Sicht von oben: Ein Eimer mit einem Biohazard-Aufkleber
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Krankenhausmüll: Wo landen Amputate, innere Organe & Co.?

Von: Wiebke Posmyk (Medizinjournalistin, Diplom-Pädagogin, M.A. Media Education)
Letzte Aktualisierung: 14.10.2021

Ein Blinddarm-Fortsatz, ein entfernter Dickdarm oder gar ein amputiertes Bein: Tag für Tag fällt in Krankenhäusern sogenannter ethischer Abfall an. So wird er entsorgt.

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Krankenhausmüll: Wo landen Amputate, innere Organe & Co.?

Rund sechs Kilogramm täglich – so viel Müll kommt pro Patient in deutschen Krankenhäusern zusammen. Von Essensresten über Spritzen und Infusionsflaschen bis hin zum Wundmaterial muss alles fachgerecht entsorgt werden. Und dann ist da noch der ethische Abfall: Dazu zählen zum Beispiel Gewebereste, herausoperierte Organe, größere Blutmengen, Tumoren oder Amputate. Seine Menge ist zwar vergleichsweise gering, aber auch er muss beseitigt werden. Fragt sich nur: Wo – und wie?

Keine Sorge: Die entfernte Gallenblase findet sich nicht etwa mit leeren Verpackungen oder Pflastern im krankenhauseigenen Hausmüll wieder. Denn für die Entsorgung von ethischem Abfall gibt es klare Richtlinien. Diese gibt die Bund/-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (kurz: LAGA) vor. Die LAGA ordnet anfallenden Müll in verschiedene Abfallschlüssel (AS) ein und deklariert, wie der jeweilige Müll entsorgt werden muss.

Was mit ethischem Abfall passiert, hängt vor allem davon ab, ob dieser gefährliche Krankheitserreger übertragen könnte oder nicht – ob es sich also um infektiösen oder nicht-infektiösen Müll handelt.

Nicht-infektiöser ethischer Müll: Gut verpackt in die Verbrennungsanlage

Körperteile, Organe, Blutkonserven oder -beutel gelten als Sondermüll. Sie fallen unter den Abfallschlüssel AS 18 0102, sofern sie nicht hoch infektiös sind.

Der Abfall durchläuft drei Stationen:

  • Verpacken: Nach der Entnahme/Amputation muss er in Einwegbehälter verpackt und fest verschlossen werden – entweder direkt nach der Operation oder nach der Untersuchung in der Pathologie. Einmal verschlossene Abfallbehälter dürfen nicht noch einmal geöffnet werden.
  • Lagern: Anschließend werden die Behälter umgehend in eine gekühlte Sammelstelle transportiert, z.B. in einen speziellen Kühlraum im Krankenhaus. Generell gilt: Der Abfall sollte so schnell wie möglich entsorgt werden, damit sich keine Fäulnisgase bilden. Wie lange er gelagert werden darf, hängt vor allem davon ab, wie kühl es ist. Bei Temperaturen knapp unter 15 Grad darf es höchstens eine Woche sein, im tiefgekühlten Zustand kann der Abfall bis zu 6 Monate aufbewahrt werden.
  • Verbrennen: Die letzte Station ist eine entsprechend zugelassene (meist externe) Verbrennungsanlage. Hier wird der Müll bei hohen Temperaturen endgültig beseitigt.

Für einzelne, mit Blut oder Blutprodukten gefüllte Behälter gibt es Ausnahmen. Sie müssen nicht zwingend gelagert und verbrannt werden, sondern dürfen in dafür vorgesehenen Ausgüssen entsorgt werden.

Übrigens: Gezogene Zähne fallen nicht unter den Abfallschlüssel AS 180102. Daher können Patienten sie auch mit nach Hause nehmen oder im Hausmüll entsorgen. Auch entfernte Gallen- oder Blasensteine können auf Nachfrage unter Umständen mit nach Hause genommen werden.

Infektiöser Abfall: Verschärfte Bedingungen

Strengere Regeln gelten für Abfall, der mit Keimen besiedelt sein könnte. Hatte oder hat ein Patient eine Infektion mit einem meldepflichtigen und damit besonders gefährlichen oder sehr ansteckenden Erreger (z.B. Tuberkulose-Bakterien, HIV), kann infektiöser Abfall entstehen. Das können infizierte Organe oder Körperteile sein, aber auch blutgefüllte Gefäße, kontaminierte Skalpelle, blutgetränkte Tupfer oder Zellkulturen.

Infektiöser Abfall wird zwar prinzipiell auf demselben Weg entsorgt wie nicht-infektiöser Abfall – aber mit verschärften Vorsichtsmaßnahmen, denn die Krankheitserreger dürfen sich auf keinen Fall ausbreiten:

  • Infektiöser Abfall muss in speziell gekennzeichneten (mit dem "Biohazard-Symbol" für biologische Gefahrenpunkte) und beschrifteten Einwegbehältern verpackt werden. Die Behälter müssen reißfest, dicht und feuchtigkeitsbeständig sein. In einem weiteren, sicher verschlossen Behältnis gelangt der Abfall dann zur Sammelstelle. Er darf weder umgefüllt noch sortiert werden.
  • Das Personal muss sorgfältig darauf achten, dass die Außenseiten des Behältnisses nicht mit Krankheitserregern in Kontakt kommen – wenn doch, muss die Hülle desinfiziert werden.
  • Wie auch der nicht-infektiöse Abfall muss kontaminierter Müll bis zur Entsorgung sorgfältig gekühlt werden. Anschließend kann er in zugelassenen Entsorgungsanlagen beseitigt werden. In manchen Fällen wird er vorher desinfiziert und zerkleinert.

Würdige Bestattung bei Fehl- oder Totgeburten

Wenn ein Kind kurz nach der Geburt im Krankenhaus verstirbt, wird es in jedem Fall bestattet. Verantwortlich für die Bestattung sind dann die Eltern.

Das gilt auch für Babys, die bereits vor der Geburt gestorben und mindestens 500 Gramm schwer sind (in einigen Bundesländern liegt die Grenze bei 1.000 Gramm). Bei einem niedrigeren Geburtsgewicht gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Normalerweise ist aber auch dann eine Bestattung möglich.