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Strahlung nach Seed-Behandlung

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  • Strahlung nach Seed-Behandlung

    Sehr geehrte Herren,
    meinem Vater wurden vor ca. 6 Wochen, durch Ihr Team, Seed-Implantate (Jod 125) eingesetzt.
    Es ist soweit alles gut verlaufen. Wir sind uns nur nicht über die Strahlung, die von ihm ausgeht, sicher.
    Die Situation ist die, dass ich in der 12. Woche Schwanger bin. Ich habe eine zweijährige Tochter und meine Schwester hat einen 10 Wochen alten Säugling und ist am stillen.
    Was für ein Risiko besteht für uns?
    Ist ein "Sicherheitsabstand" ausreichend? Und wenn ja wieviel und für wie lange?

    Vielen Dank im Voraus.


  • Re: Strahlung nach Seed-Behandlung


    Die Tatsache, dass Sie schwanger sind, macht Sie wie auch die Kinder zum gefährdeten Personenkreis. Sie und die Kinder sollten direkten Körperkontakt mit Ihrem Vater meiden. Dies muss Sie nicht von einer kurzen Umarmung o.ä. abhalten, jedoch sollten z.B. die Enkelkinder nicht auf dem Schoß des Opas sitzen. Strahlung ist immer zu bewerten in Bezug auf Abstand und Dauer. Sind Sie sehr nahe dann sollte die Zeit auf ein Minimum beschränkt sein, bereits in einem Meter abstand ist so wenig Strahlung, dass Sie sich ohne Gefährdung aufhalten können auch für längere Zeit. Wir haben gerade für unsere Patienten mit schwangeren Töchtern oder im Haus lebenden Enkelkindern einen Srahlenschutz vorrätig, den wir mitgeben können. Dies ist eine Bleiunterhose, die mit Hosenträgern getragen wird und dann getragen werden kann, wenn die gefährdeten Personen zu Besuch sind. Diese kann unter der Oberbekleidung getragen werden und ist nicht sichtbar. Bitte veranlassen Sie, dass Ihr Vater bei Frau Stein (unserer Koordinatorin Tel. 030-60081475) anruft und mit ihr bespricht, wie diese Abschirmung abgeholt oder verschickt wird. Diese Amssnahme sollte für mindetsens 2 Halbwertszeiten durchgeführt werden (4 Monate). Ich möchte jedoch betonen, dass bei üblichem Umgang ein Abstand von 1 Meter ausreichend ist und kurzzeitig auch Körperkontakt möglich ist. Ihr Vater hat von uns eine Informationsschrift bekommen, in der die gesetzlichen Empfehlungen beschrieben sind. Gerne stehe ich Ihnen jedoch für weitere Fragen zur Verfügung.

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