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Frage zu Femovan

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  • Frage zu Femovan

    Ich habe von meinem Arzt die Pille Femovan verschrieben bekommen, da ich von der Yasmin wechseln soll. Ich habe bei der Yasmin keine Nebenwirkungen nur in der Pause extreme Kopfschmerzen/Migräne. Durchnehmen 3 Monate funktioniert leider auch nicht da bekomme ich starke Zwischenblutungen.

    Nun habe ich im Net gegoogelt und bei der Femovan vermehrt Beiträge gefunden dass die Femovan Haarausfall auslösen soll.

    Wie verhält sich das? löst die Femovan zb im gegensatz zu der Yasmin mehr Haarausfall aus? ich weiss man kann es nicht verallgemeinern nur bei der Yasmin finde ich solche Beitrage nicht, das verunsichert mich sehr. Wenn ich von der Femovan Haarausfall oder Akne bekommen dann wechsel ich lieber nicht.

    danke


  • Re: Frage zu Femovan


    Hallo,

    man kann das tatsächlich nicht voraussagen.
    Die Reaktionen sind von Frau zu Frau unterschiedlich - wenn Sie bei diesem Präparat sehr skeptisch sind, sprechen Sie mit Ihrem FA doch über ein anderes.

    Viele Grüße,
    Claudia

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    • Re: Frage zu Femovan


      Ich kann leider meinen Arzt nicht mehr fragen. ich müsste schon ab morgen anfangen (1. Tag der Periode)

      Aber warum steht dasnn ganz oft im Netz dass die Femovan Haarausfall macht? Bei anderen Pillen steht das doch auch nicht.

      Jetzt habe ich auch noch gelesen dass bei der Femovan das Thromboserisiko noch höher ist als bei der Yasmin :-( ohje ohje jetzt weiss ichg ar nicht was ich machen soll..

      Aber kann mir jemand beantworten ob die Femovan ein bischen ein höheres Risiko für Haarausfall hat als die Yasmin? Denn von Yasmin zb steht nichts im Netz von Haarausflall...

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      • Re: Frage zu Femovan


        Wenn Sie bis jetzt die Yasmin genommen haben, ist es ja nicht zwingend notwendig, am ersten Blutungstag mit der neuen Pille zu beginnen. Von daher sollte es möglich sein, am Montag einen FA aufzusuchen, der evtl. doch noch eine andere Pille verschreibt.

        Auf der anderen Seite gibt es auf dem deutschen Markt keine "gefährlichen" Pillen. Die Yasmin z.B. hatte auch denkbar schlechte Schlagzeilen.
        Und berichtet wird meist eh über negative Dinge - die positiven Sachen werden werden gerne verschwiegen.

        Wie viele Frauen berichten von Haarausfall durch die Valette / Maxim - sehr viele Frauen haben damit aber auch gar kein Problem.

        Bei hormoneller Verhütung muss man sich dessen bewusst sein, dass es nunmal unabsehbare Nebenwirkungen geben kann.

        Viele Grüße,
        Claudia

        Kommentar



        • Re: Frage zu Femovan


          ach so dann kann ich quasi ganz normal die Pause machen und nach der Pause mit der neuen Pille beginnen oder?

          Ich kann am Montag keinen Frauenarzt aufsuchen, da ich arbeiten muss und auch immer auf einen Termin ein paar monate warten muss. so schnell geht das nicht..

          welche Pille hat die Nebenwirkung Haarausfall nicht so stark wie die Femovan? bei Femovan scheint das wohl sehr krass zu sein.
          Die Yasmin hatte keine schlechten Schlagzeilen wegen Haarausfall

          Kommentar


          • Re: Frage zu Femovan


            welche Pille macht dann nicht so oft Haarausfall wie dieFemovan?
            Yasmin war von der wirkung auf Haut und Haare super.

            Dann rufe ich montag gleich beim Hausarzt an dass er mir dann die Pille verschreibt.

            Kommentar


            • Re: Frage zu Femovan


              Das ist individuell verschieden.
              Probieren Sie es aus.

              Wie Sie wechseln und ob eine zusätzliche Verhütung notwendig ist, hängt davon ab, auf welche Pille Sie wechseln.

              Viele Grüße,
              Claudia

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              • Re: Frage zu Femovan


                wenn ich von der Yasmin auf die Femovan wechsel kann ich die 7 Tage Pause dann machen??

                Aber bei yasmin und vielen anderen Pillen steht die NEbenwirkung Haarausfall nicht dabei, bei Femovan steht es dabei. Also tritt es bei anderen pillen nicht auf. bei welchen gibt es noch keine Nebenwirkugne Haarausfall?

                Kommentar


                • Re: Frage zu Femovan


                  Nochmal:
                  es kann bei allen Pillen zur Nebenwirkung Haarausfall kommen.
                  Und auch nochmal:
                  das ist von Frau zu Frau unterschiedlich - Sie müssen es ausprobieren.

                  Man kann Ihnen definitiv keine Pille nennen, unter der es garantiert nicht zu Haarausfall kommen wird.

