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Grund für Neuanfertigung? Oder Nachbesserung? - Dringend!

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  • Grund für Neuanfertigung? Oder Nachbesserung? - Dringend!

    GutenTag!

    Hier meine Frage:

    Wenn eine Teilkrone aus Reinkeramik nach dem Einkleben und Einschleifen in situ ein Löchlein an einer Stelle am Rand der Teilkrone hat (ca.1 mm) in dem sich kleine Essensreste verfangen, scheint ja ein Stück abgesplittert zu sein oder von vornherein gefehlt haben.

    - Hat die Zahnärztin das Recht, das "auszubessern" in dem sie Komposit reinfüllt?

    Damit wäre der Sinn den der Patient in der Krone sah (Reinkeramik zu wählen, weil Wunsch auf kompletten Verzicht von Komposit) nicht mehr gegeben.

    - Gibt es weitere Methoden die die Zahnärztin in dem Fall anwenden dürfte und die als "lege artis Nachbesserung" allgemein akzeptiert sind?

    Und wenn die Teilkrone zudem nicht passgenau wäre (Stufen am Rand):
    -Kann der Patient eine Neuanfertigung verlangen, statt Ausbesserung?

    -Wenn ja, kann er diese bei einer anderen Zahnärztin anfertigen lassen (und der Honoraranspruch der ersten Ärztin verfällt?)?

    -Wenn die Ärztin jetzt die überstehende Keramik (weil nicht passgenau) wegschleifen will, dann würde sie beim schleifen doch sicher auch in Kontakt mit gesunder Zahnsubstanz geraten, denn die Krone soll ja einen glatten Übergang haben. Wäre diese Vorgehensweise als "nicht lege artis" anzusehen?


  • Re: Grund für Neuanfertigung? Oder Nachbesserung? - Dringend!

    Hallo,

    ich antwort im Text:

    Wenn eine Teilkrone aus Reinkeramik nach dem Einkleben und Einschleifen in situ ein Löchlein an einer Stelle am Rand der Teilkrone hat (ca.1 mm) in dem sich kleine Essensreste verfangen, scheint ja ein Stück abgesplittert zu sein oder von vornherein gefehlt haben.

    - Hat die Zahnärztin das Recht, das "auszubessern" in dem sie Komposit reinfüllt?
    Damit wäre der Sinn den der Patient in der Krone sah (Reinkeramik zu wählen, weil Wunsch auf kompletten Verzicht von Komposit) nicht mehr gegeben.

    -- Die Zahnärztin hat grundsätzlich das Recht der Nachbesserung. Welche Maßnahmen das umfasst, was geflickt und was akzeptbabel nachgebessert ist, hängt von der genauen Situation und der Durchführung der Maßnahmen ab. Komposit und Keramik sind im Mund reparierbar. Dazu ist jedcoh spezielles Material und Ausrüstung erforderlich, das nicht selbstverständlich in jeder Praxis vorhanden ist (Flusssäure, Aluminiumoxid-Strahler).
    Darüber hinaus wird jede Keramik mit Kunststoff befestigt. In sofern ist Ihr Verzicht auf Komposit ein schwieriges Argument.

    - Gibt es weitere Methoden die die Zahnärztin in dem Fall anwenden dürfte und die als "lege artis Nachbesserung" allgemein akzeptiert sind?

    Und wenn die Teilkrone zudem nicht passgenau wäre (Stufen am Rand):
    -Kann der Patient eine Neuanfertigung verlangen, statt Ausbesserung?

    -- Wie gesagt, der Zahnarzt darf nachbessern und das Beipolieren eines Randes ist ein legitimes Vorgehen.

    -Wenn ja, kann er diese bei einer anderen Zahnärztin anfertigen lassen (und der Honoraranspruch der ersten Ärztin verfällt?)?
    -- Nein. Sie sind erstmal dem Arzt gegenüber zahlungspflichtig. Und wenn Sie sich anderswo einfach weiter behandeln lassen, verfällt ggf. Ihr Garantieanspruch.

    -Wenn die Ärztin jetzt die überstehende Keramik (weil nicht passgenau) wegschleifen will, dann würde sie beim schleifen doch sicher auch in Kontakt mit gesunder Zahnsubstanz geraten, denn die Krone soll ja einen glatten Übergang haben. Wäre diese Vorgehensweise als "nicht lege artis" anzusehen?

    -- Wie oben, beipolieren ist in gewissen Rahmen ok und findet immer statt.

    Steht die Nachbesserung noch aus oder war sie bereits? So oder so können Sie sich eine zweite Meinung einholen. Versuchen Sie sich mit der Zahnärztin in Güte zu einigen, das ist der einfachste Weg.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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    • Re: Grund für Neuanfertigung? Oder Nachbesserung? - Dringend!

      Steht die Nachbesserung noch aus oder war sie bereits?

      Sie steht noch aus. Nur wenn die Ärztin jetzt in das Miniloch Komposit reinmacht, dann splittert das doch sicher leicht weg, weil es so wenig ist (1mm), wenn man auf eine harte Nuss beisst?
      Und Komposit schrumpft doch mit der Zeit und bietet Karies super Möglichkeiten dabei zu entstehen?

      Kommentar


      • Re: Grund für Neuanfertigung? Oder Nachbesserung? - Dringend!

        Sie steht noch aus. Nur wenn die Ärztin jetzt in das Miniloch Komposit reinmacht, dann splittert das doch sicher leicht weg, weil es so wenig ist (1mm), wenn man auf eine harte Nuss beisst?
        Und Komposit schrumpft doch mit der Zeit und bietet Karies super Möglichkeiten dabei zu entstehen?

        - Nein und nein. Das korrekte Reparieren ist grundsätzlich eine legitime Vorgehensweise. Das Besondere ist ledilgich, dass es sich um eine neu angefertigte Restauration handelt und das somit natürlich nicht der Idealfall ist.

        Gruß Peter Schmitz-Hüser

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