Ein Mann lacht glücklich.
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Psychotherapie

Von: Lydia Klöckner (Medizinredakteurin)
Letzte Aktualisierung: 20.01.2022

Bei seelischen Problemen kann eine Psychotherapie helfen. Doch welches Verfahren ist für wen geeignet? Welche Schritte sind notwendig, um Zugang zur Therapie zu erhalten? Und wer trägt die Kosten?

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Mediziner*innen geprüft.

Psychotherapie: Hilfe für die Seele

"Du brauchst professionelle Hilfe" – diesen Rat bekommen viele zu hören, die einem Freund ein seelisches Problem anvertrauen. Und wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt, hat der Freund recht: Eine Depression, Angststörung oder Sucht lässt sich ebenso wenig mit tröstenden Worten heilen wie eine Lungenentzündung oder ein Herzinfarkt.

Ist die Seele in Not, hilft meist nur eine psychotherapeutische Behandlung. Eine Psychotherapie zu beginnen, ist allerdings bei Weitem nicht so einfach wie ein Besuch beim Hausarzt. Nicht nur kostet es die Betroffenen oft mehr Überwindung. Vielen bereitet schon die Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten Schwierigkeiten.

Wer "Psychotherapie" und den Namen seines Wohnortes googelt, erhält zwar meist eine Liste von Praxen in der Umgebung. Doch welche davon die Richtige ist, lässt sich für einen Laien kaum einschätzen. Was ist der Unterschied zwischen Verhaltenstherapeut, Psychoanalytiker und Psychiater? Welcher Therapeut kann bei welcher Erkrankung am besten helfen? Was muss man tun, um eine Psychotherapie zu beginnen? Und wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Benötige ich eine Psychotherapie?

Fast jeder fühlt sich gelegentlich traurig oder erschöpft. Die meisten Menschen haben Angst vor irgendetwas. Viele trinken zu viel und zu oft Alkohol. Heißt das nun, dass ein Großteil der Bevölkerung an Depressionen, Angststörungen und/oder Suchterkrankungen leidet?

Tatsächlich sind psychische Erkrankungen in Deutschland deutlich weiter verbreitet, als man meint. An Depressionen sind beispielsweise mehr Menschen erkrankt als an Krebs oder Diabetes. Die Betroffenen selbst können jedoch mitunter kaum einschätzen, ob sie eine Erkrankung haben, die dringend einer Behandlung bedarf. Die Grenze zwischen einer vorübergehenden seelischen Krise und einer psychischen Störung verläuft mitunter fließend.

Ob ein Mensch psychologische Hilfe benötigt, hängt unter anderem davon ab,

  • wie lange das Problem schon besteht,
  • ob und inwiefern es sich auf wichtige Lebensbereiche (Schlaf, Essen, Sex) auswirkt sowie
  • ob der Betroffene aus eigener Kraft etwas dagegen tun kann oder nicht.

Ein behandlungsbedürftiges psychisches Problem kann sich zum Beispiel dadurch äußern, dass man ...

  • ... sich ständig oder häufig niedergeschlagen, hilflos oder traurig fühlt.
  • ... häufig Angst hat, obwohl es dazu keinen offenkundigen Anlass gibt.
  • ... keinen Gefallen oder kein Interesse mehr an Beschäftigungen oder Dingen findet, die einem früher Freude bereitet haben.
  • ... oft Drogen, Alkohol, Schlaf- oder Beruhigungsmittel zu sich nimmt und Schwierigkeiten hat, darauf zu verzichten.
  • ... ungewöhnliche Essgewohnheiten hat, die der Gesundheit und/oder dem Befinden schaden.
  • ... körperliche Schmerzen oder Beschwerden verspürt, für die der Arzt keine Ursache finden kann.

Ob jemand tatsächlich eine Psychotherapie benötigt oder ihm möglicherweise auch andere Beratungsangebote helfen könnten, kann letztlich nur ein Arzt oder Psychotherapeut feststellen. Dazu dient das erste Treffen zwischen Therapeut und Betroffenem, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde.

Wie entscheiden Ärzte und Psychologen, ob eine Psychotherapie nötig ist?
Ärzte und Psychologen lernen in ihrer Ausbildung Kriterien, anhand derer sie die unterschiedlichen psychischen Störungen erkennen und voneinander abgrenzen können. Diese Kriterien stammen aus dem weltweit anerkannten Nachschlagwerk ICD-10 (Abkürzung für International Classification of Diseases), in dem alle bekannten körperlichen und psychischen Erkrankungen mit Symptomen aufgelistet sind.

