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Uneindeutige Situation Wurzelkanalbehandlung

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  • Uneindeutige Situation Wurzelkanalbehandlung

    Guten Abend zusammen,

    so wie es kommen musste ist an einem Backenzahn (Zahn 46) eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich.

    Dementsprechend wurde ich von meiner Zahnärztin an einen Endotologiespezialisten überwiesen.

    Dieser hat mir im Beratungsgespräch erläutert, dass die Wurzelkanalbehandlung aufgrund der vorliegenden Struktur und Situation, aus Sicht der Krankenkasse, schwer erscheint und ich bei einer Behandlung regulär keine Übernahme der Kosten erwarten kann.

    Jedoch hat er mir folgendes Formular mit der Überschrift: "Kostenübernahmeerklärung für nicht richtlinien-konforme Leistungen bei der Wurzelkanalbehandlung" und mich gebeten dies von der Krankenkasse unterschreiben zu lassen.

    Habe ich aus dem Formular richtig herausgelesen, unter der Voraussetzung einer Unterschrift des Formulars, das die Krankasse sich dementsprechend bereit erklärt die Kosten für die Wurzelkanabehandlung zu tragen?


    Zusätzlich hat mich der Arzt darüber aufgeklärt, dass eine Wurzelkanalbehandlung des Zahns 800€ kosten würde... Dabei ist mir nicht klar geworden, ob er die eventuell übernommen Kosten der Krankenkasse hinzugerechnet hat, oder ob dies die gesamte Summe einer Wurzelkanalbehandlung darstellt? Leider war ich von dem genannten Betrag so geschockt, dass mir die Frage im ersten Moment gar nicht in den Sinn kam

    Ich finde an dieser Stelle 800€ für eine Wurzelkanalbehandlung als sehr hoch und würde gerne auch an dieser Stelle eine Meinung einholen...

    Beste Grüße


  • Re: Uneindeutige Situation Wurzelkanalbehandlung


    Hallo,

    ich antworte im Text

    so wie es kommen musste ist an einem Backenzahn (Zahn 46) eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich.

    Dementsprechend wurde ich von meiner Zahnärztin an einen Endotologiespezialisten überwiesen.
    - "Dementsprechend" trifft es nicht ganz, nicht jede Wurzelbehandlung muss von einem Spezialisten durchgeführt werden. Die Tatsache, dass er Spezialist ist, ist aber relevant wegen der Kostenfrage generell - Sie sind halt beim Spezialisten...

    Dieser hat mir im Beratungsgespräch erläutert, dass die Wurzelkanalbehandlung aufgrund der vorliegenden Struktur und Situation, aus Sicht der Krankenkasse, schwer erscheint und ich bei einer Behandlung regulär keine Übernahme der Kosten erwarten kann.
    - Es gibt Situationen, in denen der Arzt die Richtlinien so auslegen kann oder sogar muss


    Jedoch hat er mir folgendes Formular mit der Überschrift: "Kostenübernahmeerklärung für nicht richtlinien-konforme Leistungen bei der Wurzelkanalbehandlung" und mich gebeten dies von der Krankenkasse unterschreiben zu lassen.
    - dieses Formular ist recht geläufig bei Endospezialisten. Ich selber benutze es nicht, weil es m.M. nach mehr Verwirrung bringt als sonst etwas. Die Krankenkasse kann das nicht unterzeichnen. Damit ist andererseits von der Krankenkasse bestätigt, dass sie sich nicht an den Kosten beteiligt. Ich persönliche glaube, das das offene Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr bringt.


