Farbsehstörungen
Zu den Farbsehstörungen oder Farbsinnstörungen zählen die Farbenschwachsichtigkeit und unterschiedliche Formen der Farbenblindheit. Das Spektrum der Farbsehstörungen ist groß: Manche Menschen können gar keine Farben wahrnehmen, andere wiederum haben Probleme damit, zwei Farben zu unterscheiden. Die meisten Farbsehstörungen sind angeboren.
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.
Farbsehstörungen
Personen mit einer Farbenschwachsichtigkeit können manche Farben weniger gut sehen als andere. Besonders häufig können sie die Farbe Grün nicht richtig erkennen (sog. Grünschwäche = Deuteranomalie).
Bei der Farbenblindheit unterschieden Mediziner zwischen Achromasie und Monochromasie. Bei der eher seltenen Achromasie kann ein Mensch überhaupt keine Farben wahrnehmen. Er ist vollkommen farbenblind und kann nur zwischen Kontrasten (hell-dunkel) unterscheiden. Von einer Monochromasie sprechen Ärzte hingegen, wenn eine Person nur eine bestimmte Farbe wahrnehmen kann. Darüber hinaus gibt es farbenblinde Personen, die zwar verschiedene Farben sehen können, aber Schwierigkeiten haben, zwei bestimmte Farben voneinander zu unterscheiden (Dichromasie).
Besonders häufig ist die Rot-Grün-Blindheit. Bei dieser Dichromasie können Betroffene die Farben Rot und Grün nicht unterscheiden.
Männer sind häufiger von Farbsinnstörungen betroffen als Frauen. Das liegt daran, dass angeborene Farbsehstörungen geschlechtsabhängig vererbt werden.
Eine Farbsehstörung kann der Arzt mithilfe von Farbtafeln oder speziellen Geräten (z.B. Anomaloskop) diagnostizieren. Eine Therapie oder vorbeugende Maßnahmen gibt es für die meisten Farbsinnstörungen wie die Rot-Grün-Blindheit und die Farbenblindheit nicht. Im Gegensatz zu den angeborenen Farbsehstörungen können erworbene Farbsinnstörungen manchmal behandelt werden: Die Therapie richtet sich dann nach der zugrunde liegenden Erkrankung.
Angeborene Farbsehstörungen – etwa die Rot-Grün-Blindheit – bleiben im Verlauf konstant – sie verschlechtern sich nicht. Die anderen Sehfunktionen wie die Sehschärfe sind dadurch nicht beeinträchtigt. Erworbene Farbsehstörungen können sich verschlechtern, wenn die Ursache nicht behoben werden kann.
Definition
Es gibt verschiedene Arten von Farbsehstörungen, die wiederum unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. Ärzte unterscheiden die Farbenschwachsichtigkeit, bei der Betroffene bestimmte Farben weniger gut wahrnehmen, von Farbenblindheit:
- Achromasie: völlige Farbenblindheit, Betroffene nehmen nur Graustufen und Schwarz / Weiß wahr
- Monochromasie: teilweise Farbenblindheit, Betroffene nehmen nur eine Farbe wahr
- Dichromasie: teilweise Farbenblindheit, Betroffene verwechseln zwei Farben:
- Rotblindheit (Protanopie): Form der Rot-Grün-Blindheit, da eine bestimmte Sinneszellenart (L-Zapfen) im Auge fehlt, kann der Betroffene die Farbe Rot nicht wahrnehmen und verwechselt sie deshalb mit der Farbe Grün
- Grünblindheit (Deuteranopie): Form der Rot-Grün-Blindheit, hier fehlt eine andere Zellart, die M-Zapfen. Die Betroffenen nehmen die Farbe Grün nicht wahr und verwechseln sie deshalb mit der Farbe Rot.
- Blaublindheit (Tritanopie): sog. Blau-Gelb-Blindheit, da hier die sogenannten S-Zapfen fehlen, können Betroffene die Farbe Blau nicht wahrnehmen und verwechseln sie mit Gelb
- Anomale Trichromasie: Farbenschwachsichtigkeit – Betroffene können Rot (Protanomalie = Rotschwäche), Grün (Deuteranomalie = Grünschwäche) oder Blau (Tritanomalie = Blauschwäche) schlechter sehen als andere Farben; sie verwechseln die Farben aber nur bei ungünstigen Bedingungen, z.B. schlechten Lichtverhältnissen
Bestimmte Sinneszellen in der Netzhaut des Auges ermöglichen es dem Menschen, Faben zu unterscheiden: die Zapfen. Es gibt drei verschiedene Zapfen-Typen:
- L-Zapfen für lange Wellenlängen (Long wavelength receptor)
- M-Zapfen für mittlere Wellenlängen (Medium wavelength receptor)
- S-Zapfen für kurze Wellenlängen (Short wavelength receptor)
Anatomie
Lichtstrahlen mit Wellenlängen zwischen etwa 780 nm (rot) und 380 nm (blau) können die Zapfen als Sinneseindruck wahrnehmen. In den Zapfen befinden sich drei verschiedene Farbpigmente. Diese werden je nach Wellenlänge des einfallenden Lichts in unterschiedlicher Weise gereizt und führen im Gehirn zu verschiedenen Farbempfindungen. Durch Mischung der drei Grundfarben Rot, Grün und Blau entstehen im Gehirn sämtliche Farbtöne des sichtbaren Spektrums.