Hilfe finden: Schritt für Schritt in die Psychotherapie

Der Weg zur Psychotherapie lässt sich in folgende Schritte unterteilen:

  1. Suche nach einem Therapeuten
  2. Anruf in der Praxis
  3. Psychotherapeutische Sprechstunde
  4. Probesitzungen
  5. Arztbesuch
  6. Antrag bei der Krankenkasse

1. Einen geeigneten Psychotherapeuten finden

Viele Menschen nutzen das Internet, um einen Psychotherapeuten in ihrer Stadt oder ihrer näheren Umgebung zu finden. Das kann allerdings recht aufwändig und umständlich werden. Erstens kann man nicht auf Anhieb erkennen, welche der aufgelisteten Praxen auch tatsächlich freie Therapieplätze anbieten. Zweitens tauchen in den Suchergebnissen oft auch Heilpraktiker und Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung auf, deren Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Einfacher ist oft ein Anruf bei den sogenannten Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese haben Listen, in denen alle (zugelassenen) Psychotherapeuten mit freien Terminen aufgeführt sind. In der Regel können die Mitarbeiter dem Betroffenen innerhalb von vier Wochen ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten in der näheren Umgebung vermitteln.

2. Anruf in der Praxis

Einen Termin für ein erstes Treffen vereinbart man in der Regel telefonisch. Psychotherapeutische Praxen sind mindestens drei Stunden pro Woche erreichbar. Zu welchen Uhrzeiten steht entweder auf der Internetseite, oder man erfährt es über die Ansage auf dem Anrufbeantworter.

3. Das erste Treffen: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Seit 2017 sind Therapeuten dazu verpflichtet, mindestens 100 Minuten ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für Beratungstermine mit neuen Patienten freizuhalten – für die sogenannten "psychotherapeutischen Sprechstunden". Diese neue Regelung wurde eingeführt, damit psychisch kranke Menschen schneller einen ersten Termin bei einem Therapeuten erhalten.

Allerdings ist das erste Treffen zwischen Therapeut und Patient noch nicht der Beginn der Therapie, sondern eine Art Vorgespräch: Der Therapeut macht sich ein erstes Bild von den Beschwerden des Patienten, um herauszufinden, ob dieser tatsächlich psychotherapeutische Hilfe benötigt.

Nicht immer kann der Therapeut diese Entscheidung bereits nach einem einzigen Gespräch treffen. Darum hat er die Möglichkeit, weitere Sprechstunden mit dem Betroffenen zu vereinbaren. Insgesamt bezahlen gesetzliche Krankenkassen sechs 25-minütige oder drei 50-minütige Sprechstunden pro Patient.

Gelangt der Therapeut nach der Sprechstunde (oder den Sprechstunden) zur Einschätzung, dass ...

  • ... keine Psychotherapie notwendig ist, kann er andere Beratungsangebote oder Verfahren zur Stressbewältigung vorschlagen.
  • ... der Patient eine Psychotherapie benötigt, teilt er ihm dies mit. Der Patient kann dann entscheiden, ob er die Therapie bei ihm oder bei einem anderen Therapeuten beginnen möchte. Er muss diese Entscheidung aber nicht sofort treffen, sondern kann den Therapeuten zunächst in zwei bis vier Probesitzungen kennenlernen.

Wartezeiten und Akutbehandlung
Leider erhalten die meisten Erkrankten nach dem ersten Gespräch nicht sofort einen Therapieplatz. In Deutschland beträgt die Wartezeit auf den Beginn einer Langzeittherapie durchschnittlich rund 20 Wochen. Zwischen der psychotherapeutischen Sprechstunde und den Probesitzungen vergehen also oft Monate.

Befindet sich der Erkrankte in einer akuten Krise und besteht die Gefahr, dass sich die Erkrankung stark verschlimmert oder chronisch wird, kann der Therapeut ihm zu einer Akutbehandlung raten. Eine Akutbehandlung umfasst nur 12 bis 24 Sitzungen und kann eher beginnen als die reguläre Psychotherapie:

  • Die Probesitzungen entfallen.
  • Die Behandlung muss nicht zuerst bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wenn der Therapeut dem Patienten kurzfristig keine Termine anbieten kann, können die Terminservicestellen bei der Suche nach einem verfügbaren Therapeuten helfen.

