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Wurzelbehandlung notwendig nach Behandlungsfehler

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  • Wurzelbehandlung notwendig nach Behandlungsfehler

    Mir wurde im letzten Jahr von meinem alten Zahnarzt an einem Backenzahn Karies diagnostiziert, behandelt und mit einer Füllung versehen. Soweit, so alltäglich. Allerdings fühlte sich der Zahn in den nächsten Monaten stets etwas komisch an, was entgegen seiner Ankündigung auch nicht besser wurde und gegen Ende des Jahres stellten sich schließlich unangenehme Schmerzen ein.

    Aufgrund eines Umzugs habe ich dann einen anderen Zahnarzt aufgesucht. Dieser stellte unterhalb der Füllung wiederum einen Kariesbefall fest. Scheinbar hatte mein alter Zahnarzt also geschludert. Nach der Entfernung sagte er mir, dass er nahezu bis zur Wurzel bohren musste, setzte mir eine provisorische Füllung ein und meinte, wir müssten abwarten, ob der Zahn "sich beruhigt", ansonsten sei eine Wurzelbehandlung notwendig. Mittlerweile ist die provisorische Füllung durch den gleichen Arzt durch eine richtige ersetzt worden, nachdem ich weitgehend beschwerdefrei war. Seitdem haben sich allerdings wieder Schmerzen sowie eine starke Zahnempfindlichkeit eingestellt, sodass jetzt, fürchte ich, doch eine Wurzelbehandlung notwendig ist (die natürlich mit Kosten verbunden ist).

    Meine Frage: Kann ich ggü. meinem alten Zahnarzt irgendwelche finanziellen Ansprüche anmelden, da ich unverschuldet und nur aufgrund seiner Fehlbehandlung erst in diese unangenehme Situation geraten bin?

    Vielen Dank im Voraus für ihre Einschätzung!


  • Re: Wurzelbehandlung notwendig nach Behandlungsfehler

    Das dürfte etwas mehr als schwierig sein !
    Dazu müssten Sie Ihre Krankenkasse informieren.
    Einen Behandlungsfehler melden.
    Dieser wird geprüft über einen Gutachter etc.
    Ein möglicherweise langfristiger Prozeß.
    Schwer zu belegen.

    Unabhängig v. vorangegangenen Text:
    Vor allem wenn es sich um einen der 2 hinteren Backenzähne
    handelt.
    Weitgehend beschwerdefrei heißt auch nicht absolut beschwerdefrei.

    Das mit der Karies unter einer Füllung ist immer so eine Sache.
    Auch wenn ZA nach bestem Wissen gehandelt hat, kann nicht 100%ig
    ausgeschlossen werden das etwas zurückbleibt od. sich einen
    anderen Weg gesucht hat.
    Ihre dauerhaften Beschwerden hätten jedoch aufmerksam
    machen müssen !

    Wie auch immer sind die hinteren Backenzähne etwas kritisch.
    Statt anzunehmender 2 Wurzelkanäle können auch drei vorhanden
    sein, in sehr seltenen Fällen auch vier.
    Diese müssen nicht auf gleicher Höhe liegen.
    Möglich das nur einer davon Probleme macht.

    Auch für den ZA nicht einfach hier zu diagnostiezieren da
    nicht unbedingt alle Wurzelkanäle im RÖ sichtbar.
    Leider selbst erlebt nach Sanierung u. Überkronung 2er
    hinterer Backenzähne.

    Sollte es sich um den letzten Backenzahn handeln, wäre eine
    Extraktion vielleicht anzuraten ???

    Wurzelbehandelte Zähne können einem das Leben richtig
    schwer machen, teils mit gravierenden Folgen !

    MfG










    Kommentar


    • Re: Wurzelbehandlung notwendig nach Behandlungsfehler

      Hallo,

      ich antworte im Text.

      ]Mir wurde im letzten Jahr von meinem alten Zahnarzt an einem Backenzahn Karies diagnostiziert, behandelt und mit einer Füllung versehen. Soweit, so alltäglich. Allerdings fühlte sich der Zahn in den nächsten Monaten stets etwas komisch an, was entgegen seiner Ankündigung auch nicht besser wurde
      - kein Zahnarzt kann mit Sicherheit vorhersagen, wie sich etwas garantiert entwickeln wird. In sofern ist dass kein fachliches, sondern ein kommunikatives Problem

      und gegen Ende des Jahres stellten sich schließlich unangenehme Schmerzen ein.

      Aufgrund eines Umzugs habe ich dann einen anderen Zahnarzt aufgesucht. Dieser stellte unterhalb der Füllung wiederum einen Kariesbefall fest.
      - das ist dann vermutlich die alte Karies, keine neue. Karies ist ein langsamer Prozess.

      Scheinbar hatte mein alter Zahnarzt also geschludert.
      - könnte sein. Es gibt zwas auch das Konzept der selektiven Kariesexkavation, bei dem bewusst im tiefen Bereich kariösen Gewebe belassen wird. Leider ist dieses Konzept noch nicht sehr weit verbreitet und wer es bewusst einsetzt, klärt seine Patienten auch in der Regel darüber auf.

      Nach der Entfernung sagte er mir, dass er nahezu bis zur Wurzel bohren musste, setzte mir eine provisorische Füllung ein und meinte, wir müssten abwarten, ob der Zahn "sich beruhigt", ansonsten sei eine Wurzelbehandlung notwendig. Mittlerweile ist die provisorische Füllung durch den gleichen Arzt durch eine richtige ersetzt worden, nachdem ich weitgehend beschwerdefrei war. Seitdem haben sich allerdings wieder Schmerzen sowie eine starke Zahnempfindlichkeit eingestellt
      - ja, kann sein. Jede Form der Behandlung ist eine Traumatisierung

      , sodass jetzt, fürchte ich, doch eine Wurzelbehandlung notwendig ist
      - könnte sein

      (die natürlich mit Kosten verbunden ist).
      - nicht zwingend. Aber ja, wenn Sie nach heutigen Konzepten durchgeführt wird (Kofferdam, elektrometrische Längenmessung, optische Vergrößerung)

      Meine Frage: Kann ich ggü. meinem alten Zahnarzt irgendwelche finanziellen Ansprüche anmelden, da ich unverschuldet
      - Hier stimmt Ihre Sicht leider nicht. Es ist nicht die Schuld des Zahnarztes, dass Sie Karies haben.

      und nur aufgrund seiner Fehlbehandlung erst in diese unangenehme Situation geraten bin?
      - Der 1. Zahnarzt hat Sie vielleicht schlecht behandelt (Karies nicht vollständig entfernt, schlechte Füllung). Aber 1.) wird das nicht nachweisebar sein und 2.) heitß es nicht, dass Sie nur deshalb eine Wurzelbehandlung benötigen. Wie oben bereits beschrieben, ist Karies ein langsamer Prozess. Der Kariesbefall hat sich evt im Laufe des letzten Jahres gar nicht dramatisch verändert (Spekulation, nicht nachweisbar!). Wenn der 1. Zahnarzt die Karies bereits vollständig entfernt hätte, wäre es evt bereits dann zu einer Wurzelbehandlung bekommen.

      Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr Anliegen wird nicht beweisbar sein. Und der alte Zahnarzt war vielleicht nicht gut. Aber evt. nicht verantwortlich für Ihr Dilemma.

      Gruß Peter Schmitz-Hüser

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