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Instrumentenabbruch bei Wurzelbehandlung

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  • Instrumentenabbruch bei Wurzelbehandlung

    Hallo,

    ich habe gestern an einem Backenzahn eine Wurzelbehandlung gemacht bekommen. Im Anschluss teilte mir meine Ärztin mit das es ein Problem gibt! Ihr ist eine Feile bein entfernen des Nervs abgebrochen. Der Wurzelkanal ist wohl schon vom Nerv befreit und da sitzt jetzt eben diese Feile! Sie hat auch schon versucht die Feile rauszubekommen aber ist ihr wohl nicht gelungen! Der zahn wurde zugemacht und kommenden Freitag habe ich die nächste Sitzung! Dann wird sie wohl nochmal versuchen die Feile rauszubekommen! andernfalls sagt sie müsste ich zum chirurgen! Meine Frage: Darf so was überhaupt passieren und was macht der Chirurg? Ich habe eigentlich absolutes vertrauen zu meiner za aber jetzt tierisch angst wie es weitergehen soll! Über eine schnelle antwort würde ich mich sehr freuen


  • RE: Instrumentenabbruch bei Wurzelbehandlung


    Feilenbruch gehört zu den "normalen" Komplikationen, mit denen man rechnen muss (Schicksalhafter Verlauf). Der Zahnarzt schuldet lediglich die Aufklärung über den Vorfall. Wenn man die Feile nicht entfernen kann, ist das kein Beinbruch. Sie sitzt schließlich fest im Zahn und kann nicht wandern. Sinn macht es, den betreffenden Zahn besonders geduldig und sorgfältig mit einem potenten Desinfektionsmittel (zB. ChKM) zu desinfizieren. Zum Chirugen muss man nicht gleich, wenn man beschwerdefrei ist oder es unter der Therapie wird Es genügt, den Zahn ab und zu in steigenden Abständen röntgenologisch zu kontrollieren, ob sich ein Granulom bildet.

    Herzliche Grüße

    Osswald
    www.tarzahn.de

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    • RE: Instrumentenabbruch bei Wurzelbehandlung


      Hallo,@Dr.Oswald.Ihre Solidarität mit Ihnen nicht bekannten Kollegen in allen Ehren.Aber irgendwann hörts auch mal auf. Ich denke nicht, dass das Stück der in der Zahnwurzel verbliebenen Feile desinfiziert war, oder. Die Patientin kann wohl damit rechnen den Zahn in ein paar Jahren zu verlieren. Ihr sei gesagt, dass die Verjährungsfrist für das einbringen einer Klage 3 Jahre ab Kenntnisnahme beträgt.Es gibt da dieses Buch mit den i.d.Regel von den deutschen Gerichten zugestandenen niedrigen Schadensersatzsummen.Da kann sie nachlesen wieviel sie in Deutschland dafür bekommt, vorausgesetzt sie hat das Geld um die Klage zu führen. Befolgt sie den rat von Ihnen, wird sie bestenfalls mit vielen Röntgenstrahlen, Praxisgebühren, Zeitverlust,WZR und letztlich mit Zahnverlust und anschliessender Umsatzsteigerung in einer anderen Praxis belohnt.Schicksalhaft
      m.f.G.

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