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Zahlt KK Wurzelbehandlung?

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  • Zahlt KK Wurzelbehandlung?

    Hallo,

    zahlt die gesetzl. KK auf keinen Fall mehr Wurzelbehandlungen am letzten Backenzahn?
    Auch wenn Gegenspieler noch vorhanden?

    Was kostet eine WB im Schnitt?

    Grüße
    Mark


  • RE: Zahlt KK Wurzelbehandlung?


    Warum sollte die kK das nicht bezahlen? Wk ist eine abzurechende leistung die zahlt die KK und nicht der Patient

    Kommentar


    • RE: Zahlt KK Wurzelbehandlung?


      hi,

      ja, aber nur, wenn der zahnarzt meint, mit "kassenmitteln" die erhaltung des zahnes (behandlungserfolg) sicher stellen zu können - ansonsten heisst es extrahieren oder selbst zahlen.

      der clou liegt ja gerade darin, dass kzv und kk's den deal in den richtlinien gedrechselt haben, dass wohl kaum eine wurzelbehandlung der molaren auf kassenkosten rentabel durchgeführt werden kann (jedenfalls nach meinung vieler zahnärzte) - vielmehr wird dann eine insuffiziente wurzelfüllung als akzeptabel angesehen. so kann man zwar keine zähne erhalten, aber das stört die opinion leader leider überhaupt nicht! privatärztlich macht man da schon besser kasse ....

      rein nach den richtlinien wird eine wurzelbehandlung an den molaren gezahlt, wenn:

      -damit eine geschlossene zahnreihe mit erhalten werden kann,
      - eine einseitige freiendsituation vermieden wird,
      - der erhalt von funktionstüchtigem zahnersatz möglich wird.

      für die endodontische maßnahme gilt (und daran hängen sich viele zahnärzte dran auf, sprich sie meinen dieses auf kassenkosten nicht erfüllen zu können ...):

      eine behandlung im rahmen der vertragszahnärztlichen versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die aufbereitbarkeit und möglichkeit der füllung des wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die wurzelspitze gegeben ist.

      ... die wurzelkanalfüllung soll das kanallumen vollständig ausfüllen.

      --> viele doc's meinen eben, dass das mit den kassenmitteln nicht möglich ist, also bleibt nur selbst zahlen oder zahnersatz!

      den vollständigen text dazu kannst du in den richtlinien zur bema finden, gibt's z.b. auf der site der bundes-kzv oder auch beim gemeinsamen bundesausschuss.

      in den richtlinien ist das punkt B III 9 ff.

      gruß, susan.

      Kommentar


      • @susan


        Bist Du Zahnärztin?
        Du kennst Dich so gut aus. ;-)

        Kommentar



        • RE: @denti


          ne ne, habe mich im studium andersweitig orientiert ;-) aber du?

          interessante infos findet man auch immer auf den sites der zahn-standesvertretungen (kzv bayern ist super witzig ...) oder mal bei der implantologen-front schauen ;-) aber gott sei dank gibt's ja auch zahnmänner, die das handeln ihrer standesvertetungen auch nicht gut heissen ....

          Kommentar


          • RE: @denti


            Nein, ich bin auch keine "Zahnarztfrau"...leider :-(

            Bin nur Patientin. habe aber früher mal ne Ausbildung zur ZA-helferin angefangen.

            Kommentar


            • RE: Zahlt KK Wurzelbehandlung?


              Hallo,
              wie schon erwähnt wurde zahlt die Kasse die Behandlung schon, nur auf Kassenbasis.
              Das Problem ist einfach, behandelt der Zahnarzt nach vorgabe der Kasse und entsprechend was er dafür bekommt so ist es eine funktionelle Lösung.
              Der Zahnarzt hat heute aber Möglichkeiten einen Zahn so zu behandeln das er sehr hohe Chancen hat ihn zu erhalten.
              Diese Behandlung muß dann aber vom Patienten getragen werden.
              Es hat nichts mit Abzoge zutun, wenn die Kasse die nur die einfache Version zahlt, es aber auch noch bessere gibt.
              Ein guter Zahnarzt wird Ihnen dies aber auch gerne erläutern.
              Gruß

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