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Gewährleistung für Klebebrücke?

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  • Gewährleistung für Klebebrücke?

    Sehr geehrter Herr Schmitz-Hüser,

    ein Schneidezahn im Oberkiefer wurde vor drei Monaten mittels einer Klebebrücke ersetzt.
    Man riet mir zu einer Klebebrücke, damit die beiden absolut gesunden Pfeilerzähne (ein Schneidezahn und der Eckzahn) nicht beschliffen werden mussten.

    Vor einigen Wochen bekam ich Schmerzen an dem Eckzahn.
    Ich war mehrmals beim Zahnarzt, doch er meinte nur, die Beschwerden kämen vom Zahnfleisch.
    Ich hatte allerdings das Gefühl, dass der Schmerz aus dem Kieferknochen kam und ging zu einem anderen Zahnarzt.
    Als dieser eine Röntgenaufnahme machte, stellte er eine Entzündung zwischen Wurzelspalt und Knochen fest.
    Er machte eine Wurzelbehandlung, doch ich habe noch immer starke Schmerzen. Noch diese Woche soll der Zahn endgültig verschlossen werden.

    Meine Frage an Sie ist jetzt:
    Sollte der Eckzahn verloren gehen, kann ich dann an den vorherigen Zahnarzt rantreten?
    Oder muss ich jetzt hinnehmen, dass eventuell die erst drei Monate bestehende Brücke, für die ich schließlich einige hundert Euro bezahlt habe, kaputt ist und ich neuen Zahnersatz brauche?

    Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar.

    Gruß,
    Angie


  • Re: Gewährleistung für Klebebrücke?


    Hallo,

    wenn der andere Zahnarzt all das macht, können Sie vom Hersteller der Brücke keine Garantieleistung fordern. Er muss die Möglichkeit haben, die Sache in Ordnung zu bringen.

    Aber generell - zum einen kann mit einer guten Wurzelbehandlung an die 95% aller Zähne erhalten. Und wenn auch nach der Wurzelbehandlung der Schmerz noch unverändert besteht, gibt es ohnehin vermutlich eine andere Ursache.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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