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Amalganfüllung

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  • Amalganfüllung

    Sehr geehrte Experten,

    ich habe mal eine Frage bezüglich Amalganfüllungen. Meine Zahnärztin rieht mir dazu, keine Amalganfüllungen mehr machen zu lassen. Sie meinte, dass es nicht gut wäre, weil in Amalgan Quecksilber enthalten ist und aufgrund meiner bestehenden Nierenerkrankung (Idiopathisch membranöse Glomerulonephritis) sollte ich lieber Kunststoffüllungen nehmen.

    Das habe ich nun gemacht. Wie sieht das mit den Kosten aus, wenn man aufgrund dessen Amalgan nicht mehr nehmen soll, kann ich mir von der Krankenkasse meine Kosten für die Kunststoffüllung erstatten lassen? Oder gibt es dafür keine Regelung und muss ich das dann allein tragen?

    Wie sehen sie das mit den Amalganfüllungen, hätten sie mir auch so geraten?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Re: Amalganfüllung

    Hallo,

    ein schwieriges Thema...

    Es gibt für Kassenpatienten Kunststofffüllungen, die aber nur abgerechnet werden dürfen, wenn es die Verwendung von Amalgam absolut kontraindiziert ist (also medizinisch nicht erlaubt). In dem Fall dürfen dem Patienten auch keine Mehrkosten für Kunststoff berechnet werden.

    Und genau da ist der Knackpunkt. Die absolute Kontraindikation ist nur die Allergie. Schwangerschaft, Niereninsuffizienz und Kinderbehandlung stellen zwar Einschränkung dar, jedoch laut einer Stellungsnahme (von 1997) keine absolute. Wissenswert ist vielleicht noch, dass das Legen und Entfernen von Amalgam mit der höchsten Belastung einhergehen.

    Ich würde Ihnen ebenfalls keine neuen Amalgamfüllungen mehr empfehlen. Die einzige vernünftige Alternative ist dann Kunststoff oder etwas aus dem Zahntechnischen Labor (z.B. Keramik).
    Die Kostenfrage müssen Sie dann mit dem Zahnarzt klären. Ihre Krankenkasse wird Ihnen jedenfalls die privat gezahlten Kosten nicht erstatten. Wenn müsste der Zahnarzt wie oben beschrieben die Füllungen abrechnen. Ob er das machen muss, dazu möchte ich mich nicht festlegen.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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