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Diskriminierung

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  • Diskriminierung

    Teilnahme an Diskussionsforen
    Ist das Internet ein Freiraum, in dem man dank Anonymität und freiem Zugang alles sagen darf, was man will? Wohl kaum. Wie in der realen Welt ahndet jedes Land auch Straftaten im Internet, wie Verleumdung, Beleidigung, Anstiftung zu Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Religion, Verharmlosung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Anstiftung zu Verbrechen sowie die Verbreitung von gewaltverherrlichendem und pornografischem Material, das in die Hände von Kindern und Minderjährigen geraten könnte. Diese Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Anonymität bedeutet nicht Schutz vor Strafverfolgung. Ein Deutsche Internet-Benutzer hat dies im März 2002 selbst zu spüren bekommen. Er wurde von einer Antirassismus-Organisation verklagt und wegen rassistischer Äußerungen in mehreren Diskussionsforen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. 1999 hat ein Internet-Dienstanbieter einen Web-Surfer wegen ähnlicher Vergehen verklagt. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von ¤ 1.500 verurteilt. Beide Internet-Benutzer haben Aliasnamen verwendet. Sie konnten dennoch ausfindig gemacht werden.

    Die europäische Gesetzgebung geht mit aller Härte gegen illegale Inhalte vor. 1999 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Harmonisierung der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten und für mehr Sicherheit im Internet verabschiedet. Internet-Benutzer, die rassistisches Gedankengut verbreitet hatten, wurden von belgischen und norwegischen Gerichten zu Gefängnis und Geldstrafen verurteilt.
    Achten Sie also darauf, wie Sie sich in derartigen Foren äußern. Formulieren Sie ihre Kritik nicht als Verleumdung und ihre Meinung nicht in einer Art, die gegen das Gesetz verstößt.
    Eröffnen Sie Kindern und Minderjährigen nicht den Zugang zu Material, das nur für Erwachsene bestimmt ist. Ein Deutsche Internet-Benutzer wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von ¤ 3.000 verurteilt, weil er eine E-Mail mit einem Link auf eine pornografische Site versendet hatte. Die Richter befanden ihn für schuldig, nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben, um zu verhindern, dass seine Nachricht von Minderjährigen gelesen wird.

    Sie besitzen eine eigene Site mit einem Diskussionsforum, einem Gästebuch oder einem Chat-Room?
    Wird ein gesetzeswidriger Kommentar in einem Chat-Room oder einem anderen Diskussionsforum veröffentlicht, ist nicht nur der Autor haftbar. Wenn Sie der Moderator für die Nachrichten in Ihrem Forum sind und eine Nachricht durch Beleidigung, Verleumdung, rassistische Äußerungen oder anderweitig gegen das Gesetzt verstößt, können Sie nach den geltenden Pressegesetzen als verantwortlicher Redakteur haftbar gemacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, dass Sie Ihre Site überwachen und gesetzeswidrige Nachrichten löschen.

    Jugendgefährdende Inhalte
    In mehreren Ländern haben Internet-Dienstanbieter Fokusgruppen ins Leben gerufen, die die Beschwerden von Internet-Benutzern bezüglich illegaler Inhalte sammeln. Unter dem Dach der 1999 gegründeten INHOPE Association haben sich Dienstanbieter aus 12 europäischen Staaten zusammengeschlossen. Ihre Website (http://www.inhope.org) bietet Informationen zu Richtlinien sowie Kontaktinformationen für die in den einzelnen Ländern zuständigen Dienste. Sie können sich auch direkt an die zuständigen Behörden wenden. Auf der SaferInternet-Site (http://www.saferinternet.org/) finden Sie Informationen zu den zuständigen Behörden in den einzelnen europäischen Ländern.





  • RE: Diskriminierung


    Menno, bist du dämlich!

    Strafrechtliche Verfolgung, warum denn? Lass denn Scheiss doch einfach selber!

    Du bist nur ein kleines Pünktchen im Universum, sorry, vier!

    Lass es einfach.

    Kommentar


    • Drum schlaft gut ein und


      wir werden alle überwacht.

      Kommentar

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