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Abrechnungsfrage

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  • Abrechnungsfrage

    Guten Morgen,
    ich melde mich einmal wieder, weil ich eine Frage zu einer Abrechnung habe.
    Mein Sohn war bei einem Zahnarzt, der ihm eine Füllung gemacht hat. Er ist nicht darüber aufgeklärt worden, um welche Füllung es sich handelt, er hat auch nichts unterschrieben.
    Nun bekomme ich eine Rechnung mit dem Text:
    46 Z217a2 Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktion Füllungsfläche: mobi, Anzahl 1, Faktor 2,03, Betrag 137,00. Abzüglich des Kassenanteils von 46,62 € soll ich njn 90,38 € zahlen.

    Frage: Ist das rechtens? Ohne zu fragen, so etwas zu machen? 2) Ist das auch vom Satz her rechtens?

    Anmerkung: Der Zahnarzt hatte ihm einen Termin mitgegeben zur Füllung eines weiteres Zahnes, was angeblich nötig sei. Warum das nicht bei diesem Beusch mitgemacht wurde, weiss ich nicht, hat sich aber im Nachhinein als Glücksfall entpuppt, denn mein Sohn war mit mir bei unserem "alten" Hauszahnarzt, der hat sich das mal angeguckt, auch geröngt und - konnte NICHZTS finden!

    Nun bin ich also doppelt saeuer. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgefragt, die verstehen das auch nicht. Ich soll in der Praxis fragen.

    So weit, so gut! Aber ich weiß jetz schon, was man mir ind er Praxis sagen wird: Mit der Berechnung war mein Sohn (vielleicht mündlich?) einverstanden, was zu beweisen wäre, dass das nicht so war.

    Oder was kann ich sonst noch tun?

    Ich habe bei meinem Zahnarzt noch nie 90 € bezahlt für eine Füllung!, kann mich nciht erinnern. Und nachdem mein Zahnarzt nach Durchsicht und Röntgen festgestellt hatte, dass mein Sohn kein weiteres Loch hat, noch nichtmal ansatzweise, hat er mir sogar die 10 € Praxisgebühr zurückgegeben, mit der Bemerkung, das war eine Vorsorge, dafür bräuchte er nichts zahlen. Mein Zahnarzt ist mit Sicherheit mehr als kulant, aber was mach ich nun mit dem anderen Uahnarzt? 90 € zahlen und schweigen?

    Für Antworten eines neutralen Zahnarztes hier wäre ich sehr dankbar!
    Gruß
    Simone


  • Re: Abrechnungsfrage


    [quote simone73]Nun bekomme ich eine Rechnung mit dem Text:
    46 Z217a2 Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktion Füllungsfläche: mobi, Anzahl 1, Faktor 2,03, Betrag 137,00. Abzüglich des Kassenanteils von 46,62 € soll ich nun 90,38 € zahlen.[/quote]

    Hallo,

    46 ist die "Nummer" des Zahns,
    vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Zahnschema.

    217 ist die Nummer der betreffenden Leistung in der GOZ (die gibt's auch im Internet) und steht für eine "mehr als zweiflächige" Füllung. Die "einfache" Gebühr dafür beträgt 67,49 Euro. Multiplikation mit dem hier gewählten Faktor 2,03 ("Steigerungssatz") ergibt dann die 137,00 Euro.

    Das mit den Flächen ist hier erklärt:
    http://www.medizinfo.de/zahnmedizin/...ellungen.shtml

    und das angewandte Verfahren (mehrfach geschichtete Kompositfüllung) u.a. auf
    http://www.medizinfo.de/zahnmedizin/...komposit.shtml
    und
    http://www.zahngesundheit-online.com...ositfuellung-/

    Diese Füllungen sind in der Tat nicht gerade billig. Ich habe mehrere davon im Mund und bekomme als "Privatpatient" immer eine Rechnung, in der Regel mit dem Faktor 2,30, so daß eine dreiflächige Füllung (GOZ 217A) 155,22 € kostet. Vorherige Untersuchung und die Betäubungsspritze gehen natürlich extra ;-))

    Also von der Sache her finde ich die 137 € jetzt nicht überzogen, wenn die Füllung gut gemacht wurde. Allerdings hätte - für mein Empfinden - der Zahnarzt den Preis vorher mit Ihnen besprechen sollen. (Wie alt ist Ihr Sohn übrigens? Volljährig?)

    Ob er es hätte besprechen **müssen**, weiß ich nicht. Dr. Schmitz-Hüser kann Ihnen das vermutlich beantworten...

