#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Gebühren Satz 5.9

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Gebühren Satz 5.9

    Hallo,

    ich schon wieder.
    Heute habe ich den Kostenvoranschlag für die Chirurgische Knochenverlängerung bekommen. 2 Zähne 1000€.
    Was mir auffällt, dass bei einige Sachen die 5.9 Fache Satz berechnet wird. Das ist schon echt einer wucherer-Preis. Oder ist es dich häufiger...

    Viele Grüße Andrea


  • Re: Gebühren Satz 5.9

    Kann es sich hier um ein Mißverständnis handeln ?

    Kann es sein das die Abrechnung nach Gebührenverordnung 5.9
    angelegt ist ?

    Daraus ergibt sich eine andere Interpretation.

    Es ist nicht einfach einen Kostenvoranschlag zu lesen.

    Sie können u. müssen damt zu ihrer KK, die Ihnen dann auch
    die Kosten für die Eigenbeteiligung berechnet.
    Bonusheft sollten Sie dabei haben.
    Dort können Ihnen auch einige Fragen beantwortet werden.

    Sie können sich den Kostenvoranschlag auch v. ihrem ZA erklären
    lassen.

    Am Ende, wenn gut gerechnet wurde, könnte es auch weniger werden.

    Der Kostenvoranschlag ist nicht bindend für Sie, sofern Sie sich
    eine andere Meinung einholen (neuer Vorschlag),
    oder sich für eine andere Behandlung entscheiden.

    Dann muß dieser neu erstellt werden.
    -----------------------------------------------------------------------------
    Link:

    https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/...ntar-bzaek.pdf

    https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/...erzte_2012.pdf

    Bin nicht sicher ob Ihnen das weiter hilft in dem Paragraphendschungel.

    Kommentar


    • Re: Gebühren Satz 5.9

      Hallo,
      Es ist alles nicht so einfach.. Ich bin nur noch am recherchieten und telefonieren...
      Was ich herausgefunden habe ist, dass es eine chirurgische Paradontosebehandlung und eine chirurgische Kronenverlängerung ZUSAMMEN gemacht wird. Und keine von beiden wird von der Kasse abgerechnet.
      ich war jetzt bei einem 2. ZA um Zweitmeinung zu fragen. Er sagte, der Arzt kann die chirurgische Paradontosebehandlung nicht von der Kasse abrechben, da eine geschlossene Paradontosebehandlung vor 1 Jahr erfolgte. Ich finde leider dazu nichts im Netz, ob es stimmt.
      Die 5,9 steht dort wo normaleweise 2,3 oder 3,5 steht. Das ist doch einenr Gebührensatz oder?
      Also der 2. ZA meinte nach seiner Schätzungen berechnet der ZA ca 400 € mehr, weil er spec Paradontose ist ( so einer mit der Bezeichnung DGP).

      Die Frage ist: mache ich jetzt die Behandlung bei dem Spec für 400 € mehr oder suche einen ZA der Schwerpunkt Paradontose hat und lasse ich dort machen? Ich habe mittlerweile schlaflose Nächte, weil ich keine Entscheidung treffen kann.

      Vielen Dank für Zuhören!

      Viele Grüße Andrea

      Kommentar


      • Re: Gebühren Satz 5.9

        Das alles kann ich Ihnen leider auch nicht so beantworten.

        Jedenfalls sollte der Arzt hier sehr erfahren sein !

        Möglich auch, sich an ein Klinikum zu wenden mit einer
        Poliklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

        Oder ein Ärztezentrum mit entsprechenden Ärzten.

        Frage:
        handelt es sich bei diesen beiden Zähnen um nur überkronte,
        od. auch wurzelbehandelte Zähne ?


        Kommentar



        • Re: Gebühren Satz 5.9

          D

          Jedenfalls sollte der Arzt hier sehr erfahren sein !
          E

          Frage:
          handelt es sich bei diesen beiden Zähnen um nur überkronte,
          od. auch wurzelbehandelte Zähne ?

          Der Zahnarzt macht Paradontose nur. Er ist einer von den Spezialisten die das extra noch studiert haben...

          Beide Zähne wurzelbehandelt..

          Viele Grüße Andrea

          Kommentar


          • Re: Gebühren Satz 5.9

            Da werde ich persönlich stutzig.

            Habe die letzten Fragen auch aus einem bestimmten Grund
            gewählt.

            Eben auch weil Sie schon mal eine Behandlung hatten betreff
            Parodontose vor ca. einem Jahr, die Zähne auch überkront sind.

            Wenn, davon gehe ich mal aus.
            Ihre allgemeine Zahnsituation, auch Zahnfleischsituation ansonsten wirklich
            gut bzw. unauffällig ist.
            Warum nur an diesen beiden Zähnen auffällig ?

            Wurzelbehandelte Zähne sind tot.
            Hier gibt es nichts mehr, was diese Zähne noch mitteilen
            könnten.
            Es sei denn die WB war nicht so erfolgreich.
            Unterschwellige Entzündungen, Knochenschwund.


            Möglich eben diese chronische Zahntaschensituation.

            Gedanklich bin ich hier dabei, das diese Situation sicher
            abgeklärt werden muß !!!

            Was ist mit der WB, wie erfolgreich ?
            Die Zahnsituation, Kiefersituation in diesem Bereich ?

            Hier braucht es bildgebende Verfahren.
            Wurden diese gemacht ?
            Wenn ja, mit welchem Ergebnis !

