Zahnärztliche Chirurgie
Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man Operationen, die die Zähne, den Kiefer oder die Weichgewebe der Mundhöhle betreffen. Die chirurgischen Eingriffe im Mundraum nehmen Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (sog. Oralchirurgen) vor.
Allgemeines
Chirurgische Eingriffe können etwa notwendig werden, wenn zum Beispiel Teile des Zahnhalteapparats entzündet sind (wie bei einer fortgeschrittenen Parodontitis) oder wenn im Rahmen einer Prothesenanpassung das Prothesenlager verbessert werden soll. Bei vielen Menschen werden zudem die Weisheitszähne in einem chirurgischen Eingriff entfernt.
Zur zahnärztlichen Chirurgie zählen unter anderem Maßnahmen wie:
- chirurgische Parodontaltherapie
- Osteotomie
- Wurzelspitzenresektion (WSR)
- Amputation
- Exzision
- Ektomie
- Hemisektion
- Inzision
Von der zahnärztlichen Chirurgie abzugrenzen ist die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, welche nicht durch Oralchirurgen, sondern durch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen ausgeführt wird. Diese haben sowohl Medizin, als auch Zahnmedizin studiert und sind auf Wiederherstellungen im gesamten Gesichtsbereich spezialisiert. Kieferchirurgen widmen sich allerdings auch zusätzlich Eingriffen im Mundbereich.
Zahnärztliche Maßnahmen in Form von Füllungstherapie oder Ähnlichem werden von Oralchirurgen normalerweise nicht durchgeführt. Daher findet in der Regel eine Zusammenarbeit mit dem behandelnden Zahnarzt statt.
Amputation
Unter einer Amputation im Rahmen zahnärztlicher Chirurgie versteht man die Entfernung von Teilen der Zahnkrone oder des Zahnwurzelanteils unter Erhalt des restlichen Zahns. Dies ist nicht bei allen Zähnen möglich, sondern kommt vor allem für die hinteren Backenzähne infrage. Die Amputation setzt man bei Zahnwurzeln ein, deren Zahnhalteapparat begrenzt zerstört ist (z. B. bei tiefen parodontalen Taschen oder bei tiefer Wurzelkaries).
Vor der Operation klärt der Arzt mithilfe von Röntgenaufnahmen, ob die restlichen Wurzeln des Zahns noch erhalten werden können. Meistens wird versucht, den Zahn als Pfeiler für eine Prothese zu erhalten.
Chirurgische Parodontaltherapien
Bei fortgeschrittenen entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparats (Parodontitis bzw. "Parodontose") werden in der Regel operative Maßnahmen notwendig. Mithilfe der zahnärztlichen Chirurgie lässt sich die Heilung solcher Erkrankungen unterstützen, etwa nach der Behandlung sehr tiefer, stark entzündeter Zahnfleischtaschen (parodontale Taschen).
In Zahnbelägen befinden sich viele Bakterien. Werden Zahnbeläge nicht restlos entfernt, können sich die Bakterien weiter vermehren. In der Folge können sich Zahnfleischentzündungen bilden, bei denen sich das Zahnfleisch rötet und anschwillt und schließlich anfängt, sich zurückzubilden. Zu diesem Zeitpunkt können zwischen Zähnen und Zahnfleisch Taschen entstehen, in denen sich die Bakterien ungestört immer weiter vermehren können. Eine optimale Mundhygiene ist hier kaum noch möglich. Unbehandelt können die Bakterien von hier aus auch den Kieferknochen angreifen und dazu führen, dass der Zahn immer lockerer sitzt, bis er schließlich ausfällt. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich die Bakterien von hier aus über die Blutbahn in andere Körpergewebe ausbreiten können und so unter Umständen die Entstehung von Krankheiten wie Diabetes mellitus, oder Herzerkrankungen begünstigen.
Im Rahmen einer chirurgischen Parodontaltherapie schneidet der Arzt das Zahnfleisch der Tasche derart zurecht, dass keine Nischen mehr vorhanden sind. Außerdem entfernt er die darunter liegenden Ablagerungen. Hat sich im Kiefer bereits Knochengewebe zurückgebildet, kann es zu diesem Zeitpunkt wieder durch körpereigene Knochensubstanz (z.B. aus der Hüfte) regeneriert oder durch Knochersatzmaterialien ersetzt werden.