                  Bei einem Wechsel von Yasmin zur Femovan können Sie die 7-tägige Pause machen.
                  Die Pillen sind gleich hoch dosiert.

                  Viele Grüße,
                  Claudia

                  Kommentar


                  • Re: Frage zu Femovan


                    und warum steht dann nicht bei allen Pillen die Nebenwirkung Haarausfall im Beipackzettel? Warum zb. steht es bei der Yasmin nicht drin und bei der Femovan schon? Wenn es bei allen pillen zu Haarausfall kommen kann, dann müsste das ja auch bei jeer Pille im beipackzettel stehen.

                    Ausprobieren ist keine Option, denn wenn ich darauf Haarausfall bekommen würde, wäre das eine Katastropfe

                    Kommentar



                    • Re: Frage zu Femovan


                      Nein, wieso sollte es in jedem Beipackzettel stehen? Was reinkommt, entscheidet der Hersteller alleine.

                      Ausprobieren ist die einzige Option, wenn Sie wechseln möchten.

                      Das ist nunmal so.

                      Viele Grüße,
                      Claudia

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                      • Re: Frage zu Femovan


                        Na wenn bei jeder Pille Die Nebenwirkung Haarausfall auftreten kann dann Muss das in jedem Beipackzettel stehen, denn jede noch so kleine Nebenwirkung muss im Beipachzettel aufgelistet sein. Fakt ist dasnn wenn es nicht im Beipackzettel steht, diese nebenwirkung auch nicht auftreten kann..sonst könnte man ja den Hersteller verklagen.

                        Ausprobieren ist sicherlich keine Option :-) das muss ich schon vorher genau wissen

                        Kommentar


                        • Re: Frage zu Femovan


                          Und noch einmal:

                          Ausprobieren ist da die einzige Option.
                          Vorher kann und wird Ihnen das niemand sagen!

                          Claudia

                          Kommentar


                          • Re: Frage zu Femovan


                            Sehr geehrte Frau ritaschuberth,

                            mit Ihrer Aussage liegen Sie nicht ganz richtig.

                            Die Angaben, die in der Packungsbeilage enthalten sein müssen, stehen in §11 AMG (Arzneimittelgesetzt), den ich hiermit zitiere:
                            __________________________________________________ ___

                            § 11 Packungsbeilage
                            (1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind und die nicht zur klinischen Prüfung oder Rückstandsprüfung bestimmt oder nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a oder Nr. 1b von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden, die die Überschrift "Gebrauchsinformation" trägt sowie folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge allgemein verständlich in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift und in Übereinstimmung mit den Angaben nach § 11a enthalten muss:
                            1. zur Identifizierung des Arzneimittels:
                            a) die Bezeichnung des Arzneimittels, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 1a finden entsprechende Anwendung,
                            b) die Stoff- oder Indikationsgruppe oder die Wirkungsweise;
                            2. die Anwendungsgebiete;
                            3. eine Aufzählung von Informationen, die vor der Einnahme des Arzneimittels bekannt sein müssen:
                            a) Gegenanzeigen,
                            b) entsprechende Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung,
                            c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder anderen Mitteln, soweit sie die Wirkung des Arzneimittels beeinflussen können,
                            d) Warnhinweise, insbesondere soweit dies durch Auflage der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 angeordnet oder durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 vorgeschrieben ist;
                            4. die für eine ordnungsgemäße Anwendung erforderlichen Anleitungen über a) Dosierung,
                            b) Art der Anwendung,
                            c) Häufigkeit der Verabreichung, erforderlichenfalls mit Angabe des genauen Zeitpunkts, zu dem das Arzneimittel verabreicht werden kann oder muss, sowie, soweit erforderlich und je nach Art des Arzneimittels,
                            d) Dauer der Behandlung, falls diese festgelegt werden soll,
                            e) Hinweise für den Fall der Überdosierung, der unterlassenen Einnahme oder Hinweise auf die Gefahr von unerwünschten Folgen des Absetzens,
                            f) die ausdrückliche Empfehlung, bei Fragen zur Klärung der Anwendung den Arzt oder Apotheker zu befragen;
                            5. die Nebenwirkungen; zu ergreifende Gegenmaßnahmen sind, soweit dies nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erforderlich ist, anzugeben; den Hinweis, dass der Patient aufgefordert werden soll, dem Arzt oder Apotheker jede Nebenwirkung mitzuteilen, die in der Packungsbeilage nicht aufgeführt ist;
                            6. einen Hinweis auf das auf der Verpackung angegebene Verfalldatum sowie
                            a) Warnung davor, das Arzneimittel nach Ablauf dieses Datums anzuwenden,
                            b) soweit erforderlich besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung und die Angabe der Haltbarkeit nach Öffnung des Behältnisses oder nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung durch den Anwender,
                            c) soweit erforderlich Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist,
                            d) vollständige qualitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen und sonstigen Bestandteilen sowie quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen unter Verwendung gebräuchlicher Bezeichnungen für jede Darreichungsform des Arzneimittels, § 10 Abs. 6 findet Anwendung,
                            e) Darreichungsform und Inhalt nach Gewicht, Rauminhalt oder Stückzahl für jede Darreichungsform des Arzneimittels,
                            f) Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers und, soweit vorhanden, seines örtlichen Vertreters,
                            g) Name und Anschrift des Herstellers oder des Einführers, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat;
                            7. bei einem Arzneimittel, das unter anderen Bezeichnungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den Artikeln 28 bis 39 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel vom 6. November 2001 (ABl. EG Nr. L 311 S. 67), geändert durch die Richtlinien 2004/27/EG (ABl. EU Nr. L 136 S. 34) und 2004/24/EG vom 31. März 2004 (ABl. EU Nr. L 136 S. 85), für das Inverkehrbringen genehmigt ist, ein Verzeichnis der in den einzelnen Mitgliedstaaten genehmigten Bezeichnungen;
                            8. das Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage.
                            Quelle: www.juris.de
                            __________________________________________________ _