            Möglich 3D Rö, DVT ? Kostet jedoch extra.
            --------------------------------------------------------------------------------------------------

            Sie sollten Ihren ZA auf die Situation ansprechen.

            Wenn dieser behauptet, das von den wurzelbehandelten
            Zähnen kein Zusammenhang auf ihre Zahntaschensituation
            besteht, dann lassen Sie sich das genau erklären.

            Vor allem, warum nur diese beiden Zähne davon betroffen sind.
            Die Kronen allein können es nicht sein.
            ---------------------------------------------------------------------------------------------------
            Sie vertrauen darauf das mit WB u. Krone die Welt wieder.
            i.O. ist, die Zähne so erhalten werden können.
            Das ist teils ein Irrtum, vor allem bei mehrwurzeligen Zähnen
            wie den Backenzähnen.
            Kommt auch auf die Behandlung an, die vorangegangene Situation,
            den Verlauf, Komplikationen etc.

            Es bleibt immer ein Restrisiko.

            Manchmal ist die Extraktion die bessere Wahl.
            ---------------------------------------------------------------------------------------------------
            Mir ist bewußt, das ich Sie mit meinem Beitrag jetzt noch mal
            besonders beanspruche.

            Man muß jedoch auch viele Faktoren betrachten,
            vieles gegeneinander abwägen.
            -------------------------------------------------------------------------------------------------
            Aktuell kann ich nur raten weiter intensive Zahnpflege zu betreiben.

            Mundspülungen wie z.B. Chlorhexamed, möglich Chlorhexamed Forte.
            Kann auch vor Ort angewendet werden. (Q-Tipp)
            Die Apotheke kann beraten.

            Kommentar


            • Re: Gebühren Satz 5.9

              Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.
              ich habe morgen einen weiteren Termin bei einer Zahnärztin mit Zusatz Paradontosebehandlung.
              Sie wurde mir empfoken.
              Ich höre mal an was sie dazu sagt. Es ist alles so beschwerlich...

              Zahnziehen möchte ich nicht. Ich habe schon soviele Implantate, . Mir wäre am liebsten wenn die Zähnen drin bleiben würden. Oder vielleicht die 6-er ziehen, der Zahn ist wurzelresektiert. Und die 5-er mit dem 7 mit Brücke überkronen. Aber ob das mein Zahnfleisch problem löst ?
              Ich habe auch noch weitere tote Zähne - imein Gebiss besteht vorwiegend aus toten Zähnen und Implantate

              Kommentar



              • Re: Gebühren Satz 5.9

                Das ist es, was das Thema dann auch nochmal etwas komplizierter macht.

                Man muß das auch ganzheitlich betrachten.

                Wie wäre es, wenn Sie sich in einer Uni Klinik, Klinik mit
                angeschlossener Poliklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
                vorstellen ? Geht auch ohne Überweisung
                Hier kommunizieren alle Ärzte untereinander. es gibt auch keine
                langen Wartezeiten, direkte Überweisung z. nächsten Facharzt intern.


                Anfahrtwege können länger sein.
                Der Aufwand kann sich jedoch lohnen.
                Anzuraten wäre das in Ihrer Situation.

                Was Sie ja auch brauchen, ist eine relativ sichere Versorgungslösung.

                Klarheit über die gesamte Situation u. keinen Flickenteppich.


                Versuchen Sie über die Feiertage etwas zur Ruhe zu kommen.

                Schöne Pfingsten

                Ps:
                Anmerkung.

                Wenn Sie durch Behandlungen, Kosten, Fahrten zu Terminen, Rezepte
                z.B. hohe Selbstbeteiligungen haben, kann man diese teilweise
                am Ende des Jahres bzw. im Folgejahr bei der KK angeben.
                Möglich hier ein Rückerstattungsbetrag.

                Das ist Abhängig auch v. Einkommen u. den gegenüberstehenden
                zusätzlichen Ausgaben.
                Das lag mal bei 2%, ist schon lange her.
                Kenne die aktuelle Situation nicht, da müßten Sie selbst noch mal
                recherchieren.

                Hier müssen Sie jedoch genau für sich alles notieren, alle Belege
                aufheben.
                Arztbesuche, einfache Entfernungen. (Nach Terminen)
                Rezeptgebühren.
                Behandlungen, Rechnungen die nicht erstattet werden.

                Parkgebühren werden nicht mit eingerechnet.

                Finanzamt lohnt da nicht, das geht v. 5% aus.

                Kommentar


                • Re: Gebühren Satz 5.9

                  Die Gebührenordnung sieht als Regelsatz den Faktor 2,3 und als Regelhöchstsatz 3,5 vor. Das bedeutet, dass nur mit Begründung mit mehr als 3,5 abgerechnet werden kann.
                  Alles was über 3,5 hinausgeht ist zwischen Arzt und Patient in einer separaten Vereinbarung festzuhalten. Hier gilt es auch genau zu prüfen ob die Krankenversicherung das noch zahlt. Viele Tarife sehen nur Erstattungen bis zum 3,5fachen Satz vor.

                  Kommentar


                  • Re: Gebühren Satz 5.9

                    Danke für die Informationen. Ich habe jetzt beim ZA alle Termine abgesagt und gehe wo anders hin.
                    viele Grüße Andrea

                    Kommentar



                    • Re: Gebühren Satz 5.9

                      Wünsche hier viel Erfolg !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X