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DHB: Frage an Dr. Kahmann

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  • DHB: Frage an Dr. Kahmann

    Herr Dr. Kahmann: Was sagen SIE eigentlich einem Patienten, wenn er sich nach der DHB ("Leibowitz- Protokoll") erkundigt. Hier (in der Schweiz) stosse ich nur auf Schweigen.


  • RE: DHB: Frage an Dr. Kahmann


    Werde zum Glück nicht häufig gefragt. Kann dem Patienten nur sagen, dass die Datenlage praktisch nicht existent ist. Falls er die DHB dennoch will, kann ich sie nicht als Kassenleistung verschreiben. Die Gesetzeslage bezüglich medikamentöser Verschreibungen wird sich ab 01.04.2006 in Deutschland weiter verschlechtern, was eine Verschreibung zu Lasten der GKV noch ünmöglicher macht. Wer diese Therapie auf GKv Kosten verschreibt, wird mit hoher Sicherheit eine Regressforderung bekommen.

    Kommentar


    • RE: DHB: Frage an Dr. Kahmann


      JackB schrieb am 21.03.2006

      DHB: Frage an Dr. Kahmann

      Herr Dr. Kahmann: Was sagen SIE eigentlich einem Patienten, wenn er sich nach der DHB ("Leibo-witz- Protokoll") erkundigt. Hier (in der Schweiz) stosse ich nur auf Schweigen.

      Dr. Kahmann antwortet am selben Tag

      Werde zum Glück nicht häufig gefragt. Kann dem Patienten nur sagen, dass die Datenlage prak-tisch nicht existent ist. Falls er die DHB dennoch will, kann ich sie nicht als Kassenleistung ver-schreiben. Die Gesetzeslage bezüglich medikamentöser Verschreibungen wird sich ab 01.04.2006 in Deutschland weiter verschlechtern, was eine Verschreibung zu Lasten der GKV noch ünmöglicher macht. Wer diese Therapie auf GKv Kosten verschreibt, wird mit hoher Sicherheit eine Regressfor-derung bekommen.

      Meine Meinung

      Was ich hier nicht so ganz verstehe:
      Wenn jemand so eine Behandlung möchte, warum schickt man den jenigen dann nicht zum Onko-logen. Dieser ist für die Behandlung wohl eher geeignet und hat auch was die Verschreibung von Medikamenten angeht andere Möglichkeiten als der Urologe.
      Aber wer schickt schon Kunden zu einem anderen Fachgeschäft.

      Wolfgang

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