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Beschäftigungsverbot

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  • Beschäftigungsverbot

    Sehr geehrte Frau Mittmann,

    Ich bin 39 Jahre befinde mich derzeit in der SSW 11+6.

    Es handelt sich bei mir um die dritte Schwangerschaft.

    Mein erstes Kind kam in SSW 36+5 mit vorzeitigem Blasensprung. Vorzeitige Entbindung mit vorzeitigen Wehen Spontan zur Welt.

    Mein zweites Kind wurde in der SSW 33+2 geholt.

    Geburtslage des Kindes war reine Steißlage und auch hier hatte ich vorzeitigen Blasensprung in SSW 29+6. Des Weiteren hatte ich in dieser Schwangerschaft Blutungen in SSW 13+1(Es gingen Hämatome ab und ich musste eine Nacht zur Beobachtung in der Klinik bleiben).

    Nun hatte sich aktuell wieder ein Hämatom gebildet in SSW 7, das geblutet hat und was glücklicherweise im Moment nicht mehr zu sehen ist.

    War drei Wochen krankgeschriebenen deshalb, gehe nun aber wieder zur Arbeit.

    Ich gehe gerne Arbeiten und versteh mich mit meinen Kollegen eigentlich, jedoch scheinen manche nicht mit dem Mutterschutz zurecht zu kommen und es kommen dann Sprüche wie “du bist doch nur schwanger und nicht krank”. Hinzu kommt das ich einen steh Arbeitsplatz habe bei dem ich auch regelmäßig schwere Lasten hin und her heben muss. Damit habe ich eigentlich auch keine Probleme aber nach der Arbeit waren meine Füße nun so stark geschwollen das meine Socken so tiefe Spuren hinterlassen haben das ich fast meinen Finger darin verschwinden lassen konnte. Hinzu kommen jetzt auch noch Rückenschmerzen wo ich nicht versteh woher sie kommen.Während der Arbeit plagt mich auch das Problem mit manchen Gerüchen, kommen Kunden mit geschnittenen Zwiebeln oder Käse, sowie manches Fleisch oder auch Putzmittel, wird mir immer wieder übel.

    Nun habe ich Angst das sich dieser Horror von meiner zweiten Schwangerschaft wiederholt.

    Nun meine eigentliche Frage.

    Kann mir aufgrund dieser Probleme ein Beschäftigungsverbot erteilt werden?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.


  • Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo easybell,
    so ein Beschäftigungsverbot ist eine individuelle Entscheidung eines behandelnden Arztes. Generell muss unterschieden werden, ob Sie krank sind - Ihre Beschwerden und Symptome Sie nicht arbeiten lassen sollten, also eine AU ausgestellt werden sollte oder eben ein Beschäftigungsverbot. Dies soll eine Situation vermeiden, die Sie krank werden ließe. Ich halte es persönlich für sinnvoll ein Beschäftigungsverbot ab Lebensfähigkeit des Kindes auszusprechen also erst in der fortgeschrittenen Schwangerschaft ab der ca. 24.SSW und vorher mit einer AU zu entlasten bei Bedarf. Aber es ist tatsächlich eine individuelle Entscheidung. Für Schwangere Beschäftigte gelten besondere Regelungen, die auch berücksichtigt werden müssen, daher rate ich zur Kontaktierung Ihres Arbeitsmediziners zur Risikoeinschätzung Ihres Arbeitsplatzes. Wenn der nicht greifbar ist, so besprechen Sie offen Ihre Sorgen und Belastungen mit Ihrem FA zur Lösung Ihrer Unsicherheit und Not.
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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