In einer Antwort auf längere Ausführungen von amica hat er dort etwas formuliert, was mich sehr erstaunt und was ich gern separat weiter diskutiert sehen würde.
Der Satz (von 'ratloser freund' ) lautet:
"Glück und Erfüllung, auch sexuelle, sind meiner Meinung nach ein Grundrecht."
Diese Ansicht teile ich nicht nur nicht, sondern halte sie für einen Ausdruck von überzogenem Anspruchsdenken bzw. für einen Artikel aus dem Rechtekatalog von Egoisten.
Ein Recht zu besitzen ist nur sinnvoll, wenn es einklagbar ist, und das scheint mir bei Glück, Erfüllung, Gesundheit, Wohlbefinden, finanziellem Auskommen, um nur Beispiele zu nennen, schlechterdings nicht möglich. Das geht schon deswegen nicht, weil es kein allgemeingültiges, überindividuelles Soll für "Glück" gibt, das man als Richtwert zu Rate ziehen und dem man seine individuelles "Ist" gegenüberstellen könnte, um auf diese Weise zu ermitteln, wo es mit dem Rechteerhalt noch hakt. Glück, Gesundheit, Erfüllung, finanzielles Auskommen sind relative "Größen".
Die Vorstellungen, wieviel wovon man haben "muß", sind Sache des einzelnen, obwohl er sie nicht aus sich heraus bildet, sondern nur im Verhältnis zu seiner familiären und gesellschaftlichen Umwelt.
Was denkt ihr darüber?
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