Wenn es so ist das die sich auch an sein Geld machen würden ob man dies nicht über Anwalt so regeln kann das er nichts mit meinen alten Geldschulden usw zu tun hat.?
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Zusammen ziehen
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Zusammen ziehen
Meine Frage benötigt wohl noch ein paar einzelheiten: Ich bin in Insolvenz..dauert glaube ich noch 5 Jahre, lebe noch mit meinem Sohn 13J. zusammen. Würde gern mit meinem Freund zusammen ziehen. Dieser hat aber ausreichend Geld, soll nun nicht heißen das ich auf sein Geld scharf bin das soll er behalten. Meine Frage ist nun wenn ich mit ihm zusammen ziehen würde- würde dann auch sein Geld in meine Insolvenz laufen oder hat er damit nichts zu tun?
Wenn es so ist das die sich auch an sein Geld machen würden ob man dies nicht über Anwalt so regeln kann das er nichts mit meinen alten Geldschulden usw zu tun hat.?Stichworte: -
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Re: Zusammen ziehen
Ja, was Windröschen sagt trifft zu.
Ich erkläre es dir hier nachvollziehbar genauer.
Geld eintreiben kann nur ein Gerichtsvollzieher nach Gerichtsbeschluss. Nur sowas hat quasi Hand und Fuss und ist zwangsläufig.
Alles andere sind moralische Angriffsversuche denen man gelassen begegnen kann.
Anwalt braucht ihr nicht.
Was anderes können gewisse Ämter sein, wie z.B. Sozialamt falls du damit was am Hut hast. Die machen es sich ungerechtfertigt einfach und gehen bei Zusammenleben als Paar evtl davon aus, ihre finanziellen Pflichten an den Lebenspartner abwälzen zu können.
Diese Sauerei ärgert mich am meisten.
Da werden Paare einfach wie Eheleute behandelt, bekommen aber nicht den entsprechenden Status z.B. bei der Steuererklärung.
Also letztgenannter Punkt dürfte der einzige sein, über den ihr nachdenken müsst. Zumindest beim zusammenziehen.
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Anonymer User
Re: Zusammen ziehen
Da muß man sich wehren. Gesetzlich braucht der Partner erst aufkommen wenn man länger als ein Jahr zusammenlebt.
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Anonymer User
Re: Zusammen ziehen
Du kannst mit deinem Freund zusammen ziehen.Die Insolvenz betrifft dich alleine,hat nichts mit deinen Freund zu tun.Es sind deine Schulden ,die haben nichts mit deinen Freund zu tun.Und du mußt mindestens 2Jahre mit jemanden zusammen leben um dieses als Lebensgemeinschaft gezählt wird. Aber auch da durch wird er nicht deine Schulden zahlen müssen.Also zieht zusammen und geniesst das Leben.
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Anonymer User
Re: Zusammen ziehen
Das einbe Jahr bezog sich nur auf die Unterhaltsreglung bei Hartz. Also nach einen Jahr muß dein freund dir den Unterhalt gewähren als wenn ihr verheiratet wärt.
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deine Schulden brauchtv er nicht Zahlen. Nur Schulden die wärend einer Ehe ohne Gütertrennung gemacht werden,müssen von beiden Partnern gezahlt werden.
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Re: Zusammen ziehen
Naja ich bekomme ja auch noch Hartzgeld weil ich keinen Unterhalt für meinen Sohn bekomme und meine Rente nicht ausreicht. Also bringt es nichts wenn wir jetzt zusammen ziehen und er dann in 1-2 Jahren für mich aufkommen muss. Das möchte ich nicht wirklich, dann bin ich abhängig von ihm, ok nicht ganz denn Rente bleibt ja erst mal. Würde ja nur Hartzgeld wegfallen, nur was dann bleibt sind keine großen Summen. Dachte nur wenn wir zusammen ziehen und ich das Hartzgeld so gesehen nur für meinen Sohn bekäme- nichts für mich. Dann ging es ja.Oder geht das heute nicht mehr? Das man Geld nur für ein Kind beantragen kann?
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Anonymer User
Re: Zusammen ziehen
doch klar
so weit ich informiert bin bekommst du das Geld für deinen Sohn weitergezahlt.Nur halt für dichb nicht mehr.
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Re: Zusammen ziehen
Das nennt sich "eheähnliche Gemeinschaft", oder auch neudeutsch "Bedarfsgemeinschaft".
Was soviel heisst, Du wirst angeben müssen wo und mit wem Du wohnst, der Mann wird, anzunehmenderweise seine Finanzen klarlegen müssen,und wenn er mehr als zuträglich hat, wird er rangezogen Dich zu ernähren.
Grundsätzlich an sein Geld kommen sie nicht, aber es kann gut sein, das man ihm aufträgt Dich zu "unterhalten".
Geh zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn Du keine Kohle dafür hast, dann geh zum Amtsgericht und besorg Dir einen "Beratungsschein".Mit dem gehst Du zum Anwalt, bezahlst 10 Euros, und der Mann sagt Dir wie die Rechtslage ist.
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Re: Zusammen ziehen
Den Schein, er nennt sich "Beratungsschein",bekommst Du auf dem Amtsgericht. Nehm deine Unterlagen mit. Unterlagen im Sinne dessen, die aussagen/ bestätigen was und wieviel Du verdienst.
Hast Du einen Hartz-IV Bescheid nimm diesen mit. Der reicht im Normalfall völlig aus.
Dafür brauchst Du auch keinen Termin, da kommt man auch so rein.
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Re: Zusammen ziehen
Ich meinte nicht Dich, sondern Sylfee.
Die ARGE kann da nämlich ziemlich rigoros sein,wenn's um Bedarfsgemeinschaften und Geldersparniss geht.Hab ich selber so erlebt.....
Mal eben irgendwo, bei irgendwem einziehen, ist nich'.
Jetzt was anderes...Links reinsetzen geht hier nicht so gut, google mal nach "elo forum". Das ist eine "Erwerbslosenplattform", mit jeder Menge Informationen und einem Forum. Die Jungs da kennen sich aus....
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Anonymer User
Re: Zusammen ziehen
Nerea, du hast recht ich hatte noch nicht mit der ARGE zu tun.Meine Aussage bezieht sich alleine auf die Frage von Babsiko zwecks Ihre Nachfrage ob sie zu ihren Freund ziehen kann trotz Insolvenz.Bei einer Insolvenz kann man mit einen anderen Partner zusammen leben ohne das dieser dafür graden stehen muss.Ich wußte da noch nicht das Basiko auch noch was mit der Arge zu tun hat.Das ist natürlich dann ein anderes Thema.Und da sieht das zusammen leben anders aus.
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