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Bitte mal Helfen Mietvertrag Kündigung.

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  • Bitte mal Helfen Mietvertrag Kündigung.

    Hallo zusammen!

    Ich brauche mal Eure Hilfe.
    Folgendes:
    Habe meine jetzige Wohnung vor 2 Jahren zum 15. des Monats gemietet.
    Nun dachte ich das ich auch zum 15. in 3 Monaten also dem 15.01.05 kündigen kann, jetzt hab ich aber die blöde Hasuverwaltung angerufen und die meint das es nur zum vollen Monat geht also in meinem Fall zum 01.02.05?
    Stimmt das so oder was kann ich tun dann muß ich 2 Mieten doppelt zahlen und ich weiß gar nicht wie ich das hinkriegen soll.
    Mist zusammenziehen ist echt nicht so einfach. Zumal mein
    Schatz erst noch später seine Wohnung kündigen kann so das uns das ganze jede Menge Geld kostet.
    Schreibt mir mal bitte dazu.
    Danke Eure Zoe


  • Hausverwaltungen...


    ...sind auch nicht allwissend.
    Erster Schritt: schau genau in den Mietvertrag, was hast Du da unterschrieben?
    Geh zur Not zur Verbraucherberatung, die helfen Dir, wenn etwas unklar ist.
    Außerdem gibt es ja noch die Möglichkeit, Nachmieter zu finden, die dann den Rest der Mietzeit übernehmen (vielleicht auch erst noch als Quasi-Untermieter bei Dir).
    Nix wird so heiß gegessen wie's gekocht wird.

    Grüße
    Anke

    PS: Hast Du mein Mail bekommen?

    Kommentar


    • RE: Hausverwaltungen...


      Salut Zoe,
      Grundsätzlich für so eine einfache frage müsste es dir der Miterschützverhein, klar und direckt beanworten können, für so eine frage muss du nicht in den verhein eintreten.
      Ps: Schaden tuts aber nicht mitlig zu sein, es hilft mäschtig wen du schwierikeiten hast mit ein vermiter, brauchst du eingentlich nur freundlich zu sagen: "ok finde ich in ordnung, ich frage der miterschuzverhein nach.".. von da aus ist blötzlich irgentwie ein zucken in den gesicht deines vermiter zu sehen... komisch, komisch ? tz alles lest sich dann wunderbar und freundlich klären... ok ?! ;-)

      Véro

      Kommentar


      • RE: Hausverwaltungen...


        also ich kenne nur das österr. recht teilweise!

        aber du solltest unbedingt deinen mietvertrag lesen, da muss es drinnen stehen!

        wenn steht sowas wie: eine kündigung des mietverhältnisses seitens des mieters muss 3 monate im voraus avisiert werden.

        passts vielleicht,

        wenn aber auch steht, und ist mit dem monatsersten des folgemonats wirksam.

        dann schaut die sache schon anders aus!

        müsste aber explizit drinnen stehen, zumindest bei uns ists so..
        würde aber unbedingt schauen wie dass dann ist, weil wenn du die miete immer zum 15, für das ganze monat zahlst ists ja auch kein problem oder?
        dann wohnst halt noch 15. tage drinnen!
        ich meine es ist schon unüblich sag ich mal miete vom 15. bis 15 zu zahlen ... sollte dies aber der fall gewesen sein!
        ist eine kündigung zum 15. des monats auch "SCHLÜSSIG" und sofern du nicht darauf hingewiesen wurdest, meine ich da könnte sich was machen lassen!
        wobei bei so "geringen" beträgen.... ist wahrscheinlich die androhung eines mietschutzverbandes das beste, wenn der nicht hilft, ist eine klage meist viel teurer!

        nun gut.. soweit die meinung, die nicht unbedingt stimmen msus,meine so habe ich es in privatrecht unterricht gelernt..

        lies dir unbedingt dienen vertrag zu!
        und solltest du nichts finden, ruf doch nett dort an und frage die damen / herren mal auf welchen punkt sie sich beziehen!!

        wozu gibt es konsumentenschutz / mietvertragsgesetzte

        gruss nic

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        • RE: Hausverwaltungen...


          Da steht drin das die Kündigung zum 1. des übernächsten Monates gültig ist.
          Ausserdem muß ich und kann ich keinen Nachmieter suchen da sich die Verwaltung das Recht zum selbstaussuchen vorbehält.
          Eigentlich kann ich dann nur auf deren Gutwill hoffen.
          Ich habe auch keine Lust mich zustreiten das ist nicht meine Art.
          Miete habe ich immer zum 1. bezahlt und die erste Miete damals halt zur Hälfte.
          Im übrigen habe ich für die 1,5 Jahre noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
          Danke Euch schon mal ich werd mal sehen was ich machen kann.

          @Anke ja hab Dir geantwortet, Piep Sie haben Post:-)

          Kommentar


          • zum 31.01.05


            so isses in der Regel. Drei Monate und zum Monatsende. Den Februar brauchst Du nicht mehr zahlen.

            November/Dezember/Januar.

            In der Regel musst Du auch zum 3. Werktag kündigen, also 3. November ! Schriftlich!

            Kommentar


            • link


              Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.

              <http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4-1.htm>

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              • RE: link


                Danke jeune da war ich heute auch schon, leider find ich das ungerecht aber so ist halt das Leben.
                Mir ist nämlich damals eine Anmietung zum 1. zugesagt worden dasraus wurde aber nix und ich musste den vertrag zum 15. des Folgemonats unterschreiben.
                Naja mal sehen ob ich das irgendwie gereglet bekomme.
                Danke Euch trotzdem
                Gruß Zoe

                Mal sehen der echte Vermieter wohnt bei mir gegenüber vielleicht rede ich mal mit dem.

                Kommentar


                • RE: link


                  Im übrigen habe ich für die 1,5 Jahre noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
                  ....................................
                  Zum thema vergeslichkeit, ich hoffe das du ausrechnen kannst der vergleich der mitte und die 1,5 jahren nebenkosten.
                  Sonnst, an deine stelle wurde ich schön brav alles bezahlen, und was der rest betrift am amnäsie leiden wollen ;-)

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                  • Nebenkosten


                    Hallo Zoe,
                    gerade heute habe ich eine Sendung über Mietrecht geschaut. Wenn Du innerhalb von 12 Monaten keine
                    Hausnebenkostenabrechnung bekommst, musst Du diese nicht mehr bezahlen. Geändertes Mietrecht, weiß leider nicht genau ab welchem Jahr. Meine 2001 gehört zu haben.
                    Theoretisch müsstest Du als für 1 Jahr keine Kosten nachzahlen.

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                    • RE: Nebenkosten


                      Na entlich ein gutes gesezt ! :-)) wer schlampig ist hat verlochen, wen man eine haus vermieten kann, dann hat man nicht viel verlochen, sei dem das haus hat 10 parteil.

                      Ach wie gut, vergeslichkeit manschmal seien kann...

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                      • Renovierungskostenübernahme ??.


                        Hallo,

                        es gehört zwar nicht zu der Eingangsfrage dieses Threads, ich habe jedoch mal eine Frage, wer die Renovierung bei einer neu angemieteten Wohnung übernehmen muß.

                        Lt. BGB muß der Vormieter dem Nachmieter die Wohnung in einem grundrenovierten Zustand hinterlassen, bzw. die Renovierungskosten übernehmen.

                        Wer kennt sich damit genauer aus ?

                        Oder sollte man sich hierbei im Zweifelsfalle auch an die Verbraucherberatung wenden. ?

                        Gruß und vielen Dank !

                        Marion43

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