Als mögliche Komplikation kann es bei solch einer "Zahnfleischstraffung" dazu kommen, dass das Zahnfleisch schrumpft, wodurch die Zähne länger erscheinen als zuvor und die Zahnhälse unter Umständen freiliegen. Aus ästhetischen Gründen schließt sich deshalb bei vielen Betroffen eine Zahnfleisch-Wiederherstellung (Rekonstruktion) an – in der Regel, ist das problemlos möglich. Dafür entfernt der Arzt aus anderen Bereichen der Mundschleimhaut kleine Gewebestücke und verpflanzt sie an die entstandenen Lücken (Zahnfleisch-Transplantation).
Nach der Operation ist für das Ausheilen der Operationswunde eine optimale Mundhygiene besonders wichtig.
Exzision & Ektomie
Exzision
Unter einer Exzision (lat. excidere, excisus = ausschneiden, herausschneiden) versteht man im Rahmen der zahnärztlichen Chirurgie das Herausschneiden von kleineren oder größeren Gewebeanteilen. Das entfernte Gewebestück nennt man Exzisat. Für größere Exzisionen ist vor allem der Fachbereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zuständig.
Eine Exzision kann zum Beispiel notwendig werden, wenn überschüssiges Gewebe im Rahmen einer Prothesenanpassung entfernt werden muss oder wenn Gewebe aus dem Mundraum zu Diagnosezwecken näher untersucht werden soll – etwa wenn eine mögliche Krebserkrankung abzuklären ist (wie Mundhöhlenkrebs).
Ektomie
Unter dem Begriff Ektomie (von griech. ek- = aus, heraus und -tom = Schnitt, Abschnitt) versteht man in der Medizin genau genommen die totale operative Entfernung eines Organs. Der Begriff wird meist in Wortzusammensetzungen verwendet (-ektomie), je nachdem welches Gewebe oder Organ entfernt wird. Das Wort Zystektomie bezeichnet zum Beispiel die Entfernung einer Zyste. Im Rahmen der zahnärztlichen Chirurgie bezieht sich der Begriff entsprechend auf Gewebe des Mundraums, die entfernt werden. Der Zahnarzt schneidet (exzidiert) während einer chirurgischen Operation zum Beispiel
- überschüssige Gewebeteile,
- Wundränder,
- Narben sowie
- Schleimhautwucherungen heraus.
Besteht ein Krebsverdacht, können die herausgeschnittenen Gewebeteile zur genaueren Beurteilung an einen Pathologen geschickt werden, der sie unter dem Mikroskop untersucht.
Hemisektion
Als Hemisektion bezeichnet man in der zahnärztlichen Chirurgie die Abtrennung einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahns zusammen mit einer Hälfte des Zahns (griech. hemi- = halb). Die Hemisektion kommt meist bei Backenzähnen zum Einsatz. Das Ziel ist dabei, den gesunden Teil des Zahns zu erhalten.
Eine Hemisektion kann erforderlich sein, wenn bei einem Zahn eine Wurzelbehandlung vorgenommen wurde, die nur unzureichend ist und nicht mehr verbessert werden kann. Aber auch ein Knochenabbau im Bereich der Teilung der Zahnwurzeln von Backenzähnen, bei denen eine Wurzel noch fest verankert ist, kann dieses Verfahren notwendig machen. Eine Hemisektion sollte nicht vorgenommen werden, wenn:
- der Knochenabbau am betreffenden Zahn schon sehr weit fortgeschritten ist,
- der Knochenabbau kaum fortgeschritten ist oder
- kein Interesse an der Zahnerhaltung besteht.
Operation
Zuerst wird der Zustand des betreffenden Zahns mithilfe einer Röntgenaufnahme kontrolliert und im Anschluss eine Wurzelbehandlung vorgenommen. Schließlich wird der Zahn mit einem Bohrer geteilt, sodass die eine Hälfte der Zahnkrone mit dem dazugehörigen Zahnwurzelanteil entfernt werden kann. Der Rest des Zahns dient meist zur Erstellung einer Zahnprothese, zum Beispiel in Form einer .