    Grüße,
    thomas

    Kommentar


    • Re: Abrechnungsfrage


      Hallo,

      die Frage nach dem Alter ist in der Tat wichtig. Wenn Ihr Sohn noch keine 18 Jahre alt ist, muss es mit den Erziehungsberechtigten besprochen werden.

      Ansonsten...

      Die Positionen etc sind wohl erklärt. Der Faktor ist üblich, hängt aber vor allem von der Qualität ab. Es gibt bspw. Füllungstechniken, die qualitativ einem laborgefertigtem Inlay nahe kommen, da beträgt der Faktor auch x3,5 und mehr.

      Generell, nur weil Ihr alter Zahnarzt nichts entdeckt hat, sagt das nichts darüber aus, wer Recht hat. Es ist anscheinend menschlich dem Zahnarzt zu glauben, der billiger ist und weniger entdeckt.

      Zu Ihrem Problem- Mehrkosten bei Füllungen sind schriftlich zu vereinbaren. Wenn es nichts Schrifltiches gibt, kann der Zahnarzt nichts machen. Wie Sie mit diesen Informationen jetzt umgehen, können nur Sie entscheiden.

      Gruß Peter Schmitz-Hüser

      Kommentar


      • Re: Abrechnungsfrage


        Zitat: Generell, nur weil Ihr alter Zahnarzt nichts entdeckt hat, sagt das nichts darüber aus, wer Recht hat..

        Gegenfrage: Wieso sollte ich diesem Zahnarzt eigentlich noch „glauben“?

        Es ist menschlich und durchaus berechtigt, sich als Patient bei einem anderen Zahnarzt eine zweite Meinung einzuholen, erst recht, wenn das Vertrauensverhältnis so gestört ist.
        Und das, meine ich, müssen auch Zahnärzte mal akzeptieren, dass sie sich für ihre Behandlungen auch rechtfertigen müssen, Wenn einem 17-jährigen ohne seine und meine Zustimmung ein teures Inlay verpasst wird, mag das für Sie abrechnungstechnisch in Ordnung sein, da die Leistung an sich stimmt. Das war aber nicht meine Frage. Wäre ich gefragt worden, hätte ich der Behandlung auch sicher zugestimmt, denn wer will nicht das Beste für sein Kind. Aber ich bin nicht gefragt worden, und das nächste angebliche Loch, das sicherlich genauso teuer gefüllt werden muss, ist ja schon festgestellt! Warum sollte ich als Mutter mich da eigentlich nicht aufregen und einmischen??

        Denn bei mir hätte sich dieser Zahnarzt das sicher nicht getraut. Wenn aber weitere Löcher gebohrt werden sollen, weil es ja beim ersten Mal auch so gut geklappt hat - wobei eindeutig (nach intensiver Durchsicht und Röntgen! Bei einem anderen Zahnarzt – Leiter einer Zahnklinik!) keinerlei Befund dafür da ist, grenzt das an versuchter Körperverletzung und Abrechnungsbetrug.

        Die Rechnung wird nicht bezahlt und liegt bei meinem Anwalt. Die Krankenkasse ist informiert und hat bestätigt, dass die Unsitte, Leistungen bei jungen Menschen ohne Einverständniserklärung abzurechnen, zunimmt. Bei Nennung des Namens dieses Zahnarztes hat mir die Krankenkasse (dort auch ein Zahnarzt!) nun am Telefon merkwürdigerweise dann sehr schnell geraten, die Sache meinem Anwalt zu übergeben. Er scheint bekannt zu sein.

        Mir ist bewusst, dass hier praktizierende Zahnärzte sitzen und Fragen beantworten, aber gerade fällt mir aus irgendeinem Grund – ach ja, wegen: „Es ist anscheinend menschlich dem Zahnarzt zu glauben, der billiger ist und weniger entdeckt“ der Spruch meiner Oma ein: „Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus“? ;-)

        Nichts für ungut ;-), aber es ist offenbar NICHT so, dass ein Zahnarzt IMMER Unrecht hat, nur weil er "billiger" ist.

        Kommentar



        • Re: Abrechnungsfrage


          Nichts für ungut ;-), aber es ist offenbar NICHT so, dass ein Zahnarzt IMMER Unrecht hat, nur weil er "billiger" ist.[/quote]

          Dass hat auch nie jemand behauptet.

          Gruß Peter Schmitz-Hüser

          Kommentar

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