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trennung

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  • trennung

    hallo
    erstmal ein lob für die betreiber des forums()))
    so nun zu meiner frage.ich lebe mit einer frau seit 10 jahren zusammen ,sie hat 2 kinder aus erster ehe 15 und 12 jahre alt.ein gemeinsame tochter haben wir auch sie ist 17 monate alt.wenn wir uns trennen für wen muß ich alles bezahlen und kann sie mir den umgang mit meiner tochter verwehren.
    sie will das ich auf keinen fall irgend welche rechte für die kleine habe.
    mfg
    tom


  • Re: trennung


    Hi Tom,

    die Unterhaltsfrage kann Dir ein Anwalt auf Heller und Pfennig
    ausrechnen. Dies kostet im Höchstfall 100 EUR. Er berücksichtigt
    Deinen Lohn, Deine finanzielle Situation, Schulden usw. Private
    Erfahrungen von Forumsteilnehmern sind zwar gut gemeint, gehen
    aber immer von eigenen Erfahrungen aus. Könnten also genau in
    Deinem Fall nicht nur wertlos sein, sondern zu falschen Vor-
    stellungen führen. Manchmal ist halt guter Rat teuer.

    Zu Deiner zweiten Frage. Nein, sie kann Dir den Umgang mit Deinem
    Kind, rechtlich gesehen, nicht verwehren. Und doch, sie kann.
    Ein Beispiel: Du verabredest mit der Kindesmutter, das Kind
    zu einer bestimmten Uhrzeit abzuholen. Du klingelst, es macht
    niemand auf. Am Telefon gibts eine fadenscheinige Ausrede.
    Erneuter Termin. Es macht niemand auf. Was machst Du dann?
    Das auf dem Rechtswege einzuklagen kostet Monate, in denen Du
    Dein Kind nicht siehst.Es gibt dann endlich einen Gerichtstermin, sie verspricht in Zukunft zum Wohle des Kindes
    den Umgang zuzulassen. Eventuell droht der Richter ihr sogar
    mit einer Geldstrafe. Alles blanke Theorie. Dann läßt sie
    mal gnädig einen Besuchstermin zu, und den nächsten wieder
    nicht mit der Begründung, das Kind hätte noch Stunden später
    geweint und wäre völlig verstört gewesen. Also wieder an das
    Gericht schreiben, neuer Termin nach Monaten. Durch diesen
    Hickhack kann es kaum zu einem vernünftigen Vater/Kind Ver-
    hältnis kommen.

    Dies alles muß nicht sein, aber wenn es so ist, sind die Väter
    leider oft die Dummen in dem Spiel.Da fragt man sich allenernstes noch, warum in Deutschland so wenige Kinder ge-
    boren werden.

    L.S.Sie51

    Kommentar


    • Re: trennung


      Hallo!

      Also im Zweifel müsstest du für deine Tochter und deine Ehefrau Unterhalt zahlen, nicht für ihre Kinder aus 1. Ehe - da bekommt sie doch mit Sicherheit auch Unterhalt von Kindesvater, oder?
      Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt vom Alter deiner Tochter ab, davon ab ob deine Frau arbeitet oder nicht und von deinem Einkommen. Da kann dich dann ein Anwalt - wie auch schon Sie51 geschrieben hat - genauer beraten!

      Was das Sorgerecht/Umgangsrecht angeht, ist es so, dass sich im Normalfall die Eltern das Sorgerecht teilen. In dem meisten Fällen lebt das Kind bei der Mutter, der Vater hat ein Umgangsrecht (meistens alles 14 Tage am WE und einen Wochentag in der Woche, wo der Vater das Kind am WE nicht hat).
      Wenn sie dir jetzt schon damit droht, dir das Kind vorzuenthalten, würde ich schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Alles was sie dir sagt, aufschreiben, evtl. unabhängige Zeugen.
      Weil: Bevor einem Vater der Kontakt zu seinem Kind verwehrt wird, muss er sich einiges Leisten.
      Bitte nichts auf eigene Faust machen, es kann dir negativ angerechnet werden.

      Also : Auf zum Anwalt !!!!

      Alles Gute für Dich

      Jenny

      Kommentar


      • Re: trennung


        hallo
        danke für die antworten
        wir sind nicht verheiratet!!!ich bin aber auf der geburtsurkunde und laut jugendamt der rechtmäßige und leibliche vater.mir sit klar das ich für dir kleine zahlen muß
        aber damit habe ich kein problem.meint ihr ich soll mich mal beim jugendamt schlau machen!!
        vielen dank
        tom

        Kommentar



        • Re: trennung


          Hallo Jenny,

          klar ist es rechtlich nicht so einfach, einem Vater das Umgangs-
          recht zu verwehren. Aber in der Praxis ist das sooooooooooo
          einfach.

          Mein Mann hat eine nichteheliche Tochter aus einer sechswöchigen
          Beziehung. War aber jederzeit gerne bereit, seine Vaterpflichten
          zu erfüllen (wenn ich das mal so lapidar ausdrücken darf.)

