forschung oder im Personalbereich großer Unternehmen.
Wichtig zu wissen: Die Bezeichnung „Psychologe“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Person auch als Psychotherapeut tätig sein darf. Psychotherapie wie zum Beispiel eine Verhaltenstherapie dürfen Psychologen nur dann anbieten, wenn sie eine mehrjährige Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten abgeschlossen und die dafür nötige Zulassung erworben haben (Approbation).
Psychologen dürfen keine Medikamente verschreiben oder eine körperliche Untersuchung durchführen. Diese Berechtigung hat nur ein Arzt.
Der Psychiater: Mediziner mit Facharztausbildung
Psychiater haben Medizin studiert und im Anschluss daran eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gemacht. Sie befasst sich mit der Entwicklung, dem Verlauf und der Behandlung psychischer Erkrankungen aus medizinischer Sicht. Anders als Psychologen, die sich im Wesentlichen mit dem menschlichen Erleben und Verhalten beschäftigt, stehen bei Psychiatern mehr die körperlichen Aspekte einer Erkrankung im Vordergrund. Dies kann vor allem bei schweren Krankheitsbildern sinnvoll sein, die medikamentös behandelt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel eine Schizophrenie oder eine ausgeprägte Depression.
Beim ersten Besuch wird sich der Psychiater ein genaues Bild von den Symptomen und der Vorgeschichte seines Patienten machen. Daran schließen sich psychologische oder neurologische Tests an. Als Arzt ist ein Psychiater berechtigt, Medikamente zu verschreiben – zum Beispiel Antidepressiva. Psychiater dürfen aber auch psychotherapeutisch tätig sein. Häufig kombinieren sie die Psychotherapie mit der Gabe von Medikamenten.
Früher hieß der Psychiater "Facharzt für Psychiatrie" und musste eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen, um psychotherapeutisch tätig zu sein. Das ist heute nicht mehr der Fall: Seit Anfang der 1990er Jahre beinhaltet die Ausbildung zum Psychiater auch psychotherapeutische Kenntnisse, was zum neu geschaffenen "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" geführt hat.
Der Psychotherapeut: Lizenz zur Therapie
Als Psychotherapeuten können sich Personen bezeichnen, die eine psychotherapeutische Ausbildung gemacht haben. Wer diese mindestens drei Jahre dauernde Zusatzqualifikation erworben hat, darf eine qualifizierte Psychotherapie anzubieten – etwa eine Verhaltenstherapie. Voraussetzung für die Zusatzausbildung ist ein abgeschlossenes Studium, entweder der Medizin oder der Psychologie.
Darüber hinaus gibt es bestimmte medizinische Fachrichtungen, die keine zusätzliche Ausbildung erfordern, sondern direkt zur Psychotherapie qualifizieren. Dazu zählen die Berufsbezeichnungen
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Zudem gibt es für (Sozial-)Pädagogen und Psychologen die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren.
Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
Je nach Studienrichtung unterscheidet man
- Ärztliche Psychotherapeuten, also Mediziner mit einer entsprechenden (Zusatz-) Ausbildung von
- Psychologischen Psychotherapeuten, also ausgebildeten Psychologen mit Zusatzausbildung.
Ob ein Ärztlicher oder ein Psychologischer Psychotherapeut die richtige Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Psychologische Psychotherapeuten beschäftigen sich mit den psychologischen Hintergründen einer Erkrankung und damit, wie Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen diese beeinflussen. Ärztliche Psychotherapeuten werden das Beschwerdebild eher aus medizinischer Sicht beleuchten und gegebenenfalls Medikamente verschreiben. Oft arbeiten beide Berufsgruppen Hand in Hand.
Psychiater, Psychotherapeut, Psychologe: Vorsicht vor schwarzen Schafen
Vorsicht bei psychotherapeutischen Angeboten ohne entsprechende Qualifikation. Viele "Behandler" bieten psychotherapeutische Dienstleistungen an, haben aber kein entsprechendes Studium beziehungsweise eine weiterführende Ausbildung absolviert. Bei Anbietern mit der Bezeichnung "Psychotherapeut/-in" oder einem Arzt mit entsprechender Fachrichtung (z. B. "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie") sind Sie auf der sicheren Seite, denn diese Titel sind geschützt.
Nicht geschützt ist hingegen der Begriff „Psychotherapeutische Behandlung“. Er kann auch von Personen verwendet werden, welche keine ausgebildeten Psychotherapeuten sind. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie den Therapeuten, welche Ausbildung er gemacht hat. Hilfestellung kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse geben.
Online-Informationen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung e.V.: www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de (Abrufdatum: 3.6.2020)
Unterscheidung Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut, Neurologe. Online-Informationen der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V.: http://dgbs.de (Abrufdatum: 3.6.2020)
Begriffserklärung: Psychiatrie, Psychiater, Psychotherapeut, Psychologe. Online-Informationen der Neurologen und Psychiater im Netz: www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org (Abrufdatum: 3.6.2020)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 3307): www.gesetze-im-internet.de
Ein Wegweiser zur Psychotherapie (PDF). Online-Informationen des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen: www.bdp-verband.org (Stand: Januar 2019)
Wege zur Psychotherapie: Wo gibt es Hilfe? Online-Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www.gesundheitsinformation.de (Stand: 28.11.2018)
Psychotherapeut. Online-Informationen des Pschyrembel: www.pschyrembel.de (Stand: 19.4.2017)
Weitere Informationen
Onmeda-Lesetipps:
- Warten auf die Psychotherapie: Wie Sie die Zeit überbrücken können
- Psychotherapie: Welche Verfahren gibt es?
- Forum Psychiatrie & Psychotherapie: Fragen Sie den Experten um Rat
Linktipps:
Therapeutensuche der Deutschen Psychologen Akademie
Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW: Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten (als Buch oder E-Book zum Bestellen)
Letzte inhaltliche Prüfung: 08.06.2020
Letzte Änderung: 07.09.2020