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Zahnersatz

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  • Zahnersatz

    Ich habe ein wirklich grosses Problem. Vor 15 Monaten hatte ich eine komplette Oberkiefersanierung, nebst Kronen wurde mir eine dreigliedrige Frontzahnbrücke einzementiert. Ich freute mich auf die neuen Zähne; dann kam das böse Erwachen: Eine normale Aussprache ist mit der Brücke nicht möglich. Ich kann keine Lautbildungen mit s und z sprechen. Seit 15 Monaten renne ich von einer Stelle zur anderen; Logopäden, Gutachter, Kieferchirurg, HNO-Klinik - die Brücke erhielt vom Gutachter das Prädikat "kassenrechtlich mängelfrei" zu sein, der Zahnarzt fühlt sich nicht verantwortlich und die Kasse unterstützt mich nicht. Ich lebe von der Hoffnung Implantate machen zu können, aber ich habe nicht die finanzielle Möglichkeit und zudem eine sehr schlechte Knochensubstanz. Wer kann mir einen Rat geben?
    Ich bin todunglücklich; die Tatsache, dass ich nicht richtig sprechen kann, wirkt sich doch auf allen sozialen Ebenen aus. Das ist doch etwas elementares. Die Kasse sieht das wohl nicht so.


  • RE: Zahnersatz


    Hallo,

    das ist leider die graue Realität - die gesetzlichen Krankenkassen übernemmen quasi eine Grundversorgung, mehr nicht.
    Es kann sein, dass es an der Form der Kronen und Brücken liegt. In dem Fall müssen nicht unbedingt Implantate her, eine andere Formgebung des Zahnersatzes kann schon Abhilfe schaffen.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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    • RE: Zahnersatz


      Der Kassengrundsatz könnte abgekürzt 'Z.W.A.N.G.' heissen, nämlich Zweckmässig, Wirtschaftlich, Aussreichend, Notwendig, Gesetzeskonform...
      Die Bemerkung des Gutachters 'kassenrechtlich mängelfrei' mag richtig sein, heisst aber nicht, dass man bei Anfertigung einer 'Kassenbrücke' der Aussprache und Lautbildung (Phonetik) KEINE Beachtung schenken muss!
      Die 'kranken Kassen' scheuen z.B. das Wort Ästhetik wie der Teufel das Weihwasser. ABER: Ist die Brücke zahnMEDIZINISCH indiziert (hier hat ja der Gutachter nichts Gegenteiliges fetsgestellt!), so muss alles, z.B. auch die Phonetik und Ästhetik, stimmen!
      Es gilt hier das Prinzip der Sorgfaltspflicht, die nichts mit 'Kasse oder Privat' zu tun hat! Lapidar ausgedrückt hiesse das, dass man als Kassenpatient auch eine GRÜN oder BRAUN verblendete Brücke akzeptieren müsste, mit der man nur A,O un U aussprechen kann...so schlimm ist's dann doch noch nicht!!! Noch nicht...
      Unser Tipp: Ein weiteres Gutachten bei der Krankenkasse beantragen!
      Herzlichst, Ihre Beodox!

      Kommentar


      • RE: Zahnersatz


        hallo inchen,

        kann mich beodox nur anschließen: die brücke hat sowohl funktional als auch ästhetisch einwandfrei zu sein - insbesondere im frontzahnbereich! dazu gehören neben okklusion die formgebung, farbe, aussprache, randabschluss der kronen etc. eine kassenleistung MUSS funktional einwandfrei sein - wenn die laute s,z nicht mehr ausgesprochen werden können, liegt ein mangel vor .... es ist wirklich kaum zu glauben, was für leute anscheinend als gutachter eingesetzt werden ....

