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elektrometrische Längenbestimmung/Füllungstherapie

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  • elektrometrische Längenbestimmung/Füllungstherapie

    Sehr geehrter Herr Dr. Osswald.

    Unlängst wurde eine Wurzelbehandlung bei mir durchgeführt. Mein Zahnarzt erklärte mir, dass er in seiner Praxis ausschließlich die elektrometrische Längenbestimmung, die keine Kassenleistung ist, anwenden würde. Das anschließende Aufbereiten des Wurzelkanals mittels Abfüllung dieses bis in das untere Drittel, nach Möglichkeit 1-2mm oberhalb des physiologischen Foramens, ist ebenfalls keine Kassenleistung. Würde ich aber ausschließlich eine Behandlung nach Kassenleistung wünschen, müsste ich mich in einer anderen Praxis behandeln lassen. Er begründete seine Ablehnung gegen die kassenübliche Methode damit, dass die Messungen und folglich auch die Abfüllung im Vergleich zu der seinigen und oben beschriebenen Methode so ungenau/unzulänglich wären, dass ein chirurgischer Eingriff (Wurzelspitzenresektion) in den meisten Fällen unvermeidbar wäre (?Zwei-Klassen-Medizin"). Können Sie diese Ansicht teilen oder nachvollziehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Herzliche Grüße

    Janine Kuske


  • RE: elektrometrische Längenbestimmung/Füllungsther


    Ökonomisch kann ich das nachvollziehen, Frau Kuske, medizinisch in einem gewissen Rahmen auch.

    Wurzelbehandlungen, insbesondere an Backenzähnen, sind -wenn man die notwendige Sorgfalt walten läßt- bei Kassenpatienten nicht besonders gut honoriert. Deshalb wird die Unzulänglichkeit der Kassen-Gebührenordnung (dort heißt es beispielsweise: "Abfüllen bis ins obere Drittel der Wurzel") gerne zum Anlaß genommen, sie auf privater Basis durchzuführen.

    Die Länge kann man aber auch mit einer Rö-Messaufnahme feststellen.

    Das Wesentliche bei einer (langfristig erfolgreichen) Wurzelbehandlung und der Vermeidung einer WSR ist jedoch (neben der guten mechanischen Reinigung) die sorgfältige Desinfektion mit einem potenten Desinfizienz vor dem endgültigen Verschluss. Und da hapert es in meinen Augen am meisten. Auch bei den Spezialisten, die einen ausufernden technischen Aufwand betreiben.

    Ein guter Kompromiss ist in meinen Augen die Abrechnung über die KVK und die (moderate) Zuzahlung für außervertragliche Leistungen, wie sie die elektronische Längenmessung darstellt.

    Die Frage ist also: Was ist moderat und akzeptabel?

    Herzliche Grüße

    Osswald
    www.tarzahn.de

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