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AM an <18jährige ohne zustimmung der Eltern

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  • AM an <18jährige ohne zustimmung der Eltern

    Hallo,
    im Unterricht an einer PTA-Schule sind wir auf dieses Thema gestoßen, auch wenn es für die Apotheke nicht so relevant ist. Da das klassische Beispiel dafür die "Pille" ist, hoffe ich auf gynäkologischen Expertenrat: Darf eine Minderjährige (13J., 15J., 17J.) ohne Einwilligung ihrer Eltern:
    - sich die Pille verordnen lassen
    - einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen
    - irgend eine andere OP machen lassen außer in lebensbedrohlichen Zuständen
    Darf sie selbst ihren Arzt wählen (angenommen, sie möchte sich homöopathisch behandeln lassen, die Eltern lehnen das aber strikt ab?)?
    Uns interessiert neben der Antwort auf diese Frage auch, in welchen Gesetzen/Verordnungen... das geregelt ist.
    Vielen Dank!
    Anke Heinig


  • Re: AM an <18jährige ohne zustimmung der Eltern


    Hallo,

    soweit ich weiß:

    1) unter 14 ist die Zustimmung der Eltern notwendig - über 14 liegt es im Ermessen des Arztes

    2) auch hier: unter 14 bedarf es der Einwilligung der Eltern - darüber liegt es wieder im Ermessen des Arztes

    3) ich gehe davon aus, dass das auch OP-abhängig ist. Schönheits-OP bedürfen sicherlich der Einwilligung der Eltern.
    Ab 15 gilt die freie Arztwahl.

    Ich würde da aber mal die Krankenkassen ansprechen - die haben damit ja häufig zu tun.

    Viele Grüße,
    Claudia

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