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Sechsmal "Beratung" auf der Rechnung

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  • Sechsmal "Beratung" auf der Rechnung

    Hallo allerseits,

    ich bin privat krankenversichert und seit einigen Monaten bei einem neuen Zahnarzt. Da er
    an meinen Zähnen so manches "fand", gab es eine Reihe von Sitzungen. Gelobt und
    gepriesen sei die moderne Lokalanästhesie....

    Vor mir liegt nun die von einem Rechenzentrum erstellte Rechnung für insgesamt
    6 Termine im April und Mai 2008. Der Gesamtbetrag liegt bei rund 2.760 Euro. Davon
    entfallen gut 2.000 Euro auf "geschichtete Kompositfüllungen in Dentin-Adhäsiv-Technik",
    der Rest auf sonstige Maßnahmen, insbesondere Wurzelbehandlung, und natürlich die
    Betäubungsspritze zu Beginn jeder Behandlung.

    Soweit ich es als Laie erkennen kann, sieht die Rechnung insgesamt vernünftig aus.
    Auffällig finde ich allerdings, daß bei **jedem** Termin nicht nur eine "Symptombezogene
    Untersuchung" (à 10,72 Euro), sondern auch eine Beratung (gleicher Preis) aufgeführt ist.
    Viel Beratung hat aber eigentlich nicht stattgefunden, jedenfalls nicht bei jedem Termin.

    Auch wenn diese "Beratungen" nur einen recht kleinen Teil der Kosten ausmachen, ist mir
    doch nicht ganz wohl dabei, von meiner Krankenkasse die Erstattung von Leistungen zu
    verlangen, die (möglicherweise) so nicht erbracht wurden.

    Gehe ich recht in der Annahme, daß nicht jedes Wort aus des Arztes Mund gleich eine
    "Beratung" darstellt? Natürlich sagt man "Guten Tag, wie geht's?" und ähnliches. Auch gibt
    der Zahnarzt gelegentlich Anweisungen ("Bitte den Kopf etwas mehr zu mir drehen", "Jetzt
    bitte die Augen geschlossen halten"...), erläutert kurz eine Maßnahme ("gleich rumpelt's
    etwas") oder teilt eine Diagnose bzw. notwendige Behandlung mit.

    Oder ist es allgemein üblich und akzeptiert, die "Beratung" bei jedem Termin mit zu
    berechnen?

    Für Erfahrungen oder Ratschläge dankt:
    Rübezahn


  • Re: Sechsmal "Beratung" auf der Rechnung


    Hallo,

    es ist gesetzlich geregelt, wann und wie oft Positionen abgerechnet werden dürfen, so auch für die Ä1.

    Um die Position Ä1 auszulösen Bedarf es allerdings nicht, was man klassisch als "Beratung" versteht. Ein Arzt-Patienten-Gespräch mit fachlichem Inhalt rechtfertigt die Berechnung.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

    Kommentar


    • Re: Sechsmal "Beratung" auf der Rechnung


      Hallo Herr Dr. Schmitz-Hüser,

      danke für die Auskunft.

      Jetzt muß ich also nur noch auf entsprechende Post von meiner KV warten. ("Sie Faulpelz, putzen Sie sich gefälligst die Zähne!" ;-))

      Grüße,
      Rübezahn

      Kommentar

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