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Staatl. Leistungen nach Geburt

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  • Staatl. Leistungen nach Geburt

    Hallo,

    wer kann mir genaue Informationen über die Leistungen des Staates und der gesetzlichen Krankenkassen nach der Geburt geben?
    Ich weiß etwas von Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld, leider jedoch nicht wie hoch dieses ist, ob es vom gemeinsamen Jahreseinkommen meines Mannes und mir abhängig ist und wenn ja, wie die Einkommensgrenzen sind, wie lange ich es bekomme und so weiter.

    Vielen Dank für die Infos!


  • RE: Staatl. Leistungen nach Geburt


    Hallo Snoopfi,
    Mutterschaftsgeld bekommst du von deiner Krankenkasse für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.Wieviel es ist,hägt von deinem Einkommen ab,wenn du gearbeitet hast.Hast du nicht gearbeitet in der Schwangerschaft,bekommst du auch nichts.
    Erziehungsgeld muß du beim Versorgungsamt beantragen und du kannst dir aussuchen,ob du es für 1 Jahr nimmst oder für 2 Jahre.Ist natürlich vom Einkommen abhängig,von deinem Mann.Das Geld für 1 Jahr ist mehr monatlich,als das für 2 Jahre.Aber wenn du es dir ausrechnest,ist es über die 2 Jahre mehr.Wieviel es für ein Jahr ist,weiß ich leider nicht,aber wenn dein Mann nicht mehr wie 22 oder 24 Tausend Euro im Jahr verdient,bekommt ihr den Höchstsatz von 300 Euro über 2 Jahre.abder das Wirde dir beim Amt nochmal erklärt.
    Und dann bekommst du noch das Kindergeld in höhe von 154 Euro was NICHT Einkommensabhängig ist.

    Gruß Nicki

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