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Angstpatient und Dämmerschlaf

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  • Angstpatient und Dämmerschlaf

    Hallo ihr lieben

    Ich hab da mal eine Frage zum Thema Angstpatient und Dämmerschlaf.

    Es geht darum das ich starke Angstpatientin bin.

    Ich habe von einem Psychologen ein Attest darüber bekommen, das bei mir alles nur mit Dämmerschlaf stattfinden kann.

    Nun war ich aber bei einem Zahnarzt bei dem ich den Dämmerschlaf selbst hab bezahlen müssen. Der Zahnarzt meinte ich soll die Rechnung danach bei der Krankenkasse einreichen. Dies versuchte ich doch die Krankenkasse sagte natürlich das dies so nich geht sondern nur direkt beim Arzt über Karte abgerechnet werden muss. Er meinte auch das es im ermessen des Zahnarztes liegt ob er mir den Dämmerschlaf über die Krankenkassen Karte abrechnet oder nicht .
    Aber es kann ja wohl nicht sein das ich ein Attest über meine starken Ängste habe und der Zahnarzt darauf nicht eingeht .
    Hat irgendjemand hier schon solche Erfahrungen gemacht? Oder kann mir helfen was ich tun kann?
    Denn ich kann es mir selbst beim besten willen zur Zeit nicht leisten den Dämmerschlaf selbst zu zahlen ....
    Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann bzw einen Tipp geben kann.
    Lg Jasmin


  • Re: Angstpatient und Dämmerschlaf

    Hallo,

    ich kann Ihnen da nur theoretische Hilfe leisten. Mit einer vom Psychologen diagnostizierten Angststörung können Vollnarkosen über die Krankenkasse abgerechnet werden. Das macht dann aber ein Anästhesist.

    Ein Zahnarzt kann solche Leistungen nicht über die Krankenkasse abrechnen, egal ob mit Diagnose oder nicht. Der kann das nur als Privatrechnung. Da geht es um Bürokratie. Und Ihr Psychologe wird ja sicherlich nicht "Dämmerschlaf" verordnet haben (kann er gar nicht).

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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    • Re: Angstpatient und Dämmerschlaf

      Hallo,

      ich kann Ihnen da nur theoretische Hilfe leisten. Mit einer vom Psychologen diagnostizierten Angststörung können Vollnarkosen über die Krankenkasse abgerechnet werden. Das macht dann aber ein Anästhesist.

      Ein Zahnarzt kann solche Leistungen nicht über die Krankenkasse abrechnen, egal ob mit Diagnose oder nicht. Der kann das nur als Privatrechnung. Da geht es um Bürokratie. Und Ihr Psychologe wird ja sicherlich nicht "Dämmerschlaf" verordnet haben (kann er gar nicht).

      Gruß Peter Schmitz-Hüser
      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Antwort .Dies das ein Zahnarzt selbst dies nicht also auch keinen Dämmerschlaf mit der Kasse abrechnen kann, musste ich leider schon bei drei verschiedene Zahnärzten erfahren nachdem ich nachgefragt habe. Wie Sie sagen das geht nur über einen Anästhesisten.
      Mein Psychologe hat mir zwei Atteste ausgestellt, einmal für Dämmerschlaf, und einmal für Vollnarkose.
      Weshalb meinen Sie er könne mir keins für Dämmerschlaf geben?
      Ich danke Ihnen sehr für ihre gute Aufklärung .
      Lg Jasmin

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      • Re: Angstpatient und Dämmerschlaf

        Weil, soweit ich weiß, der Psychologe nur die Angststörung diagnostizieren kann (und muss). Damit kann der Anästhesist dann abrechnen. Der Psychologe kann aber nicht die Therapie (also ITN oder Sedierung) verordnen.

        Aber wie gesagt, zur Abrechnung über die Krankenkasse bedarf es ohnehin eines Anästhesisten.

        Gruß Peter Schmitz-Hüser

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