Häufigkeit
Die häufigsten Farbsehstörungen sind angeboren und werden geschlechtsgebunden vererbt. Deutlich mehr Männer (etwa 8 von 100 Männer) als Frauen (weniger als 1 von 100 Frauen) sind betroffen.
Etwa die Hälte aller Personen mit angeborener Farbsehstörung leidet unter einer Grünschwäche (Deuteranomalie). Störungen im Blaubereich sind – ebenso wie eine totale Farbenblindheit – sehr selten.
Ursachen
Die Rot-Grün-Blindheit und andere Farbsehstörungen können angeboren oder erworben sein. In den meisten Fällen sind Farbsehstörungen angeboren. Farbsehstörungen infolge von erworbenen Ursachen äußern sich zum Beispiel durch ein ein- oder beidseitig verkleinertes Gesichtsfeld für Farben. Manche Erkrankungen der Netzhaut oder des Sehnervs führen auch dazu, dass die Betroffenen vollkommen farbenblind werden.
Symptome
Die Symptome von Farbsehstörungen richten sich danach, um welche Form es sich handelt. Je nach Ursache sind die Beschwerden mehr oder weniger stark ausgeprägt. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten beim Unterscheiden verschiedener Farben. Vor allem die Grünschwäche und die Rot-Grün-Blindheit sind häufige Farbsehstörungen. Grüne Farbeindrücke empfinden diese Personen als gräulich. Bei der sehr seltenen totalen Farbenblindheit (Achromasie) können die Betroffenen keine Farben, sondern lediglich Helligkeitsunterschiede wahrnehmen.
Ist die Farbsehstörung nicht angeboren, sondern aufgrund einer Erkrankung entstanden, können auch andere Funktionen des Sehens eingeschränkt sein. Neben den Farbsehstörungen zeigen sich dann zum Beispiel Symptome wie Lichtempfindlichkeit, reduzierte Sehschärfe oder eine Gesichtsfeldverkleinerung.
Diagnose
Um Farbsehstörungen wie zum Beispiel eine Rot-Grün-Blindheit diagnostizieren zu können, kann der Augenarzt zunächst den Farbsinn mit bestimmten Farbtafeln (Ishihara-Tafeln) überprüfen. Diese Tafeln enthalten aus verschiedenen Farbflecken zusammengesetzte Zahlen. Der Untergrund ist ebenfalls gefleckt und andersfarbig, jedoch von der gleichen Helligkeit. Patienten mit Farbsehstörungen – zum Beispiel einer Rot-Grün-Blindheit – erkennen die Zahlen nicht oder nur falsch. Der Augenarzt kann nun auswerten, welche der gezeigten Zahlenproben der Patient erkannt hat und welche nicht. Anhand dieses Ergebnisses kann er auf die Art der vorliegenden Farbsehstörung schließen.
Eine weitere Diagnosetechnik ist eine Untersuchung mit dem sogenannten Anomaloskop. Der Betroffene schaut durch ein Rohr auf eine zweigeteilte Prüfscheibe. Die untere Hälfte weist einen bestimmten Gelbton auf, der nur in seiner Helligkeit verändert werden kann. Auf der oberen Hälfte der Prüfscheibe muss der Untersuchte versuchen, diesen Gelbton nachzuahmen, indem er Rot und Grün mischt. Bei einer Farbsehstörung wird er zu viel von einer Farbe zugeben, um ein für ihn vergleichbares Gelb zu erzeugen. Der Augenarzt kann daran erkennen, welche Farbsehstörung vorliegt.
Therapie
Bei den angeborenen Farbsehstörungen ist keine Therapie möglich. Wenn eine andere Augenerkrankung die Ursache für eine Farbsehstörung ist, wird der Arzt sein Augenmerk auf die Therapie der Grunderkrankung legen.
Verlauf
Angeborene Farbsehstörungen bleiben in ihrem Verlauf konstant und verschlechtern sich nicht weiter. Alle anderen Funktionen, zum Beispiel die Sehschärfe, sind dabei nicht gefährdet oder beeinflusst.
Bei Farbsehstörungen, die aufgrund von Erkrankungen entstanden sind, hängen die Prognose und der Verlauf jeweils von der auslösenden Krankheit ab.