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Risikoschwangerschaft

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  • Risikoschwangerschaft

    Hallo,
    ich bin 40 Jahre, nach künstlicher Befruchtung schwanger (SSW 7 + 5 und beim gestrigen Ultraschall war schon eine Herztätigkeit zu sehen)
    und hatte 2005 eine Sectio, daher habe ich mich selber als Risikoschwangere gesehen. Mein Gyn. meint, da ich gesundheitlich top in Form sei und er mein biologisches Alter wesentlich jünger als 40 einstufe, sehe er überhaupt keinen Grund mich trotz der oben genannten Punkte als Risikoschwangerschaft einzustufen. Das ist ja alles sehr schmeichelhaft, aber nun bin ich doch etwas verunsichert.
    Daher meine Fragen:
    1. Ab wann gilt man als Risikoschwangerschaft ?
    2. Bin ich eine Risikoschwangerschaft ?
    3. Hat man dann einen Anspruch auf engmaschigere Kontrolluntersuchungen (alle 2 statt 4 Wochen) ?
    Danke für Ihre Geduld


  • Re: Risikoschwangerschaft


    Hallo,

    ich bin auch eine Risikoschwangere, weil ich über 35 bin (37) und weil ich Medikamente nehmen muss. Außerdem habe ich jetzt zum Schluss noch einen Gestationsdiabetes entwickelt.

    Zusätzliche Vorsorgetermine hatte ich allerdings nicht. Aufgrund der Medikamente hatte ich 2 zusätzliche feindiagnostische Ultraschalluntersuchungen. Und wegen des Zuckers war ich seit Bekanntwerden wöchentlich beim CTG.

    Nur aufgrund des Alters und eines Kaiserschnitts gibt es glaube ich keine zusätzlichen Untersuchungen.
    Höchstens, dass man dir wegen des Alters rät eine Nackenfaltenmessung machen zu lassen wegen des erhöhten Risikos eines Down Syndroms.

    Aber es ist ja auch schon dein 2. Kind. Bei mir ist es das erste...

    LG
    Tessa

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    • Re: Risikoschwangerschaft


      Hallo Motte 01

      Meine Schwägerin (47) hatte alle 2 Wochen einen Vorsorgetermin. Ob es aufgrund der Ss Probleme (Eiweiss im Urin, starke Uebelkeit) oder des Alters war, kann ich leider nicht sagen.

      Aber wenn Du unsicher bist oder dich unwohl fühlst, wird dein Arzt dich sicher engmaschiger aufbieten.


      LG

      Kugelbauch

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      • Re: Risikoschwangerschaft


        Hallo motte01,
        rufen Sie doch bitte Ihre Krankenkasse an und fragen nach der Kostenübernahme. Was Ihrem FA vergütet wird, wird er Ihnen sicherlich nicht vorenthalten.
        Viel Erfolg
        Annette Mittmann

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