Inzision
In der Zahnmedizin versteht man unter einer Inzision (lat. incisio = Einschnitt) eine operative Durchtrennung von Mundraumgewebe mit einem Skalpell. Hierbei durchtrennt der Arzt schichtweise Gewebe, um eine mit Flüssigkeiten (z.B. Gewebeflüssigkeit, Eiter oder Blut) gefüllte Schwellung (Abszess) zu eröffnen. Die Inzision lässt sich dabei von außen oder von innen (also vom Mundraum her) durchführen.
Indem man flüssigkeitsgefüllte Kapseln, insbesondere von Eiterkapseln, kontrolliert einschneidet, kann man den Heilungsprozess unterstützen. Auch eventuell bestehende Schmerzen bessern sich sofort, wenn der Eiter ablaufen kann. Verzichtet man darauf, besteht die Gefahr, dass sich der Abszess weiter im Körper ausbreitet und die Erreger der Infektion sogar bis zum Gehirn gelangen können.
Nach einer Abszesseröffnung mithilfe der Inzision legt der Arzt meist ein Stoffstreifen in die Abszesshöhle ein (Drainage, Tamponade), um zu verhindern, dass sich die Wundhöhle schnell wieder schließt. In manchen Fällen kann eine unterstützende Therapie mit Antibiotika zur Entzündungsbekämpfung notwendig sein.
Osteotomie
Eine Osteotomie ist die operative Durchtrennung von Knochen oder die Ausschneidung eines Knochenstücks. Dies kann in der zahnärztlichen Chirurgie erforderlich sein, um beispielsweise im Knochen liegende Zähne oder Zahnreste, wie zum Beispiel Zahnwurzeln, zu entfernen.
Beim Entfernen von Weisheitszähnen etwa wird häufig eine Osteotomie durchgeführt, da Weisheitszähne häufig teilweise oder komplett im Knochen feststecken. Nur selten ist für Weisheitszähne ausreichend Platz im Kiefer, um sich regulär als letzter Zahn in die Zahnreihe einreihen zu können. Ein im Kiefer eingeschlossener Weisheitszahn kann die Entstehung von Infektionen begünstigen und zu Schäden an den benachbarten Backenzähnen führen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Weisheitszähne zu entfernen.
Für eine Osteotomie im Rahmen einer Weisheitszahn-Entfernung betäubt der Arzt zunächst das zu operierende Gebiet mit einem örtlichen (lokalen) Betäubungsmittel. Danach schneidet er das Zahnfleisch mit einem Skalpell ein und klappt es zur Seite weg, damit der Kieferknochen frei liegt. Mittels rotierender Instrumente trägt der Oralchirurg unter Wasserkühlung Knochensubstanz vom Kieferknochen ab, um die dortigen Zähne oder Zahnreste (Wurzeln, Wurzelspitzen) entfernen zu können. Anschließend verschließt er den Operationsbereich durch Nähte. Wenige Tage später ist die Wunde verheilt und die Fäden können gezogen werden.
In den nächsten Monaten regeneriert sich der während der Osteotomie entstandene Knochendefekt. Sollen mehrere Weisheitszähne oder Zahnanlagen gleichzeitig entfernt werden, lässt sich die Osteotomie auch in mehreren Sitzungen durchführen. Unter bestimmten Umständen ist der Eingriff auch unter Vollnarkose möglich.
Replantation
Der Begriff Replantation leitet sich vom lateinischen Wort replantare ab und bedeutet "wiedereinpflanzen". Häufig verwendet man auch den Begriff Reimplantation.
Eine Replantation kann notwendig werden, wenn ein Zahn zum Beispiel durch einen Unfall vollständig ausgeschlagen wurde und sich dadurch nicht mehr in seinem Zahnfach befindet oder um eine Wurzelkanalfüllung mit Wurzelspitzenresektion außerhalb des Körpers (bei schwierigen anatomischen Kieferverhältnissen) durchzuführen.
