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Das Recht auf...

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  • Das Recht auf...

    Ich mache einen neuen Thread auf für einen Satz aus dem unübersichtlich gewordenen Thread des ratlosen freunds.
    In einer Antwort auf längere Ausführungen von amica hat er dort etwas formuliert, was mich sehr erstaunt und was ich gern separat weiter diskutiert sehen würde.
    Der Satz (von 'ratloser freund' ) lautet:
    "Glück und Erfüllung, auch sexuelle, sind meiner Meinung nach ein Grundrecht."

    Diese Ansicht teile ich nicht nur nicht, sondern halte sie für einen Ausdruck von überzogenem Anspruchsdenken bzw. für einen Artikel aus dem Rechtekatalog von Egoisten.
    Ein Recht zu besitzen ist nur sinnvoll, wenn es einklagbar ist, und das scheint mir bei Glück, Erfüllung, Gesundheit, Wohlbefinden, finanziellem Auskommen, um nur Beispiele zu nennen, schlechterdings nicht möglich. Das geht schon deswegen nicht, weil es kein allgemeingültiges, überindividuelles Soll für "Glück" gibt, das man als Richtwert zu Rate ziehen und dem man seine individuelles "Ist" gegenüberstellen könnte, um auf diese Weise zu ermitteln, wo es mit dem Rechteerhalt noch hakt. Glück, Gesundheit, Erfüllung, finanzielles Auskommen sind relative "Größen".
    Die Vorstellungen, wieviel wovon man haben "muß", sind Sache des einzelnen, obwohl er sie nicht aus sich heraus bildet, sondern nur im Verhältnis zu seiner familiären und gesellschaftlichen Umwelt.

    Was denkt ihr darüber?





  • RE: Das Recht auf...


    ich für meinen teil, muß dir da ja wieder von a-z recht geben! du hast da einen schönen aufsatz geschrieben der von rechts wegen so stehen bleiben sollte. die frage ist ob wir das kleinbürgertum verurteilen dürfen? die vielleicht größere masse der wohlstands und ich- orientierten? vielleicht paßt sogar hier die kapitalismusdebatte hinein? denn geht das nicht alles ineinander über? ich behaupte jedenfalls , es gibt grundsätzlich überhaupt kein grundrecht auf irgendwas! das ist nichts weiter als eine schöne illusion.

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    • RE: Das Recht auf...



      http://www2.hu-berlin.de/sexology/GE...#_Toc490155411

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      • RE: Das Recht auf...


        hallo Juliane,

        Grundrechte sind für mich einklagbare Rechte. Es hat keiner das Recht Grundrechte selbst nach seiner Fasson zu beanspruchen. Von daher gibt es in einer Partnerschaft auch keine Einschränkung des Grundrechtes. Ansonsten würde ich es auch als Anspruchsdeken bezeichen.
        Die Rechtswissenschaft bezeichnet Anspruch als das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

        grüsse bronco

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        • RE: Das Recht auf...


          Eigene Gedanken - Fehlanzeige?

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          • RE: Das Recht auf...


            "Grundrechte sind für mich einklagbare Rechte. Es hat keiner das Recht Grundrechte selbst nach seiner Fasson zu beanspruchen." ist das nicht ein wiederspruch an sich? oder verstehe ich wieder was falsch? sicher.....

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            • RE: Das Recht auf...


              ach doch...jetzt verstehe ich.....

              peter stumpf schrieb:
              -------------------------------
              "Grundrechte sind für mich einklagbare Rechte. Es hat keiner das Recht Grundrechte selbst nach seiner Fasson zu beanspruchen." ist das nicht ein wiederspruch an sich? oder verstehe ich wieder was falsch? sicher.....

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              • RE: Das Recht auf...


                nein, warum ?

                Vielleicht habe ich mich mal wieder schlecht ausgedrückt.
                Grundrechte kann nicht jeder für sich definieren wie er will oder besser gesagt ein Nichteinhalten des Grundrechtes muß eingeklagt werden können.
                Wenn ich nicht im Grundrecht bin, kann ich auch nicht darin eingeschränkt werden.
                Alles andere ist Anspruchsdenken, Wunschdenken oder vielleicht fällt Dir noch eine andere bessere Bezeichnung ein.

                Gute Nacht wünsche ich noch.



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                • RE: Das Recht auf...


                  "Glück und Erfüllung, auch sexuelle, sind meiner Meinung nach ein Grundrecht."

                  Vielleicht sollte man sich dazu hinreissen lassen das Wort "Grundrecht" in diesem Falle mehr philosophisch zu betrachten als alles andere.

