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Zahn ziehen lassen oder nicht

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  • Zahn ziehen lassen oder nicht

    Hallo,

    im Oktober brach mir beim Abendessen ein großes Stück eines ehemals wurzelbehandelten
    Zahns heraus. Zur Behandlung bin ich zu einem neuen Zahnarzt in eine Gemeinschaftspraxis gegangen, da mein Zahnarzt bereits geschlossen hatte. Dieser Zahnarzt und auch sein Kollege meinten auf meine Anfrage hin, daß der Zahn mit einer Krone erhalten bleiben kann. Es wurde eine Röntgenaufnahme gemacht und mit einem Provisorium wurde ich entlassen. Zuständig für die Weiterbehandlung war dann meine Zahnärztin, die die Krone dann bei der KK beantragt hat.
    Jetzt ist mir letztes Wochenende das ganze Provisorium herausgebrochen. Die 3 Fäden die bei der Wurzelbehandlung in den Zahn eingeführt wurden und sehr weit herausstanden habe ich herausgezupft. Es steht nur noch die nackte äußere Wand des unteren rechten Backenzahns. Ein kurzer Blick meiner Zahnärztin und sie meinte der Zahn ist nicht zu retten und er müsse raus.
    Kann jetzt nicht genau sagen ob am Zahn jetzt viel mehr fehlt als wie zum Zeitpunkt als er gebrochen ist. Meine Ärztin meinte, daß sie nicht einmal die Krone beantragt hätte wenn die beiden anderen Zahnärzte dies nicht befürwortet hätten. Hab mir Bedenkzeit erbeten. Sie hat mich dann ohne ein weiteres Provisorium gehen lassen.
    Steck jetzt in der Zwickmühle. Zahn sofort ziehen lassen und ein Brücke beantragen? Auf Provisorium bestehen und dann eine Krone einsetzen lassen? Oder ....?


  • RE: Zahn ziehen lassen oder nicht


    Hallo,

    selbst tief zerstörte Zähne können meist durch aufwendige Behandlungen erhalten werden. Dies muß aber in jedem Fall neu entschieden werden. Es kann durchaus sein, daß der Zahn nach Richtlinien der Krankenkasse nicht erhaltungswürdig ist (sprich, die KK in einem solchen Fall die Entfernung vorsieht), medizinisch gesehen die Rettung aber möglich ist. In dem Fall müssten die Maßnahmen von Ihnen privat getragen werden.

    Von hier aus kann ich Ihnen daher leider nur zur zweiten Meinung raten.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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