Je kürzer sich der Zahn außerhalb des Körpers befindet, desto besser sind die späteren Einheilungschancen. Ein Zahn sollte also so schnell wie möglich replantiert werden. Die Chancen auf eine erfolgreiche Replantation steigen auch, wenn man den Zahn bis zur Operation richtig aufbewahrt. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Zahnrettungsboxen, die in Apotheken erhältlich sind. Ist keine solche Box zur Hand, kann man den Zahn auch in kalter H-Milch aufbewahren. H-Milch ist ultrahocherhitzt und dadurch keimfrei (steril). Die trockene Lagerung in einem Papiertaschentuch oder Ähnlichem ist für den Zahn eher ungünstig. Ebenso die Aufbewahrung in Leitungswasser – Wasser beeinflusst das Überleben der Zellen der Zahnwurzelhaut ungünstig. Sind weder Box noch Milch zur Hand, sollte man umgehend mit dem ausgeschlagenen Zahn den nächsten Zahnarzt oder die nächste Zahnklinik aufsuchen, damit der Zahn möglichst rasch wieder eingesetzt werden kann.
Operation
Vor dem Wiedereinsetzen spült der Arzt den Zahn mit physiologischer Kochsalzlösung ab und setzt ihn anschließend mit Fingerdruck in das Zahnfach zurück. Sind Weichteilverletzungen vorhanden, können diese nun vernäht werden. Die Position des Zahns kontrolliert der Arzt durch eine Röntgenuntersuchung. Begleitend verschreibt er in der Regel Antibiotika, um eine Infektion des Wundbereichs zu verhindern.
Um den Zahn in seiner Position zu fixieren, schient man ihn für eine gewisse Zeit zusammen mit benachbart liegenden Zähnen. Nach der erfolgreichen Einheilung kann der replantierte Zahn noch mehrere Jahre im Mund verbleiben.
Eine Replantation ist nicht sinnvoll, wenn:
- Der Zahn beschädigt ist.
- Es sich um einen Milchzahn handelt.
- Das Zahnfach zerstört wurde.
- Die Zähne zu eng stehen.
- Das Wurzelhautgewebe (Desmodontalgewebe) zerstört ist.
Wurzelspitzenresektion
Bei einer Wurzelspitzenresektion (WRS) legt man die im Knochen verankerten Wurzeln eines Zahns frei und entfernt diese.
Die Wurzelspitzenresektion dient der Beseitigung von Entzündungsherden, die über den Nerv des Zahns in die Wurzelspitze gewandert sind (sog. Parodontitis apicalis) und sich nicht mit einer herkömmlichen Wurzelkanalbehandlung (Wurzelkanalfüllung, WF) beheben lassen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass der Knochen des Wurzelbereichs bereits infiziert ist oder sich Eiterherde (Zysten, Zahngranulome) bilden. Mit der Wurzelspitzenresektion säubert man den entzündeten Bereich des Zahnwurzelkanals nochmals und dichtet ihn gegen Bakterien ab.
Um eine Wurzelspitzenresektion vornehmen zu können, muss der Zahn noch erhaltungswürdig sein und der Gesundheitszustand des Betroffenen die Operation zulassen. Zur Planung des Eingriffs fertigt der Arzt in der Regel ein Röntgenbild an.
Operation
Bei einer Wurzelspitzenresektion (WRS) schneidet der Arzt nach der örtlichen Betäubung des betroffenen Bereichs die Mundschleimhaut ein und klappt sie seitlich weg. Dann entfernt er etwas Knochen, um die Wurzel genau sehen zu können. Um die Stabilität des Zahns nicht zu gefährden, kappt der Arzt nur die Spitze der Zahnwurzel und säubert den infizierten Bereich.
Falls noch keine Wurzelfüllung vorgenommen wurde, erfolgt diese spätestens jetzt. Von unten wird die Wurzel anschließend abgedichtet, bevor die Mundschleimhaut wieder an ihrem entsprechenden Platz vernäht wird.
