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Mangelhafte Überkronung

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  • Mangelhafte Überkronung

    Hallo und guten Tag

    ich Versuche hier Rat und eventuell auch Hilfe zu erhalten in Bezug auf eine unsachgemäß ausgeführte Überkronung seitens eines Zahnarztes.
    Sicherlich ist dies ein "heißes" Thema; aber ich sehe nicht ein, daß ich auf Kosten sitzen bleiben soll welche bei ordentlicher Abwicklung des Eingriffes mit Sicherheit nicht entstanden wären.

    Zum Thema:
    Nachdem meine Lebensgefährtin vor etwas mehr als zwei Jahren sich Ihre Zähne hat überkronen lassen stellen sich nun massive Probleme ein. Dies geht soweit, daß es notwendig geworden ist den gesamten Eingriff zu wiederholen. Die Krankenkasse hat hierzu grünes Licht gegeben und zur Zeit ist der Oberkiefer in Bearbeitung. Unser Kostenanteil beläuft sich auf 1400,-- EUR, was uns natürlich sehr verärgert da der Gewährleistungszeitraum abgelaufen ist ( obwohl diese Art von Zahnersatz in der Regel um 20 Jahre und länger hält ) .
    Unsere Frage ist nun die, ob und wie wir den Erstbehandler trotz Gewährleistungsablauf haftbar machen können da hier sehr offensichtlich unsachgemäß gearbeitet wurde.
    Ein Sachverständiger und der zur Zeit behandelnde Zahnarzt haben dies ( zumindest mündlich ) bestätigt.
    Es kann nicht angehen, daß auf der einen Seite nach Reformen des Gesundheitswesens gerufen wird und auf der anderen Seite sich Behandler aus der Veranwortung stehlen können wenn Sie Fehler machen ( hier ist meiner Meinung nach der Gewährleistungszeitraum zu kurz bemessen ) .

    Über Tips, Ratschläge und auch eventuelle Hilfe würden wir uns freuen und bedanken uns schon jetzt dafür

    MfG Udo V.


  • RE: Mangelhafte Überkronung


    Sie müssen mit Ihrer Krankenkasse reden, Udo, ein Behandlungsfehler-Gutachten kann auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit betrieben werden, da ein Behandlungsfehler nicht von der zeitlichen Begrenzung betroffen ist. Unverständlich ist mir, warum Ihre Kasse dieses Gutachterverfahren nicht vor der neuerlichen Genehmigung angestrengt hat. Wenn man bereits mit der neuen Behandlung angefangen hat, ist eine Beurteilung der Sachlage naturgemäß schwierig bis unmöglich.

    Herzliche Grüße

    Osswald
    www.tarzahn.de

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    • RE: Mangelhafte Überkronung


      Erst einmal Danke für Ihre direkte Antwort Herr Osswald !

      Ich möchte Ihnen noch eine Zusatzinfo übermitteln und gleichzeitig noch eine Frage stellen:
      Zur Zeit wird der Oberkiefer behandelt und hierbei wurde festgestellt, daß auch der Unterkiefer mit dem gleichen Problem "behaftet" ist ( also wieder der gang zur Krankenkasse > und wieder Kosten für uns ) . Ich gehe einfach einmal davon aus, daß auch hier seitens der Krankenkasse der gleiche Weg eingeschlagen wird wie in Bezug auf den Oberkiefer.
      Frage an Sie > Können wir hier ein Behandlungsfehler-Gutachten beantragen oder geht dies automatisch und was tun wenn die Krankenkasse dies ablehnt ?

      MfG Udo V.

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      • RE: Mangelhafte Überkronung


        Jetzt sprechen Sie erst einmal mit Ihrer Krankenkasse.

        Grüße

        Osswald

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        • RE: Mangelhafte Überkronung


          Guten Tag Herr Osswald,

          habe heute mit der Krankenkasse ( IKK ) gesprochen und eine negative Auskunft erhalten.
          Man bezieht sich auf den Gewährleistungszeitraum unter Hinweis auf das Sozialgesetzbuch und teilt mit, daß weiterführende Schritte ( also besagtes Behandlungsfehlergutachten ) nur privatrechtlich möglich sind. Laut Krankenkasse attestiert man hier nur wenig bis keine Erfolgsaussichten.
          Der zur Zeit behandelnde Arzt ist bereit uns eine Kopie des Gutachtens zu überlassen welches von den Krankenkassen bei solchen Behandlungen immer gefordert wird; mehr nicht !
          Also alles recht frustrierend und für uns mit einer Menge Geld verbunden, was eigendlich nicht notwendig ist.
          Haben Sie einen Tip oder Rat wie es weitergehen kann ??

          MfG Udo V.

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          • RE: Mangelhafte Überkronung


            Dann ist es wohl kein Behandlungsfehler, Udo, sondern nur ein Mangel, der über die Gewährleistungszeit ist.

            Grüße

            Osswald

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            • RE: Mangelhafte Überkronung


              Guten Tag Herr Osswald,

              ich habe den ungeschriebenen Text verstanden und Verständniss !
              Trotzdem Danke für Ihre Ausführungen, sie waren hilfreich.

              MfG Udo V.

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              • RE: Mangelhafte Überkronung


                Da gibt es nichts Verstecktes in dem Text herauszulesen, Udo. Das ist auch keineswegs ein "heißes Eisen", wie sie das nennen, sondern ein bewährtes Routine-Procedere wie es Tag für Tag oftmals stattfindet.

                Die Zeiten, in denen solche Dinge schwierig zu regeln waren, sind längst vorbei.

                Grüße

                Osswald

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