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Erbschein

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  • Erbschein

    Hallöchen ich hab mal eine Frage an euch und hoffe das ihr mir dazu was sagen könnt !!!


    meine mama ist gestorben und mein dad braucht nun für seine bank und für das grundbuchamt einen erbschein...

    zwecks rate für haus runterschrauben lassen und austragung aus dem grundbuch..

    kann mir einer sagen wie teuer sowas ist im raum berlin !!!


    vielen dank

    lieben gruß die susi


  • Re: Erbschein


    Antwort hab ich keine aber mein Beileid möcht ich aussprechen.
    Tut mir echt leid mit deiner Mam, es ist immer schlimm auch wenn man mit rechnen muß.

    Kommentar


    • Re: Erbschein


      Erstmal Beileid....auch wenn es abzusehen war, tut's weh.
      (Leere Worte, ich weiss)

      Was diese Information betrifft, mach Dich mal schlau auf dem Standesamt.Standesamt ist ja nicht nur zuständig für Eheschliessungen.Wenn die es nicht wissen, bin ich sicher, werden sie Dich weiter verweisen können.

      Kommentar


      • Re: Erbschein


        Mein aufrichtiges Beileid.

        Erbschein gibts beim Amtsgericht (Nachlassgericht). Die Kosten werden aus den Nachlass berechnet.

        Kommentar



        • Erbschein


          Mein Mitgefühl möchte ich dir auch aussprechen. Nachdem du ja vor ca. 2 Wochen schon damit gerechnet hast, hoffe ich für dich, dass du den Tod deiner Mutter auch ein wenig als Erlösung von Schmerz und Leid fühlen kannst und dir in dieser Zeit jemand zur Seite steht, der dich unterstützt.


          Da es immer ein bißchen schwierig ist, einen Link hier zu kopieren, habe ich dir ein paar Infos zusammengeschrieben:
          Du gehst zum Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht am Wohnort, also hier Berlin. Wenn Du gesetzlicher Erbe bist, mußt du mehrere Unterlagen mitnehmen, um das Verwandschaftsverhältnis nachzuweisen. So benötigt das Gericht deinen Personalausweis, die Sterbeurkunde und das Familienstammbuch. Du mußt Angaben darüber machen, welche Personen noch vorhanden sind, die unter Umständen als Erben in Betracht kommen, wie z.B. Eltern, Geschwister, Kinder etc. Du mußt auch angeben, ob eventuell ein Testament oder ein Erbvertrag geschlossen oder ob zur Zeit ein Rechtsstreit über das Erbe läuft. War dein mit der Verstorbenen verheiratet, so benötigt das Gericht zudem ihren ehelichen Güterstand. Es muss allein anhand Ihrer Unterlagen das Verwandschaftsverhältnis mit dem Verstorbenen prüfen können. Es stellt fest, ob du gesetzlicher Erbe bist und in welcher Höhe dir/deinem Vater der Anteil am Erbe zusteht. Daraufhin wird der Erbschein ausgestellt. Bist du nicht gesetzlicher Erbe (trifft hier ja nicht zu), weil ein Testament oder Ehevertrag besteht, so muß du zudem dieses Schriftstück - also das Testament oder den Ehevertrag - dem Nachlassgericht vorlegen. Sollten Sie Kenntnis von anderen Verfügungen von Todes wegen haben, so müssen Sie dies mitteilen. Bei konkreten weiteren Fragen, kannst du, wenn dein Vater derzeit nicht so gefestigt ist, auch den beauftragten Bestatter fragen, der hilft bei solchen Fragen meist sehr gut weiter. Die Kosten für den Erbschein liegen um 1% des Erbes, aber die genauen Tarife kannst du googeln: Erbschein Kosten eingeben.

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          • Re: Erbschein


            Mein aufrichtiges Beileid. Ich hoffe, deine Mutter musste bei ihrem letzten Gang nicht allzusehr leiden.

            Bezüglich deiner Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber es gibt hier einige Berliner, die dir eventuell fundierte Auskünfte geben können.

            Liebe Grüße
            Shanti

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