        dies wird von der entsprechenden kzv sowie deren gutachtern natürlich nicht gerne gesehen - auch das spiegelt die realität wieder! :-(

        du könntest z.b. bei der dgzmk schauen, was dort als wissenschaftlicher standard für kronen und brücken angegeben ist:

        http://www.dgzmk.de/set5.htm

        dort kannst du die begriffe statische und dynamische okklusion, ästhetik sowie phonetik finden ... natürlich müssen diese gegeben sein!

        wenn hier schon mit dem wirtschaftlichkeitsprinzip argumentiert wird, so ist doch insbesondere auf § 2 Abs.1 S.3 SGB V hinzuweisen: "qualität und wirksamkeit der leistungen haben dem allgemein anerkannten stand der medizinischen erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen fortschritt zu berücksichtigen."

        es entspricht wohl kaum dem derzeitigen stand der medizinischen erkenntnis, dass als folge schlechter ausführung der prothetik phonetische probleme auftreten!

        du solltest dringendst deine kk auf ihre beratungspflicht hinsichtlich eines möglichen weiteren vorgehens hinweisen ( § 14 SGB I). auf deinen antrag hin ist ein obergutachten einzuleiten - einziger nachteil dessen ist, dass im falle eines negativen ausgangs die kosten hierfür von dir getragen werden müssten. (das wären bei mir damals ca. 180,- gewesen, allerdings ging das gutachten zum entsetzen von krankenkasse und behandler für mich aus!)

        geschickt wäre es, wenn du im rahmen des obergutachtens auch mal die zuständige kzv kontaktierst (zu finden über www.kzbv.de ) und hierbei deutlichst auf die von dir empfundenen misstände im gutachterwesen hinweist und im zuge des obergutachtens einen integeren gutachter einforderst - ansonsten klage sowie beschwerde an die zuständige aufsichtsbehörde der kzv.

        das hört sich jetzt kurios an, aber durchgreifende härte zahlt sich hier aus!

        also, lass' dir bloß nicht einreden, dass eine brücke im frontzahnbereich derartig massive auswirkungen auf die phonetik aufweisen muss und diese vom patienten zu erdulden sind. diese leistungserbringung entspricht nicht dem stand der technik - zumal die phonetik mit welchem werkstoff auch immer gut werden sollte!

        falls du das obergutachten nicht angehen möchtest, so könntest du 1. direkt klage beim zuständigen amtsgericht einlegen, allerdings handelt es sich hierbei meist um längerwierige verfahren mit gutachten, gegengutachten usw. - aber nicht schlecht, wenn du eine private rechtsschutzversicherung hast, da dann neben dem eigentlichen zahnersatz noch andere zahlungen fällig werden könnten.

        ansonsten 2.: versuche dein glück bei einem oberarzt der prothetischen abteilung der nächsten uni-zahnklinik - zahle zur not den termin selbst, um nicht die prozedur von student zu student mitmachen zu müssen. infos findest du da in der regel über die homepage der kliniken .... lasse dir dort erklären, was überhaupt noch mit deinem ersatz machbar ist oder ob eine neuanfertigung unumgänglich ist. dann bist du für's nächste gutachten gut präpariert ....

        dein zahnarzt hat zwar ein nachbesserungsrecht, allerdings solltest du im falle eines guten ausgangs für dich dann darauf hinweisen, dass dein doc auch zuvor keinesfalls auf deine probleme eingegangen ist, keine ahnung hatte, vertrauensverlust usw. und ein behandlerwechsel durchgeführt werden muss. das wird deine kk zwar in die nächste krise werfen, aber ist ja uninteressant.

        eine juristische beratung in sachen medizinrecht gibt es über das medizinrechtsberatungsnetz, dort kannst du für die erstberatung auch einen voucher erhalten, so dass diese für dich kostenfrei ist.

        www.medizinrechts-beratungsnetz.de

        also - natürlich muss die phonetik stimmen; deine logopädischen anstrengungen zeigen ja, dass auch du nicht untätig gewesen bist ... also auf ins getümmel und gib zunächst mal deiner sachbearbeiterin 'nen stupser!

        gruß, chris.






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