                            Insbesonder ist Punkt 5 zu erwähnen:

                            "5. die Nebenwirkungen; zu ergreifende Gegenmaßnahmen sind, soweit dies *nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erforderlich ist*, anzugeben; den Hinweis, dass der Patient aufgefordert werden soll, dem Arzt oder Apotheker jede Nebenwirkung mitzuteilen, die in der Packungsbeilage nicht aufgeführt ist"

                            Nebenwirkungen sind Wirkungen des Arzneimittels, die nicht erwünscht sind. In diesem Abschnitt der Packungsbeilagen stehen alle BISHER BEOBACHTETEN Nebenwirkungen, auch wenn sie sehr selten vorkommen.
                            Die Angaben bedeuten, wie viele Personen von einer Nebenwirkung
                            betroffen sind.
                            Sehr häufig: Betroffen ist mehr als einer von 10 Behandelten.
                            Häufig: Betroffen ist mehr als einer von 100 Behandelten.
                            Gelegentlich: Betroffen ist mehr als einer von 1.000 Behandelten.
                            Selten: Betroffen ist mehr als einer von 10.000 Behandelten.
                            Sehr selten: Betroffen ist einer oder weniger von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle.

                            Wenn bisher bei welchen Pillen auch immer, weder Untersuchungen, noch Studien und vorallem auch keine Anwenderinnen Nebenwirkungen bekanntgegeben haben, dann steht das auch NICHT in der Packungsbeilage.

                            Im übrigen muss der Patient nachweisen, dass der Haarausfall auch dann tatsächlich von dieser eingenommenen Pille kommt. Da Haarausfall unzählige Ursachen haben kann, dürfte eine Klage in einem solchen Fall fast aussichtslos sein. Es sei denn man ist Millionär und kann mit dem Geld nichts anfangen.

                            Ich hoffe sehr, dass ich verständlich schreiben konnte, warum NICHT ALLE Erkrankungen (welche auch immer) als Nebenwirkungen in den Packungsbeilagen stehen MÜSSEN.

                            Katzenauge

                            Kommentar


                            • Re: Frage zu Femovan


                              Wow, Katchen!
                              Eine dicke Umarmung von mir für Dich (auch wenn ich mir nicht alles durchgelesen habe - muss ich?)!

                              Dich scheint das ganze Gequengel genauso genervt zu haben wie mich....und wie immer machst Du Dir da mehr Mühe als ich.

                              Wenn nun Dr. Scheufele netterweise auch nochmal betonen könnte, dass es wirklich niemand voraussagen kann, ob eine bestimmte Pille nun definitv keinen oder eben doch Haarausfall hervorrufen kann, wäre das Thema hoffentlich endlich durch.
                              Danke!

                              Viele Grüße,
                              Claudia

                              Kommentar


                              • Re: Frage zu Femovan


                                N'Abend liebe Claudia,

                                nein, du musst nicht alles durchlesen > nur das Wichtigste ()

                                Wenn ich am Tag so viel Beiträge wie Du beantwortenwürde, würde ich sicherlich auch weniger geschrieben haben.
                                Also keine Sorge ... und "wie immer" stimmt auch nicht.
                                Mein hiesiger Beitrag müsste eigentlich wie 6 geschriebene Antworten auf dem Zähler laufen ()

                                JA, lieber Herr Dr. Scheufele!!!
                                Es wäre in der Tat schön, wenn Sie das ganze noch abrunden könnten - bin da ganz deiner Meinung Claudia.

                                Einen schönen Abend an Alle ()))

                                Katzenauge

                                Kommentar


                                • Re: Frage zu Femovan


                                  Hallo,

                                  gerne kann ich diese Ausführungen bestätigen, man kann wirklich bei keiner Pille vorhersagen, ob solche Probleme auftreten, da die individuelle Wirkung in der Hinsicht immer unterschiedlich ist.

                                  Gruss,
                                  Doc

                                  Kommentar


                                  • Re: Frage zu Femovan


                                    Danke, Dr.Scheufele ;-)

                                    und liebe Grüße!

                                    Kommentar

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