4. Die Probesitzungen

Die Probesitzungen (oder auch "probatorischen Sitzungen") bilden den Übergang von den ersten Sprechstunden zur eigentlichen Therapie. Die Probesitzungen dienen im Wesentlichen zwei Zwecken:

  1. Therapeut und Patient lernen einander besser kennen und finden heraus, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gegeben sind.
  2. Der Therapeut macht sich ein genaues Bild vom Problem des Patienten, um die Therapie planen und den Antrag bei der Krankenkasse vorbereiten zu können.

Der Patient sollte die Probesitzungen nutzen, um herauszufinden, ob er dem Therapeuten vertraut und vollkommen ehrlich mit ihm sprechen kann und ob er sich von ihm verstanden fühlt. Auch sollte er sich überlegen, ob er mit der therapeutischen Methode einverstanden ist.

Auch der Therapeut muss in den Probesitzungen klären, ob er eine gute therapeutische Beziehung zum Patienten aufbauen kann. Nur so hat die Therapie Aussicht auf Erfolg. Zudem dokumentiert der Therapeut in den Probesitzungen,

  • wie genau sich das psychische Problem äußert,
  • welche Ursachen er dahinter vermutet und
  • welchen Einfluss das Problem auf den Alltag des Betroffenen hat.

All das muss der Therapeut wissen, um die Therapie planen zu können. Zudem braucht er diese Informationen für den Antrag bei der Krankenkasse.

Ausnahme: Eine Akutbehandlung kann sofort, also ohne vorherige Probesitzungen, beginnen.

5. Arztbesuch und Konsiliarbericht

Psychische Störungen können auch körperliche Ursachen haben, die bei der Behandlung berücksichtigt werden müssen. Deshalb muss der Patient vor Beginn der Therapie zum Arzt. Der Arzt dokumentiert im sogenannten Konsiliarbericht alle Vorerkrankungen und Beschwerden, die beim Patient festgestellt wurden. Darüber hinaus notiert er in dem Bericht, ob der Erkrankte Medikamente einnimmt und wenn ja, welche.

Den Bericht gibt der Patient beim Therapeuten ab. Dieser reicht ihn dann zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse und dem Gutachter ein.

6. Antrag bei der Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten für die Psychotherapie – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob diese erfüllt sind, prüft die Krankenkasse anhand eines Antrags, den Therapeut und Patient gemeinsam einreichen.

Der Antrag besteht aus mehreren Formularen, unter anderem aus dem sogenannten PTV 1 und dem PTV 2 (PTV = Psychotherapievereinbarung). Das PTV 1 bekommt der Erkrankte vom Therapeuten ausgehändigt. Der Patient muss darin etwa angeben,

  • welche Art von Psychotherapie er in Anspruch nehmen möchte,
  • ob er innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits in Therapie war sowie
  • ob er schon in der psychotherapeutischen Sprechstunde war.

Das PTV2 füllt der Therapeut aus. Darin gibt er an,

  • welche psychische Erkrankung er diagnostiziert hat,
  • welche Art von Therapie er vorsieht und
  • wie viele Therapiesitzungen er für nötig hält.

Zusätzlich verfasst der Therapeut einenBericht, in dem er genauer erklärt, um welche psychische Erkrankung es sich handelt und warum er die Therapie für notwendig und sinnvoll erachtet.

Die Formulare bekommt die Krankenkasse. Der Bericht geht nicht an die Krankenkasse, sondern an einen Gutachter,der selbst Psychotherapeut ist. Er soll anhand des Berichtes einschätzen, ob die Therapie tatsächlich nötig ist. Wenn er zustimmt, bezahlt die Krankenkasse die Therapie. Die Zahl der genehmigten Behandlungsstunden wird dabei genau festgelegt.

Wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die Therapie nicht notwendig ist, muss die Krankenkasse dem Betroffenen innerhalb von drei Wochen mitteilen, dass sie die Kosten nicht übernimmt. In diesem Fall hat der Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Lehnt die Krankenkasse auch den Widerspruch ab, kann der Erkrankte eine Klage beim Sozialbericht einreichen. Diese Klage ist kostenlos.

Die Kosten der Psychotherapie

Eine 50-minütige Therapiestunde bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung kostet 88,56 Euro. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse – sofern der Patient gesetzlich versichert ist und die Psychotherapie von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Manchen Menschen ist es jedoch lieber, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Tatsächlich kann das Vorteile haben. Beispielsweise erhalten Selbstzahler meist schneller einen Therapieplatz, da sie nicht warten müssen, bis die Krankenkasse ihren Antrag bewilligt hat. Zudem haben sie bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten eine größere Auswahl: Sie müssen nicht zwangsläufig einen Therapeuten mit Kassenzulassung wählen, sondern können auch eine Privatpraxis aufsuchen.

