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Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft

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  • Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft

    Hallo,
    ich habe mich entschlossen noch ein Kind zu bekommen. Meine Tochter ist jetzt 6 Jahre alt und ist damals in der 35. Woche per Kaiserschnitt entbunden worden (vorzeitiger Blasensprung und BEL). Ich bin noch dazu Rh-negativ und hatte auch diese Spritzen wegen der Blutgruppenunverträglichkeit erhalten. Rötelt-Titer, Coombs-Titer, Clamydien war damals alles negativ. Windpocken hatte ich auch schon und gegen Hepatitis B bin ich auch geimpft. Impfschutz ist auch noch aktuell vorhanden. Zuvor lag ich schon in der 26. Woche mit Blutungen und vorzeitigen Wehen im Krankenhaus. Danach wurde ich dann bis zum Mutterschutz durch den Frauenarzt krankgeschrieben.
    Ich bin Arzthelferin und arbeite in einer Gemeinschaftspraxis Kinderarzt/Allgemeinarzt und Internist. Da unsere Praxis sehr guten Zulauf hat, ist es oft sehr stressig (denke auch daher damals die vorzeitigen Wehen). Unser Isolierzimmer schließt direkt an unsere Praxistheke an, d.h. man muß von der Theke durch das Isozimmer (nur ein Durchgang, ohne Tür) hindurch, um ins Wartezimmer und in alle anderen Praxis Räume zu gelangen. Meine Frage ist jetzt, kann bzw. darf ich eigentlich weiter arbeiten wenn ich schwanger bin ?


  • Re: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


    Hast du schon mit dienem Frauenarzt geredet? ich habe damals auch ein BEschäftigungsverbot bekommen im 6. Monat weil ich krämpfe bekomme hatte und das vom vielen stress und sagen wir vorsichtig Mobben bei der arbiet kam,,., und da es zu gefährlich war hat mir mein FA das BEschäftigungsverbot ausgestellt. Das kommt immer auf den fall an, eine freundin die hat das nicht durchsetzten können, da meinte der arzt es besehe kein grund. daher würd ich das alles erstmal deinem FA schildern. LG

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    • Re: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


      Mit dem FA habe ich noch nicht gesprochen, habe es aber demnächst vor. Problem ist noch dazu, wir sind ein kleiner Ort und die Ärtze kennen sich alle untereinander gut. Mmh, deshalb weiß ich eigentlich schon jetzt die Antwort darauf.
      Bei der 1. SS wurde ich noch nicht einmal darauf hingewiesen, daß ich bestimmte Tätigkeiten garnicht ausführen sollte bzw. darf. Ich habe alle Tätigkeiten gemacht, die eine Arzthelferin eben ausführt. Rücksicht habe ich auch nicht wirklich erfahren.
      Bin mir in allem ziemlich unsicher. Denke das wird so kommen, daß ich auch wieder alles machen "muß". Wie sage ich dann aber das ich mich "weigere" und weiß das so einige Tätigkeiten für mich tabu sind ??? Es ist alles sehr verzwickt. Ich weiß nicht was das richtige ist....

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      • Re: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


        Hallo Stella78,
        zunächst rate ich vor Eintritt einer Schwangerschaft zur Impfung, was für Sie in Ihrem Job eh empfehlenswert ist. Gegen Röteln wäre ganz wichtig! Wenn von Ihrem Arbeitsplatz Gefahren ausgehen, ist ein Beschäftigungsverbot erforderlich. Da Ihre Arbeitgeber jedoch ebenfalls Ärzte sind, sollten Sie Ihnen die Möglichkeit einräumen Sie weiter zu beschäftigen, da sie wissen, was okay ist und was nicht.
        Viele Grüße
        Annette Mittmann

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        • Re: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


          Hey,
          Dein Arbeitgeber muss ja auch eine Gefährdungsbeurteilung machen (Vordrucke findest Du im Internet), und da steht dann ggfs. auch drin, wo Gefahren für Dich lauern und welche Arbeiten Du ggfs. nicht machen darfst.
          Ich arbeite z.B. in einem Chemiebetrieb und muss mich jetzt aus einigen Bereichen fern halten, kann aber ansonsten meiner Arbeit wie gewohnt nachgehen. Die Gefährdungsbeurteilung haben mein Chef und ich gemeinsam ausgefüllt, dann weiß man gleich, was Sache ist, und man kann selber auch darauf hinweisen, wo man selber Gefahren vermutet. Und ich glaube, man kann dort sogar Sachen wie Stress etc. eintragen, was natürlich eher subjektiv ist.
          Viel Glück jedenfalls!

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          • Re: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


            Ich glaube solch eine Gefährdungsbeurteilung wurde nie ausgefüllt. Ich glaube auch das meine damalige Schwangerschaft auch garnicht gemeldet wurde. Denke meine Chefs wissen das garnicht oder wollen es nicht wissen. Keine Ahnung... Wo bekommt man diese Meldebescheinung her. An wen muß die Meldung denn gehen, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist ?

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            • Re: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


              Hallo Stella78,
              das steht alles im Mutterschutzgesetz drin: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
              und auf http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Them...lung/index.php findest Du auch einen Link zu dem Formular.
              Dein AG muss ja Deine SS auch bei den Behörden melden und so.... wie gesagt, lies mal das Mutterschutzgesetz durch, da steht ne ganze Menge zu Deinen Rechten (und Pflichten) drin, auch später als stillende Mutter.
              Viel Glück!

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