                  Kommentar


                  • RE: Das Recht auf...


                    Lass mich raten, Jurastudentin, kurz vor´m Examen ? Ach nee, ´ne Jurastudentin wäre logischer, wahrscheinlich eher Philosophie, bei dem Gelaber. Gut, ich gebe zu, ich hätte besser schreiben sollen: Das Streben nach Glück, Erfüllung bla bla sind ......,aber ich denke, es ist klar, was gemeint war. Du gehst hin, bringst einen Satz ohne den ursprünglichen Kontext, diffamierst ein bisschen ´rum und blähst dann ein ursprünglich eher triviales Eheproblem zu einem Philosophie-Monster auf, um zu dem Schluss zu kommen, das Glück, Gesundheit, Einkommen bla bla relative, individuelle, nicht einklagbare Größen sind und alles irgendwie mit der Umwelt zusammenhängt ? Alle Achtung. Hast du mal daran gedacht, Karriere in der FDP zu machen ?

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                    • RE: Das Recht auf...


                      Ein sehr interessantes Thema.
                      Juristisch bestrachtet im engeren Sinn hast Du sicherlich Recht. Im weiteren Sinne könne man sagen, dass sexuelle Erfüllung (was immer das dann sein mag) zu den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört.

                      Zu beachten ist auch, dass die Juridakur sich ja auch ändert. Man nehme nur das extreme Beispiel der Vergewaltigung in der Ehe oder die sexuelle Orientierung. Im Eherecht war ja z.B. Zerüttung ein Scheidungsgrund. Man könnte auch interpretieren, dass nicht erfüllte Sexualität ein Bestandteil der Zerüttung ist (die es glaube ich, als Rechtsgrund nicht mehr gibt, bin mir jetzt nicht sicher).

                      Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist übrigens auch nicht rechtsverbindlich.

                      Sexualität würde ich in dem Fall anders sehen als beispielsweise Glück, da das Bedürfnis angeboren, also ein Trieb ist. Zu sagen, dass das Recht auf sex. Erfüllung nicht einklagbar ist, ändert ja nichts an der Tatsache, dass der Geschlechtstrieb da ist.

                      Glück ist meines Erachtens eine rein philosophische Definition. Was ist Glück überhaupt? Man könnte ja auch fragen, was ist Gerechtigkeit, diese ist auch höchst subjektiv, trotzdem scheint sie universell.

                      Ich denke, dass eine juristische Annäherung hier schwierig ist. Aber vielleicht treiben sich ja hier einige Juristen um, die sich dazu äußern wollen.

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                      • RE: Das Recht auf...


                        ich würde es eher als Grundbedürfnis statt als Grundrecht bezeichnen. Denn ein Recht darauf hat m. E. niemand. Allerdings nach seinem Glück zu streben, Umstände, die dazu führen zu forcieren und sich dafür einzusetzen, hat jeder bis zu einem gewissen Grad selbst in der Hand.
                        Der Idealfall wäre, wenn man sein "Ziel" erreicht, ohne dass man damit jemand anderen ins Unglück stürzt.
                        Wobei die Bezeichnungen Glück und Unglück individuell zu verstehen sind und für jeden etwas anderes bedeuten.

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                        • RE: Das Recht auf...


                          Eigentlich hättest Du jetzt einen Kommentar entsprechend Deiner eigenen Denk- und Sprachstruktur verdient. Der würde dann ungefähr lauten: "Noch so ein Fundamental-Ignorant!"

                          Meinst Du, dass auf diese Weise ein konstruktiver, offener Dialog entsteht? Wenn Du was zu kritisieren hast, dann mach das doch bitte wertfrei und sachlich. Ansonsten disqualifizierst Du Dich sehr schnell mit der Folge, dass nur noch entsprechend verbildete Menschen mit Dir das Gespräch suchen. Gut, musst Du dann selbst wissen. Jeder muss nach seiner Facon glücklich werden. Bist Du glücklich?

                          Grüße
                          Anke

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                          • Ergänzung


                            Es ist schwierig, aber durchaus möglich, einen separaten Thread völlig losgelöst von dem Ursprung des gequoteten Zitats zu betrachten. Das hilft einem, solche Diskussionen weniger als Angriff, sondern als Aufruf zum wertfreien Gedankenaustausch zu begreifen. Ich gebe zu, dass das eine schwierige Kunst ist, wenn die eigene Emotionalität schon sehr im Vordergrund steht. Jeder hat so seine Reizschwelle. Ist immer sinnvoll, sich ihrer bewusst zu sein.