Viele Privatpraxen orientieren sich bei ihren Preisen an denen der sogenannten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das heißt: Auch wer seine Psychotherapie selbst bezahlen möchte, hat mit Kosten von 80 bis 100 Euro pro Stunde zu rechnen.

Wartezeit verkürzen mit dem Kostenerstattungsverfahren?

Im Sozialgesetzbuch heißt es: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen (...) und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."

Theoretisch heißt das: Wenn ein Patient nachweisen kann, dass er dringend eine Psychotherapie benötigt, ihm jedoch kein Psychotherapeut in der näheren Umgebung einen Platz anbieten kann, muss die Kasse auch die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis erstatten.

Die Krankenkassen lehnen die Kostenerstattung jedoch immer häufiger ab. Eine Chance auf eine Bewilligung hat nur, wer seinen Antrag sorgfältig vorbereitet:

  • Nehmen Sie zunächst die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch. Lassen Sie sich anschließend vom Therapeuten bescheinigen, dass Sie eine "Richtlinienpsychotherapie" benötigen und diese unaufschiebbar ist.
  • Fragen Sie bei drei bis fünf zugelassenen Therapeuten in Ihrer Umgebung nach einem freien Therapieplatz. Notieren Sie dabei die Namen der Therapeuten, die Tage und Uhrzeiten Ihrer Anfragen, sowie die angegebenen Wartezeiten.
  • Suchen Sie nach einem (privaten) Psychotherapeuten, der in einem der Richtlinienverfahren ausgebildet ist. Bitten Sie ihn, Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass er Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann.
  • Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V. Fügen Sie dem Antrag alle genannten Schriftstücke bei.

Welche Therapieverfahren gibt es?

Ein seelisches Problem lässt sich auf vielerlei Wegen behandeln. Darum gibt es in der Psychologie – ganz ähnlich wie in der Medizin – verschiedene Behandlungsverfahren.

Die Krankenkasse bezahlt in der Regel nur für die sogenannten Richtlinienverfahren. Das sind Verfahren, die sich in wissenschaftlichen Untersuchungen als hilfreich erwiesen haben und die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) daher als wirksam anerkannt hat. Aktuell sind das:

Diese Verfahren dürfen nur von Psychotherapeuten angeboten werden. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Psychotherapeut darf sich nur nennen, wer

  • ein Psychologie- oder Medizinstudium abgeschlossen und
  • anschließend eine Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat.

Wichtig: Zur Therapie einer psychischen Erkrankung gehören in bestimmten Fällen auch Medikamente, sogenannte Psychopharmaka (z.B. Antidepressiva). Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verschreiben. Hat ein Psychotherapeut aber den Eindruck, dass sein Patient Psychopharmaka benötigt, kann er ihm empfehlen, sich an einen Psychiater zu wenden. Ein Psychiater ist ein Arzt, der sich nach seinem Medizinstudium zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat ausbilden lassen.

Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapeuten gehen davon aus, dass seelisches Leid durch erlernte Verhaltensweisen und Denkmuster entstehen, die den Betroffenen beeinträchtigen. In der Verhaltenstherapie geht es darum, diese unerwünschten Gewohnheiten abzulegen und durch gesündere zu ersetzen. Der Patient lernt, sein Handeln, aber auch seine Wahrnehmung, sein Denken und seine Reaktionsmuster so zu verändern, dass es ihm damit besser geht.

Was einfach klingt, ist harte Arbeit. Gewohnheiten, die man über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg unbewusst eingeübt hat, lassen sich nicht durch bloße Einsicht ablegen oder ändern. Verhaltenstherapeuten sind der Ansicht, dass dazu auch gezieltes Training notwendig ist.

Deshalb sind praktische Übungen und manchmal auch Hausaufgaben ein wesentlicher Bestandteil der Therapie. Außerdem vereinbaren Therapeut und Patient in der Regel konkrete Ziele. So muss sich der Patient überlegen, wann und wie genau er die neu erlernten Verhaltensmuster im Alltag umsetzen kann.

Was ist eine kognitive Verhaltenstherapie?