Die Fäden werden nach einigen Tagen gezogen. Der Knochen heilt innerhalb von wenigen Monaten. Nach drei bis sechs Monaten wird der Erfolg der Wurzelspitzenresektion mithilfe einer Röntgenaufnahme kontrolliert.
Risiken zahnchirurgischer Eingriffe
Um das Operationsrisiko bei einem zahnchirurgischen Eingriff so klein wie möglich zu halten, erfragt der Arzt daher in der Regel vor der Operation verschiedene Dinge. Etwa ob bei Ihnen möglicherweise Erkrankungen bestehen, wie zum Beispiel:
- Blutgerinnungsstörungen
- Atemwegserkrankungen
- Diabetes mellitus
- Allergien
- abwehrschwächende Infektionen (z.B. HIV)
- Epilepsie
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Tumoren
Zu klären ist außerdem unter anderem, ob man
- raucht und/oder regelmäßig Alkohol trinkt.
- Medikamente einnimmt (z.B. Wirkstoffe, die die Blutgerinnung herabsetzen, wie Phenprocoumon oder Acetylsalicylsäure).
Haben Sie vor der Operation Medikamente mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) eingenommen, sollten Sie den Arzt darüber informieren, denn der schmerzstillende Wirkstoff hemmt die Blutgerinnung und Wunden können dadurch länger nachbluten. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen regelmäßig Medikamente einnehmen, die die Blutgerinnung hemmen (z. B. Phenprocoumon, um Thrombosen vorzubeugen), setzen Sie das Medikament bitte nicht eigenmächtig ab, sondern informieren Sie Ihren Arzt.
Der Arzt führt außerdem ein auf den speziellen Eingriff ausgelegtes Aufklärungsgespräch, bei dem der Patient Fragen stellen kann und sein Operationseinverständnis gibt.
Allgemein mögliche Risiken nach einer Operation im Mundraum sind zum Beispiel:
- Schmerzen
- Entzündungen
- Nachblutungen
- Wundheilungsstörungen
- Schwellungen
- Schäden an angrenzenden Strukturen (z. B. Nerven, Kieferhöhlen, Kiefergelenken oder Nachbarzähnen)
Nach der Operation
Auch der beste, akkurat durchgeführte zahnchirurgische Eingriff kann eine Schwellung und Schmerzen nach sich ziehen. Meist gibt der Zahnarzt dem Betroffenen für den ersten Tag nach der Operation ein schmerzlinderndes Mittel mit. Wer weitere beziehungsweise andere Medikamente einnehmen will oder muss, sollte vorher den Arzt befragen, da manche Medikamente die Blutung fördern (z.B. Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure).
Indem Sie auf eine gute Mundhygiene achten und die Mundschleimhaut schonen, können Sie viel zur raschen Heilung beitragen. Verzichten Sie zudem am Tag des operativen Eingriffs auf Alkohol, Nikotin, Koffein sowie auf scharfe Speisen – das beeinflusst die Wundheilung positiv.
Schwellungen kühlen
Ist die operierte Region angeschwollen, können Sie den Bereich von außen kühlen, zum Beispiel mit einer gekühlten Gelkompresse (Kühlkompresse) beziehungsweise einem sogenannten "Kühlpack" oder "Cool Pack". Die Kühlkompresse sollte dabei etwa vier bis acht Grad Celsius kalt sein, also nicht aus dem Eisfach, sondern einfach aus dem Kühlschrank kommen.
Achten Sie darauf, die Kühlkompresse mit einem Tuch (z.B. Küchenhandtuch) zu umwickeln, ehe Sie das Kühlmittel auf den geschwollenen Bereich legen. Alternativ gehen auch feuchte Umschläge. Kühlen Sie außerdem nicht ununterbrochen, sondern am besten mit Pausen (also z.B. 10 min kühlen, 10 min Pause) und insgesamt höchstens zwei bis drei Stunden. Falls länger gekühlt werden soll, wird Sie Ihr Zahnarzt darüber informieren.
Wenn die Betäubung noch spürbar ist, sollten Sie nur vorsichtig kühlen, da sonst leicht unbemerkt eine Unterkühlung des betroffenen Bereichs eintreten kann.