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Gesetz

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  • Gesetz

    Hallo@all
    Also vor paar Tagen hat mich meine Freundin gefragt, ob "unsere" Beziehung eingentlich illegal wäre, wenn ich 18 wäre (werde es bald) !Sie ist nämlich "erst" 16 Jahre alt. Ich meinte, dass das kaum ein Problem sein sollte, weil ich/sie sehr viele kenne bei denen es so ähnlich ist. Aber trotzdem würde es mich interessieren wie es rechtlich (Konsequenzen) aussieht.
    mfg Juan


  • RE: Gesetz


    Hi

    alles im grünen Bereich. Kritisch wird es erst wenn du erwachsen bist und sie wäre unter 13 das wäre, soviel wie ich weiss, strafbar. Zumindest in Deutschland.

    Tolot

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    • RE: Gesetz


      § 182 Stgb
      Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

      (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

      1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
      2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Kommentar


      • RE: Gesetz


        vielen dank das wollte ich wissen, es ist alsl (wie es tolot schrieb) alles im grünen bereich

        Kommentar



        • bitte nicht schon wieder!


          liebe jeune,

          was du zitierst, ist die früher so genannte "unzucht mit abhängigen"

          da es sich aber hier um kein abhängigkeitsverhältnis handelt, gilt

          § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
          (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


          veboten ists bis 14! dann grünes licht!



          ich würde zu gerne wissen, warum sich die märchen rund ums schutzalter so hartnäckig halten. mal das stgb zu googeln, kann doch kein problem sein

          Kommentar


          • Schlecht geschlafen, Petronius?


            Petronius schrieb:
            -------------------------------
            mal das stgb zu googeln, kann doch kein problem sein

            Scheinbar doch, sonst hätte Juan seine Frage ja gar nicht erst stellen brauchen.

            Mag der zitierte §182 denn hier keine Anwendung finden, so hat er Juan jedenfalls zu einem ruhigen Nachtschlaf verholfen, der Dir offensichtlich gefehlt hat.

            Kein Grund, mich so blöd anzupappen. Im übrigen ist die Rechtslage ja so eindeutig auch nicht.

            "Ein einheitliches Schutzalter für sexuelle Handlungen existiert nicht. Vielmehr sind unterschiedliche Grenzen für das Schutzalter festgelegt, abhängig von der Art der sexuellen Handlungen, des Geschlechts und Alters der Beteiligten sowie der Umstände, unter denen es zu den Handlungen kommt."

            <http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter>

            Wikipedia ist sicherlich keine Basis für eine rechtliche Debatte, die wollen wir ja wohl auch nicht führen - ich jedenfalls nicht. Erstens weil ich Laie bin und zweitens, weil es darauf überhaupt gar nicht ankommt, nur darauf, dass Juan gut geschlafen hat, denn seine Freundin ist 16, ergo hat er so oder so überhaupt kein Problem.

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            • RE: Gesetz


              Mit kleiner Einschränkung ;-)))

              Wenn der Junge nicht mehr als drei Jahre älter ist als das Mädchen, geht man davon aus, dass alles auf freiwilligkeits Basis stattfindet und auch dann ist diese Liebe straffrei!

              Er 18, sie 16 - kein Problem!

              Kommentar



              • RE: Gesetz


                Hallo Juan -

                legal - illegal - scheißegal.

                Nein - im Ernst: ist alles im Strafgesetzbuch ab §174 StGB geregelt. Unter 16 ist es problematisch - z.B. auch für Eltern, die nach §180 dran sein können, wenn ihre Kinder es zu Hause machen.
                Aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter!


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                • RE: Gesetz


                  Hi

                  ich habe vor kurzem mal einen Bericht im Fernsehen gesehen gut ich geb ja zu es war Boulevardfernsehen also nicht wirklich seriös. Aber interresant. Da ging es um einen Mann in die 40 der alleinerziehender Vater war. Der hatte eine Freundin. Die kümmerte sich ums Kind, machte den Haushalt und natürlich hatten sie Sex miteinander. Soweit so gut, das Problem war aber das das Mädchen erst 13 oder 14 war. Gesetzlich gab es keine Handhabe da sie freiwillig bei ihm war. Selbst der Jugendschutz hatte keine richtige Chance. Man hatte versucht zu beweisen das sie ihm hörig ist aber ohne Erfolg. Der Mutter von ihr war es zwar überhaupt nicht recht konnte aber auch nichts weiter machen. Der Mann hatte auch überhaupt kein Problem damit, er war wohl bekannt das er sich nur mit Minderjährigen abgibt, das Kind stammte wohl auch aus einer solchen Beziehung. Er war voll ausgerüstet mit Literatur und Stgb zu diesem Thema wusste also genau wie weit er gehen kann. Nur mal so als Beitrag zur Altersdiskussion

                  Tolot

                  Kommentar


                  • RE: Schlecht geschlafen, Petronius?


                    sorry, jeune, warst nicht persönlich gemeint

                    nur kommt diese frage mit schöner regelmäßigkeit hier wieder und wird mit ebenso schöner regelmäßigkeit falsch beantwortet. das nervt mich eben

                    natürlich gibts kein einheitliches schutzalter, verschiedene "tatbestände" müssen unterschiedlich bewertet werden. aber für das ganz normale "boy meets girl" ist die sache eindeutig

                    juristischer laie bin ich auch, da hab ich dir nichts voraus. und was das ruhig schlafen betrifft: wieviele knaben mit jüngeren freundinnen hast du mit deiner gutgemeinten "falschaussage" den schlaf geraubt?

                    ;-)))

                    Kommentar



                    • RE: Gesetz


                      Hallo!
                      Also ich kann da nur bedingt mit reden! Aber ich versuche es mal!
                      Also ich weiß, dass wie schon gesagt das mit dem 3 Jahren unterschied kein Problem ist! Dann ist mir aber auch bekannt, dass wenn ein Kind (unter 16) sich an einen Älteren "ranmacht" und es alles freiwillig passiert und sogar Psychologen das untermauern können, dann wird sich jedes Gericht in deutschland hüten was zu sagen! Das Thema ist zu sensibel!
                      Also als fazit für dich:
                      Da besteht kein Problem! Nich im mindesten!
                      Alles Gute!

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