Diese Sonderform der Verhaltenstherapie setzt an den Denkmustern des Betroffenen an. Nicht die Umstände an sich machen einen Menschen unglücklich, sondern seine Sicht darauf: Auf dieser Idee fußt die kognitive Verhaltenstherapie. Demnach rührt etwa ein Burnout nicht allein daher, dass man zu viel arbeitet, sondern daher, dass man seine Situation auf der Arbeit falsch einschätzt:

  • Möglicherweise glaubt man, mehr Leistung erbringen zu können, als realistisch betrachtet überhaupt möglich ist.
  • Vielleicht fühlt man sich unzulänglich, weil man meint, die Kollegen leisteten mehr als man selbst.
  • Oder aber man hat Angst, seinen Chef zu enttäuschen, oder man glaubt, man fände keinen neuen Job.

In der Therapie geht es darum, solche Überzeugungen kritisch zu überdenken und ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. So lernt man, die Situation neu zu bewerten. Dabei stellt sich häufig heraus, dass die Situation nicht so festgefahren und hoffnungslos ist, wie man sie bislang wahrgenommen hat – dass man also nicht in ihr gefangen ist, sondern mehr Handlungsspielraum hat als zuvor angenommen.

Analytische Psychotherapie

Psychoanalytiker sind davon überzeugt, dass seelische Erkrankungen ihre Wurzeln in der Vergangenheit haben. In ungelösten Konflikten mit den Eltern zum Beispiel oder in gescheiterten Beziehungen. Nach dieser Theorie entstehen psychische Probleme dadurch, dass der Betroffene diese Konflikte verdrängt hat. Anstatt zu verschwinden, setzen sie sich im Unbewusstenfest und beeinflussen von dort aus sein Verhalten und seine Gefühle.

Beispiel: Jemand wird als Kind häufig von seiner sehr strengen Mutter gemaßregelt. Die dadurch ausgelösten Schuldgefühle verinnerlicht er im Laufe seiner Kindheit und Jugend. Sie werden zu einem Teil seiner Persönlichkeit, der dann im Erwachsenenalter gewissermaßen die Rolle der Mutter übernimmt: Der Betroffene ist sehr streng zu sich, setzt sich oft unter Druck und bestraft sich selbst. Er hat ein geringes Selbstwertgefühl und neigt zu selbstzerstörerischem Verhalten, fühlt sich häufig ängstlich oder entwickelt sogar Depressionen.

In der Psychoanalyse hilft der Therapeut dem Patienten zunächst dabei, solche unbewussten Konflikte zu entdecken. Um das Unbewusste des Patienten zugänglich zu machen, ermutigt er den Patienten dazu, frei zu assoziieren. Das heißt, der Patient soll möglichst ungehemmt erzählen, was ihn gerade bewegt und beschäftigt.

Der Therapeut bewertet das Gesagte nicht. Stattdessen ermutigt er den Patienten dazu, die geäußerten Gedanken und Gefühle zu analysieren, zu deuten und darin wiederkehrende Muster zu erkennen. In diesen Mustern sollen sich dann die unbewussten Konflikte des Patienten offenbaren.

Ziel der Psychoanalyse ist die sogenannte Nachreifung: Der Patient erhält die Möglichkeit, belastende Erfahrungen nachträglich zu verarbeiten und zu bewältigen. Indem er sie aus dem Unbewussten ins Bewusste holt, nimmt er ihnen die Macht über sein gegenwärtiges Handeln, Fühlen und Denken.

Was hat es mit der Couch auf sich?
Viele Menschen denken beim Stichwort "Psychoanalyse" erst einmal an eine Couch. Tatsächlich sind psychoanalytische Behandlungszimmer traditionell mit einer Couch ausgestattet, die so ausgerichtet ist, dass der Patient den Therapeuten nicht sieht. Das soll dem Patienten dabei helfen, sich während der Sitzung ganz auf seine Gedanken und Gefühle zu konzentrieren.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie fußt auf derselben Grundidee wie die analytische Psychotherapie: Seelische Probleme gelten als Symptome unbewältigter Konflikte, unter denen der Betroffene in seiner Kindheit oder Jugend gelitten hat. Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie gestaltet sich jedoch anders als die Psychoanalyse.

Der Patient darf und soll seine Gedanken und Gefühle zwar ebenso frei äußern, wie es in der Psychoanalyse üblich ist. Der Therapeut wird ihn dabei aber stärker führen und ihm helfen, die geäußerten Gefühle und Gedanken zu verstehen und zu deuten. Der Therapeut übernimmt also eine aktivere Rolle, als es ein Psychoanalytiker tun würde.

