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Heiraten mit Ehevertrag oder.....

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  • Heiraten mit Ehevertrag oder.....

    Berliner Testament ?

    Meine Bekannte ist Beamtin und solvent. Diesen finanziellen Backround
    hat sie aber bei weitem nicht. Sie ist ein materialistisches Schlitzohr . Und ich habe die Befürchtung, dass das mit dem Berliner Testament nicht gut ist. Ein Ehevertrag wurde dem Mann vom Famileinanwalt auch angeraten.
    Man fragte mich nach meiner Meinung.
    ich meine, weil nicht beide dasselbe mit in die Ehe einbringen, sollte man einen Ehevertrag machen.

    Schnell wurde was unterschrieben. Und ein Notar berät ja nicht.

    Was meint ihr ?


  • Re: Heiraten mit Ehevertrag oder.....

    Da müsste man schon mehr wissen, Eheverträge sind individuelle gestaltet und deshalb kann man pauschal nichts dazu sagen.
    Eine Zugewinngemeinschaft wäre in meinen Augen fast immer gerecht, was die beiden vor der Ehe erwirtschaftet haben, oder auch geerbt wird, ist ja im Grunde nicht dem anderen zuzurechnen.
    Berliner Testament, da kommt es auch drauf an, wenn Kinder da sind bleibt für die im schlimmsten Fall nur der Pflichtteil, den sie aber auch einfordern können, der Anspruch geht dabei nicht verloren wenn ein Elternteil verstirbt und sie können das direkt machen, es schützt also nicht davor eventuell Werte verkaufen zu müssen.
    Nur könnten sie bei Einforderung den Anspruch auf die 50% des anderen Teils verlieren, aber da kommt es auch wieder drauf an wie die Umstände sind.

    Du schreibst ja rein gar nichts darüber was genau unterschrieben wurde, ob ein Ehevertrag oder ein Testament, was ja "nicht unbedingt" an Ehe und Vertrag gebunden wäre, man kann also beides unabhängig voneinander machen oder auch zusammen, da gibt es kein entweder oder.
    Nach welchen Voraussetzungen sich die Entscheidung richten sollte wissen wir auch nicht, von daher kann man auch nicht viel dazu meinen.

    Grundsätzlich würde ich mich da mit Empfehlungen zurück halten, zu einer fachlichen Beratung raten und natürlich kann man sich dann auch ausführlich beraten lassen.
    Wenn du eine Empfehlung gibst, oder von etwas abrätst, was angenommen wird und irgendwann Probleme verursacht, dann wird man eventuell mit unangenehmen Äußerungen auf dich zurück kommen.

    Da aber schon alles eingetütet zu sein scheint, spielt das aber wohl keine Rolle mehr, die Entscheidung ist ja schon getroffen und die muss man hinnehmen.
    Als Außenstehende damit zu beginnen das infrage zu stellen, nachdem alles geregelt ist, ist sicher keine gute Idee und deren Sache die sie ja offensichtlich einvernehmlich geregelt haben.

    Kommentar


    • Re: Heiraten mit Ehevertrag oder.....

      Vorab: ich wurde gefragt, was ich davon halte. Wir kennen uns seit über 40 Jahen.
      Ihren Auserwählten kenne ich 2 Jahre. Ich habe die Beratung bei einem Fachmann empfohlen. Und wenn Einer viel hat und der Andere nicht viel, sollte man es regeln.

      Es wurde noch nichts unterschrieben.Ich vermisse bei ihr das Thema Liebe und Treue. Bei ihm nicht.

      In Frage gestellt wurde die Hochzeit schon. Auch weil man weiß, wie materiell fixiert sie ist.
      Und der Bräutigam unsicher war / ist, was besser ist.
      Er hat seine Anwälte.Es ist aber immer noch eine Herzensentscheidung.
      In der Juristerei kommt man damit nicht weit.

      Kommentar


      • Re: Heiraten mit Ehevertrag oder.....

        Jedenfalls ein Berliner Testament regelt was nach dem Tode passiert, ob jemand nur den Pflichtteil bekommt, oder alles, zumindest außerhalb der Pflichtteile, deren Einklagen durch dieses spezielle Testament etwas entgegengewirkt werden soll, um den Hinterbliebenen Teil davor zu bewahren viel zu verlieren.
        Man kann das jederzeit ändern, für das eigene Testament ist man auch alleine verantwortlich.
        Ein Ehevertrag regelt vor allem was bei einer Scheidung passiert, sicher auch manchmal darüber hinaus, aber oft erbt dann doch der andere nach dem Tode, was man aber auch jederzeit in einem Testament festlegen kann (Pflichtteile wieder ausgenommen) und einen Ehevertrag kann man nicht einseitig ändern, zumindest meiner Auffassung nach.

        Deine Bekannten sind auch erwachsen, die müssen so etwas selber entscheiden, das bringt nichts gutes wenn Bekannte zu Rate gezogen werden.
        Im Prinzip ist auch egal was du bei ihr vermisst, die beiden müssen klar kommen und du solltest dich da möglichst raus halten, das ist nicht gut für deine Beziehung zu den beiden und da ist es richtig dass du eine Beratung empfohlen hast.

        Auch wenn jemand das Thema Liebe und Treue nicht so kommuniziert wie jemand anderes es für richtig erachtet, bedeutet das nicht dass derjenige nicht liebt, oder nicht treu sein kann, das sagt gar nichts aus und umso mehr ein Grund sich nicht einzumischen.

        Oder weißt du dass sie nicht liebt und nicht treu ist?

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