    Habe ich aus dem Formular richtig herausgelesen, unter der Voraussetzung einer Unterschrift des Formulars, das die Krankasse sich dementsprechend bereit erklärt die Kosten für die Wurzelkanabehandlung zu tragen?-
    - prinzipiell ja. Deswegen wird sie es auch nicht unterzeichnen


    Zusätzlich hat mich der Arzt darüber aufgeklärt, dass eine Wurzelkanalbehandlung des Zahns 800€ kosten würde...
    - das ist absolut grüner Bereich für eine Wurzelbehandlung beim Fachmann

    Dabei ist mir nicht klar geworden, ob er die eventuell übernommen Kosten der Krankenkasse hinzugerechnet hat, oder ob dies die gesamte Summe einer Wurzelkanalbehandlung darstellt?
    - nach allem was Sie schildern, sollten das die Gesamtkosten sein

    Leider war ich von dem genannten Betrag so geschockt, dass mir die Frage im ersten Moment gar nicht in den Sinn kam

    Ich finde an dieser Stelle 800€ für eine Wurzelkanalbehandlung als sehr hoch und würde gerne auch an dieser Stelle eine Meinung einholen...
    - das geht schon in Ordnung...


    Das Thema Wurzelbehandlung ist leider immer wieder Ursache für Missverständnisse. Ich versuche das mal kurz zu erklären...

    Für den gesetzlich Versicherten Patienten gibt es drei Arten einer Wurzelbehandlung (Endo)
    1.) Endo komplett nach den Regeln der Krankenkasse
    2.) die private Endo (z. B. wenn nach Richtlinien keine Kassenleistung und Patient trotzdem den Zahnerhalt wünscht)
    3.) Endo auf Kasse mit Zuzahlung

    Ich schreibe das als Zahnarzt der Schwerpunktsmäßig Endos macht: sie kriegen keine gute Endo nach 1. Die Krankenkasse erstattet einen festen Betrag und nicht nach Schwierigkeitsgrad. Mit den Mitteln der Krankenkasse kann man keine Endo nach heutigem Standard durchführen.

    Da kommt 3.) ins Spiel. Der Arzt kann dem Patienten Zusatzleistungen in Rechnung stellen, und mitnehmen, was die Krankenkasse erstattet. Der Patient bekommt dann eine gute Wurzelbehandlung und muss zumindest nicht alles privat zahlen. Auf Grund der verkrusteten Gebührenordnung sehen die Rechnungen allerdings manchmal merkwürdig aus, weil der sog. Steigerungsfaktor sehr hoch angesetzt werden muss.

    Nr. 2) bedeutet dann, der Patient zahlt alles und die Kasse übernimmt gar nichts. Das kann aus verschiedensten Gründen der Fall sein. Teils nach objektivierbaren Merkmalen (je nachdem welche Zähne fehlen oder vorhanden sind) und teils nach subjektiver Einschätzung des Arztes (Kanal verengt, Wurzel krumm).

    Gemeinsam ist, dass gerade der Spezialist, einen so großen apparativen und zeitlichen Aufwand betreibt, dass er die Behandlung nicht allein nach Kassenrichtlinien durchführen kann. Ob er Variante 2 oder 3 wählt, hängt von Situation und Philosphie des Arztes ab.

    Ich hoffe, ich konnte helfen und habe Sie nicht noch mehr verwirrt.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser


    Beste Grüße[/quote]

    Kommentar


    • Re: Uneindeutige Situation Wurzelkanalbehandlung


      Vielen Dank für die Antwort,

      Da hat sich bei mir einiges gelichtet...

      Ich denke das im Beratungsgespräch der Arzt auf die von Ihnen beschriebene 3.) Variante hinaus wollte.

      Mir sagte er jedoch im Bezug zur Unterschrift auf dem erwähnten Formular, dass die Chancen einer Unterzeichnung seitens der Krankenkasse nicht schlecht stehen. (Hängt dies auch von dem angegebenen Befund auf dem Formular ab???)

      Im Zusammenhang dessen sagt er anmerkend, dass die Unterschrift für eine (Teil-)übernahme der Kosten benötigt wird, da er bei einer Kontrolle des Prüfungsgremiums und der Feststellung von Unregelmäßigkeiten (grob gesagt) mit einem hohem Bußgeld belangt werden kann.

      Ich werde morgen zunächst versuchen meine Krankenkasse zu kontaktieren und in der Folgewoche das Gespräch mit meinem Zahnarzt suchen...

      Beste Grüße

      Kommentar

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