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Pillenschutz

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  • Pillenschutz

    Nochmal eine andere Frage. Betrifft mich ausnahmsweise mal nicht selber. Ob ihr es glaubt oder nicht mir egal.


    Wie ist es wann man am 4 Dezember einmal die Pille vergessen hat und am 17 Dezember auch einmal. Wie ist das hier mit dem schutz?

    Man macht den Langzeitzyklus am 4 dezember war der tag der 60 Einnahme.

    Habe da schon mal Meine Frauenärztin gefragt und sie meinte wenn man die pille im langzeitzyklus einmal vergisst ist es nicht schlimm. Sprich das wäre der 4 dezember. Und zu der am 17 dezember meinte sie 7 Tage zusätzlich verhüten und gut ist. Sie hat auch erwähnt die vergessene Pille am 4 dezember kann ich als genommen ansehen, wegen dem langzeitzyklus. Und die am 17 dezember einfach extra verhüten für 7 Tage und gut ist und vor dem 17 dezember waren ja wenn schon wieder 12 pillen genommen.

    man kann beide ja als vergessene pille in der 2 Woche im normalen Zyklus ansehen, weil es ja mittendrin war. Und da steht wenn man 7 tage vorher richtig eingenommen hat bleibt der Schutz erhalten. Das war ja wenn am 4 dezember und 17 dezember so der fall

    Kann man dem so trauen was meine Ärztin sagte ?


  • Re: Pillenschutz

    Hallo,

    in diesem Fall besteht kein Risiko.

    Gruss,
    Doc

    Kommentar


    • Re: Pillenschutz

      Sprich der schutz bleibt erhalten, obwohl man einmal mitten im langzeitzyklus die pille vergisst und 12 Tage später nochmal vergisst?

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      • Re: Pillenschutz

        Solange 7 tage vor dem 2. mal vergessen die pille richtig eingenommen wurde?

        Kommentar



        • Re: Pillenschutz

          Also kurz gesagt man kann die pille mitten im langzeitzyklus einmal vergesen und das ist noch nicht schlimm und wenn man 12 tage später die pille nochmal vergisst ist es auch nicht schlimm und der schutz ist erhalten geblieben?

          Kommentar


          • Re: Pillenschutz

            Dr. Scheufele danke wenn sie nochmal reagieren und meine letzten Fragen in den kommentaren beantworten

            Kommentar


            • Re: Pillenschutz

              Wenn Sie nach dem 2. Vergessen 7 Tage zusätzlich verhüten, besteht kein Grund zur Sorge.

              Kommentar


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