Zudem ist das therapeutische Gespräch stärker auf dieGegenwartausgerichtet. Sobald der Patient die Ursache seines Problems begriffen hat, wird der Therapeut ihn dazu ermutigen, Lösungen zu erarbeiten. Er kann dem Patienten sogar Ratschläge geben, was in der Psychoanalyse unüblich wäre.

Systemische Therapie

Die systemische Therapie konzentriert sich nicht allein auf den einzelnen Patienten, sondern bezieht auch dessen Familie, Freunde und/oder Kollegen mit ein – das soziale "System" also, in dem sich der Erkrankte befindet.

Die Idee hinter diesem Ansatz ist, dass jede psychische Störung innerhalb der Gruppe eine Funktion erfüllt: Mit der krankhaften Verhaltensweise versucht der Erkrankte unbewusst, ein Problem zu lösen, das innerhalb der Gruppe besteht. Beispielsweise könnte eine Essstörung beim Kind als Versuch verstanden werden, den Streit der Eltern zu schlichten: In der Sorge um das Kind sind sie sich zumindest vorübergehend wieder einig.

In der Therapie werden alternative Lösungen erarbeitet, die niemanden krankmachen. Ziel ist es, dass die ursprüngliche Lösung – das krankhafte Verhalten – nicht mehr notwendig ist, und der Patient gesund werden kann. Die systemische Therapie dreht sich jedoch nicht nur um die Probleme innerhalb einer Familie oder Gruppe. Sie geht auch der Frage nach: Durch welche Beziehungen fühlt sich der Erkrankte gestärkt – und wie können ihm diese Ressourcen beim Genesen helfen?

Eine systemische Therapie setzt sich meist aus Einzelsitzungen und Gruppensitzungen zusammen. Wenn die Bezugspersonen des Betroffenen nicht an der Therapie teilnehmen können oder wollen (oder nicht mehr leben), kann die Therapie auch ausschließlich aus Einzelsitzungen bestehen. In diesem Fall bedient sich der Therapeut bestimmter Fragetechniken, um das soziale Umfeld des Erkrankten kennenzulernen und die darin vorherrschenden Beziehungsmuster zu begreifen. Eine gängige Technik in der systemischen Therapie ist etwa die sogenannte zirkuläre Fragestellung: Was würde Person XY sagen, wenn sie jetzt hier wäre?

Wichtig: Auch wenn das Umfeld des Betroffenen in der systemischen Therapie eine wichtige Rolle spielt, geht es dabei nicht um Schuldzuweisungen – im Gegenteil: Systemische Therapeuten halten nichts von einfachen Ursache-Wirkungs-Konzepten, in denen das Fehlverhalten einer Person zu der Erkrankung einer anderen Person geführt hat. Stattdessen bevorzugen sie eine "zirkuläre" Sichtweise auf Beziehungen: Die Beteiligten sind in einer ungünstigen Dynamik gefangen, in der sich problematische Verhaltensweisen gegenseitig bedingen.

Welche Therapie bei welcher Erkrankung?

Welche Methode für den Erkrankten die geeignete ist, hängt unter anderem davon ab,

  • an welcher psychischen Erkrankung er leidet und
  • wie viel Zeit er sich für die Therapie nehmen möchte.
 Dauergeeignet bei:in der Regel ungeeignet bei:
Verhaltens­-
therapie
Krankenkasse bezahlt bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten, Verlängerung auf 80 Sitzungen möglichMit einer Verhaltenstherapie
lassen sich fast alle psychischen
Erkrankungen behandeln. Jedoch
verfügen Verhaltens-
therapeuten über viele
verschiedene Techniken. Nicht jede Technik eignet sich für
jede Erkrankung.
Analytische
Psycho-
therapie
Krankenkasse bezahlt bis zu 160 Sitzungen à 50 Minuten,
Verlängerung auf 300 Sitzungen möglich
Psychose,
geistiger Behinderung,
schwerer Depression,
Panikstörung,
schwerer Zwangsstörung
Tiefenpsycho
logisch
­fundierte Psycho-therapie
Krankenkasse bezahlt bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten, Verlängerung auf 100 Sitzungen möglich
  • Persönlichkeitsstörung
  • Anpassungsstörung
    (psychische Störung als
    Reaktion auf Trennung,
    Trauerfall oder andere belastende Ereignisse)
  • langanhaltender oder wiederkehrender
    depressiver Verstimmung
  • generalisierter Angststörung
  • Abhängigkeits-
    erkrankung (Sucht)
Psychose,
geistiger Behinderung,
schwerer Depression,
Panikstörung,
schwerer Zwangsstörung