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zahnimplantat

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  • zahnimplantat

    Meine Frage und mein Thema,

    hab' seit einem halben Jahr eine Freiendsituation, d. h. für mich die Entscheidung Prothese oder Implantat.
    Vor 4 Monaten war ich bei einem Zahnarzt zwecks Info-Gespräch (dort wurden auch gleich ein Gebissabdruck angefertigt und 2 Heil- und Kostenpläne für ein Implantat erstellt). Da ich mich noch nicht entschieden hatte, habe ich mich auch nicht wieder dort gemeldet. Jetzt flattert mir eine Rechnung von 136,- ¤ für diese erbrachten Leistungen und zusätzlich für eine noch nicht erfolgte Aufbaufüllung des 44er Nachbarzahnes ins Haus.
    So und nun meine Fragen:
    1. Ist die Rechnung rechtens und was sollte ich jetzt tun?
    2. Ist ein Implantat neben einem behandelten Zahn (war der 44er, auf dem die Brücke vorher saß) angebracht?
    3. Übernimmt die GKK wirklich überhaupt keine Kosten?

    Danke im Voraus für die Mühe


  • RE: zahnimplantat


    Hallo,

    auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgende Antworten geben:

    1. Grds. darf Ihnen der Zahnarzt erbrachte Privatleistungen in Rechnung stellen. Da es hier vorbereitende Maßnahmen zu der geplanten Implantation (Privatleistung) sind, besteht keine Möglichkeit der Abrechnung über die KV. Allerdings müsste vorher zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen worden sein - so urteilen zumindest einige Gerichte. Wegen der in Rechnung gestellten Aufbaufüllung, die nach Ihrer Schilderung gar nicht gemacht wurde, sollten Sie auf jeden Fall nochmal reklamieren.

    2. Ein Implantat ist grds. auch neben einem überkronten Zahn möglich, der als Brückenpfeiler fungiert hat. Der Zahnstumpf des 44 könnte ggf. erneut als Brückenpfeiler in die geplante implantatgestützte Brücke mit einbezogen werden, soweit er dazu verwendet werden kann. Als zweiten Pfeiler könnte man dann z. B. in der Region des fehlenden 47 ein Implantat setzen, um ausreichende Stabilität zu erlangen. Aber wie genau die Versorgung möglich und sinnvoll ist, kann nur Ihr behandelnder Zahnarzt entscheiden. Implantate sind grds. gerade bei Freiendsituationen aus Stabilitätsgründen sehr empfehlenswert.

    3. Bei der von Ihnen geschilderten Versorgungssituation kann die gesetzliche KV zzt. keinerlei Kosten übernehmen, weder für die Implantation, noch für den Implantataufbau. Derzeit haben die Kassen auch noch keine Möglichkeit, die Kosten für die alternative Freiendbrücke od. Teilprothese analog zu erstatten. Dies wird sich nächstes Jahr mit den sog. "befundorientierten Festzuschüssen" ändern. Hier bekommen Sie ausgehend vom vorliegenden Befund (Anzahl der überkronungsbedürftigen oder zu ersetzenden Zähne) einen festgelegten Zuschuss von der Kasse. Für welche Art der Versorgung Sie sich dann entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Natürlich werden Sie auch nächstes Jahr bei einer Implantation trotzdem mit z. T. erheblichen Mehrkosten rechnen müssen. Empfehlenswert sind hier private Zusatzversicherungen.

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    • RE: zahnimplantat


      Werte/r G. Tandler,

      vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten.

      Die Ausführungen werden mir sicher helfen bei meiner Entscheidungsfindung zwecks Zahnimplantat und der Reaktion auf die Zahnarzt-Rechnung.

      Ihnen alles Gute

      Kommentar

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