                            Gruß
                            Anke

                            Kommentar


                            • RE: Das Recht auf...


                              Aaah ! Frau, du gefällst mir. Guten Morgen, Sternenseglerin !

                              Ich war gerade am überlegen, was ich als Nächstes von mir gebe. Gestern habe ich den kompletten Thread noch einmal gelesen, ich muss sagen, ich war fast erschüttert. Du bist die einzige Person, die den Thread verfolgt, nachfragt und behutsam rät. Es gibt noch andere Posts von Frauen, die das in ähnlicher Weise tun, Katzenauge, anthonia und nur eine frau. Der Rest, na ja. Soviel Lebenserfahrung kann da nicht sein. Über deinen letzten Post habe ich noch lange nachgedacht. Du hast vollkommen recht, ich sollte einfach erst mal nur für sie da sein, reden über das Problem muss gar nicht sein. Es wird sich ergeben.
                              Die Zerüttung gibt´s übrigens noch, (klassischer Fall: ständiges Betrügen) aber "eheliche Pflichten" o.ä. sind glücklicherweise aus der Gesetzgebung völlig raus. Natürlich ist die Wortwahl "Grundrecht auf Glück und sexuelle Erfüllung" unglücklich gewesen, auf keinen Fall wörtlich gemeint. Grundrechte sind eh Staatsrechte. Aber ich denke schon, dass es in einer Beziehung so etwas wie "vom Partner einforderbare Rechte" gibt. Dazu gehören sowas wie Respekt, Hilfe, Zuwendung, Kommunikation, alles was eine gute Beziehung ausmacht, und für mich eben auch sexuelle Erfüllung. Ich denke, du weisst was ich meine. Darf ich fragen, was du beruflich machst, da du schon so früh am Rechner bist ?

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                              • Bedürfniskreislauf


                                Gut!
                                Die wiederholte, nachhaltige Nichtbefriedigung von Bedürfnissen führt zu Frustration. Die jeweilige Frustrationsschwelle ist bei jedem Menschen eine andere. Daran zu arbeiten, kann helfen, auch mit sehr schwierigen Situationen umzugehen. Voraussetzung ist Bewusstsein über den Frustrationsmechanismus (wie bin ich dahin gekommen) und Wille zur Veränderung (ich kann und werde mein Leben glücklich gestalten). Schwierige Sache, wenn man nach dem Motto verfährt "ich will aber, dass es anders ist und darum leide ich". Das ist wenig zielführend.

                                Grüße
                                Anke

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                                • RE: Ergänzung


                                  Kannst du nicht mal mit diesem gestelzten, leblosen Gerede aufhören und normal kommunizieren ? "Wertfreier Gedankenaustausch" ? Dann fang mal an.

                                  Kommentar


                                  • RE: Das Recht auf...


                                    ich habe "den haeberle" bereits praktiziert, als er noch längst nicht gedruckt, und du noch im großen teich bzw. in den windeln warst.

                                    Kommentar


                                    • RE: Das Recht auf...


                                      Mit solchen Äusserungen macht man sich hier ´ne Menge Freunde.....lol

                                      Kommentar


                                      • RE: Das Recht auf...


                                        dieses Posting von dir klingt jetzt aber schon ein wenig anders, als das was du gestern teilweise von dir gegeben hast. Sicher ist Sex auch ein wichtiger Faktor in einer Ehe. Aber garantiert nicht der Wichtigste und hat sich im Falle deiner Freundin eventuell an Wertigkeit verschoben.
                                        Wie schwer sie wirklich betroffen ist, wissen wir ja nicht.
                                        Und als guter Freund solltest du wissen, wie/ob du auf deine Freunde eingehen sollst/musst.

                                        Kommentar


                                        • uga uga


                                          und über deine karriere möchte man nach all dem aufgeblasenen gekläffe lieber gar nicht erst informiert werden....

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                                          • RE: Das Recht auf...


                                            erstaunlich, wie du deine ursprünglichen gedanken sozusagen über nacht weichgespült hast.

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                                            • RE: Bedürfniskreislauf


                                              Anke ein jeder geht ein wenig anders mit schwierigen Situationen um. Den Kopf in den Sand zu stecken, bringt m. E. absolut nichts. Aber etwas zu überstürzen ebensowenig.
                                              Nur den goldenen Mittelweg zu finden, ist nicht immer einfach.

                                              Kommentar


                                              • RE: Das Recht auf...


                                                ja und ?

                                                Kommentar


                                                • RE: Das Recht auf...


                                                  Huuuuahh!

                                                  Wie treffend du die Frau charakterisierst.

                                                  Kommentar

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