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@Frau Mittmann. Fehlgeburt/Scheinschwangersch

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  • @Frau Mittmann. Fehlgeburt/Scheinschwangersch

    Sehr geehrte Frau Mittmann.
    Meine Nichte hat eine Scheinschwangerschaft durch-
    gemacht. Nachdem wir das herausgefunden haben und Sie damit konfrontierten, erzählte sie uns, dass Sie Anfang Oktober eine Fehlgeburt hatte (22. SSW). Wegen starker Blutungen ist sie zu Ihrem FA gefahren und hat in der Praxis ihr Baby verloren. Der Arzt hat den Foetus angeblich in einen Plastikbeutel gepackt und im Praxismüll entsorgt. Eine Ausschabung, so sagt meine Nichte, hat sie nicht bekommen. Seit diesem Tag war sie nicht mehr beim FA.
    Können die Aussagen meiner Nichte zutreffen? Mir kommt das alles sehr spanisch vor.
    Ich bitte um eine rasche Antwort
    Adeba


  • Re: @Frau Mittmann. Fehlgeburt/Scheinschwange


    Hallo Adeba,
    für mich klingt die Schilderung auch nicht sehr plausibel-
    Für Fehlgeburten (= totgeborene Babys unter 500 g) besteht zwar keine Bestattungspflicht, aber nach neuerer Auslegung durchaus ein Bestattungsanspruch der Eltern.
    In der 22.SSW wiegen die Kinder knapp unter 500g und sind nicht lebensfähig.
    Aber ein FA würde eine Frau zur intensiven Betreuung- auch der psychischen Seite- in die Klinik schicken.
    Viele Grüße
    Annette Mittmann

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    • Re: @Frau Mittmann. Fehlgeburt/Scheinschwangersch


      Hallo Adeba,

      also so wirklich traue ich der Geschichte nicht!!!

      Ich hatte selber 3FG und müsste bis auf das erste mal (Abgang in der 6SSW) in die Klinik zur Ausschabung.

      In der 22 SSW verliert man auch nicht einfach das Kind in die Toilette oder so..... Zu diesem Zeitpunkt ist es ca. 18cm groß (von Kopf bis zum Steißbein – also ohne Beine) und wiegt um die 450g. Mit Beine ist das dann sicherlich so an die 30 cm groß!!! Aufgrund dieser Größe muss es dann meistens operativ entfernt werden, oder es kommt zu wehen (und wenn nicht werden sie eingeleitet) und man muss es wie ein lebendes Kind auf die Welt bringen.

      Das dass Kind über den Praxismüll entsorgt wurde hört sich für mich auch komisch an...... sicher, es besteht keine Bestattungspflicht, da es unter 500g gewogen hat, aber meine Kinder wurden alle zur Abklärung der FG ins Labor weitergegeben..... dort wurden sie dann auf Gendefekte oder körperliche Schädigung untersucht.

      Eine FG stellt immer einen Verlust dar und ich wurde jedes mal in der Klinik auch psychisch betreut. Es kommt zu einem Gespräch mit einem Seelsorger oder einem Arzt und die schätzen dann die Lage (also wie man es verarbeitet) ein…..

      Also ich würde der Geschichte nicht trauen..... zumal nach einer FG auch eine ärztliche Nachkontrolle erforderlich ist...... Ach ja, lasst Euch doch mal Ultraschallbilder oder den Mutterpass zeigen!!! Der wird meistens ab der 8-10SSW ausgehändigt...... den müsste sie ja dann haben!!!!

      Grüße
      Engelchen

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      • Re: Fehlgeburt/Scheinschwangersch


        Vielen Dank für die Antworten.
        Ich war mittlerweile bei dem Frauenarzt, der das Kind angeblich zur Welt gebracht hat.
        Der Arzt kennt meine Nicht gar nicht; meine Nichte behauptet aber weiterhin, dass sie ihr Kind dort verloren hat und möchte das sogar polizeilich untersuchungen lassen.
        Wir haben versucht ihr klar zumachen, dass sie sich mit solchen Aussagen in "Teufels Küche" bringt (der Arzt kann außerdem beweisen, dass er an dem besagten Tag zu einer Fortbildung war) - aber sie läßt sich nicht helfen.
        Am 08.02.08 hat sie einen Termin bei der Psycho-
        therapeutin; vielleicht kann sie ihr helfen (obwohl ich das langsam schon bezweifle).

        Gruß Adeba

        Kommentar



        • Re: Fehlgeburt/Scheinschwangersch


          Ist wohl das beste für deine Nichte.
          Sie tut sich mit ihren Falschaussagen selbst keinen Gefallen.
          Viel Glück wünsch ich Ihr ud alles Gute

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