          Wir haben Ordner voll Unterlagen mit Zeugenaussagen, Gerichts-
          urteilen zu seinen Gunsten, sogar einen eigenen Anwalt stellte
          das Gericht dem Kind zur Seite. Aber auch das konnte bei der
          Kindsmutter nix erreichen. Was sie tat ? - Gar nix !.
          Gerichtstermine wurden nicht wahrgenommen - Begründung: Angst
          vor dem Kindsvater, oder versehentlich falsche Uhrzeit notiert
          das nächste mal leider erkrankt usw. usw. Wie hätte bei dieser
          Tortur ein vernünftiges Vater/Tochter- Verhältnis aufgebaut
          werden können.Als die Tochter älter wurde, war ihr Vater für
          sie nur ein Unterhaltszahler, bis das sie entdeckte, das man
          da auch noch nebenher einiges locker machen könne, da er ja
          glücklich war, endlich ein normales Verhältnis aufbauen zu
          können. Ich habe oft, wenn sie zu Besuch war, danebengestanden
          und miterleben dürfen, wie sie ihren Vater wie einen Trottel
          behandelte. Ich habe es ihr lange nicht angelastet, war dieses
          Verhalten ein Produkt aus dem, was sie als Kind mitbekommen
          hat.
          Als sie mit 14 einen Motorroller haben wollte, und mein Mann
          das ablehnte, brach sie den Kontakt ab.
          Tja, kann man da den Männern, die grade mal ihren Unterhalt
          zahlen, aber sonst keinen Wert auf die Vaterschaft legen, einen Strick draus drehen, den erhobenen Zeigefinger zeigen? Im Nachhinein wäre es für meinen
          Mann das Vernünftigste gewesen.
          Vielleicht wäre die Tochter im Erwachsenenalter mal selbst
          auf ihren Vater zugekommen?

          L.G.Sie51

          Kommentar


          • Verantwortung ein Leben lang!


            Hallo Tom,

            Du schreibst ja sehr wenig über die Hintergründe deiner momentanen Ängste und Situation. Deswegen kann ich auch sehr wenig dazu schreiben. Sowohl Sie51 als auch Jenny haben recht mit dem was sie schreiben. Könnt ihr, als Eltern eines gemeinsamen Kindes gar nicht mehr miteinander reden? Bemühe dich um eine Unterstützung bei der Gesprächsführung. Gibt es gemeinsame Freunde, die sachlich und hilfreich agieren können? Sonst suchst du, besser aber ihr beide gemeinsam, nach einer Trennungsmediation. Die kann euch sicher weiterhelfen, für alle Kinder und die Erwachsenen in dieser Konstellation einen guten Weg aus dieser misslichen Lage heraus zu finden. Die Unterhaltsregelung sollte unabhängig von Kontakt- und Besuchsrecht gesehen und geregelt sein. Die Beratung durch einen Anwalt, der sich in Ehe- und Familienrecht auskennt, sollte nicht an den Kosten scheitern. Die kannst du vorab durch ein einfaches Telefonat erfragen. Die sind aber schon recht überschaubar.

            Bloß weil 2 Menschen sich nicht mehr lieben, sollten sie doch in der Lage sein, zum Wohle ihres Kindes einen Weg zu finden, wie ihr eure Streitigkeiten beiseite lasst, wenn ein kleines Kind im "Spiel" ist. Denn der ist für alle wichtig. Ich drücke dir die Daumen, Glücklichsein sollte auch in Zukunft für eure Kinder euer gemeinsames Ziel bleiben. Dazu gehört aber auch, dass aus eurer verschwundenen Liebe (?) oder aus euren gemeinsamen Problemen kein Hass entsteht. Strengt euch an. Werde du deiner Verantwortung gerecht und hoffe, dass deine Frau ihre genauso erkennt.

            Kommentar


            • Re: trennung


              Klar Tom, mach nur!

              Weißt Du was das Jugendamt ist ?!

              Ein Behördenapparat, der sich Deine Fragen anhört, und Dir erst
              mal einen Unterhaltstitel unter die Nase hält.

              Vielleicht solltest Du die Antworten mal genau lesen, und nicht
              bei dem Wort 100 EUR die Äuglein zumachen, und auf den für Dich
              billigsten Thread hoffen.

              Kommentar



              • Re: trennung


                Hallo Tom,

                höre mal auf die Mahnung: Der Schmerz einer nicht lebbaren Vaterliebe wird dich teurer zu stehen kommen, als alles andere! Wenn ihr nicht zu zweit einen gangbaren Weg finden könnt, dann lasse dich frühzeitig professionell beraten. Dann mache Nägel mit Köpfen. Und das Jugendamt hat nur einen Wunsch: Jemanden zu haben, der verhindert, dass das Amt etwas zahlen muß. Das ist Behörde, Verwaltung, Aktenberge,......und nur durch Zufall mal ein Mensch mit Gefühl. Der seiner eigentlichen Aufgabe gerecht wird.

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                • Re: trennung


                  hallo.

                  aus meinen erfahrungen, kannst und wirst du im falle der hartnäckigen verweigerung der mutter, als unverheirateter papa wenig aussichten auf erfolg haben.

                  was auch schon schwierig wird, wenn du verheiratet bist-

                  ich würde dir raten mit dem jugendamt in kontakt zu treten aber auch versuchen, mit der mutter möglichst, nach fairen wegen suchen, deine beziehung zum kind aufrecht erhalten zu können.

                  viel glück dabei. gib dein kind niemals auf.

                  lg primater

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