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Klage gegen die Zahnarztpraxis nach verfuschter OP

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  • Klage gegen die Zahnarztpraxis nach verfuschter OP

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht ob ich mit diesem Thema hier richtig bin, falls nicht, sorry ich bin neu hier und kenne die Regeln noch nicht ;-)


    Ich wollte mich hier mal so grob schlau machen ob ich eine Chance habe wen ich die Praxis verklagen möchte die bei meiner OP so gut wie alles falsch gemacht hat.



    Ich bin "Der" Angstpatient schlechthin was den Zahnarztbesuch angeht. Grob gerechnet war ich schon seit 10 Jahren nicht mehr beim Zahnarzt. Da hat sich natürlich so einiges angehäuft. Vierzehn kariöse Zähne mussten gefüllt werden. Ein Backenzahn und ein Weissheitszahn mussten raus.

    Ich lief schon seit einigen Monaten mit üblen Zahnschmerzen durch die Welt. Ernährt habe ich mich täglich von Ibuprofen und Co. Bis ich vor 4 Wochen eine richtig üble Darminfektionen bekommen habe. Die Ärzte sagten das es durchaus möglich sein könnte das daran die Zähne schuld sein könnten. Ich dachte mir wenn nicht jetzt dann nie. Ich musste zum Zahnarzt und meine das Problem mit meinen Zähnen aus der Welt schaffen.

    Also bin ich zum Arzt. Ohne eine Vollnarkose hätte ich den Arzt natürlich nicht ran gelassen :-) wie sich das anhört. Der Arzt sagte das mein Weissheitszahn auf jedenfall auch raus muss, da er sich bald schon entzünden könne da er schon durchgebrochen war. Ich stimmte natürlich zu. Wenn ich schon in Vollnarkose da liege, lass ich den auch ziehen. Quasi einmal hin und alle Zähne in Ordnung bringen lassen.

    Zwei Wochen später habe ich einen Termin bekommen. Die OP sollte aber eine Kollegin von Ihm durchführen da er an jenen Tag keine Zeit habe.

    Egal dachte ich mir, Arzt ist Arzt. Die Narkose hat etwa 2 Stunden gedauert obwohl ca. 3 eingeplant waren.

    Als ich aufwachte war mir sofort klar das die Ärztin meinen Weissheitszahn nicht gezogen hatte sondern nur meinen Backenzahn auf der anderen Seite. Ich fragte wieso sie ihn nicht gezogen habe. Als Antwort gab sie mir: " Ja sie haben doch gesagt das sie den nicht gezogen haben wollen". Das habe ich nie behauptet sagte ich, sie glauben doch nicht ernsthaft ich leg mich in die Vollnarkose und lass einen Zahn drin der mir ehe Probleme machen wird. Sie sagt doch doch ich habe sogar eine Zeugin es bezeugen kann das sie den Zahn nicht gezogen haben wollten.



    Ich wollt nicht weiter diskutieren da ich noch völlig benebelt von der Narkose war. Ich habe auch an die Wunde kein Stück Watte/Salbe oder ähnliches gelegt bekommen. Eine Spüllösung wie auf dem "Entlassungsschein" den ich mitgegeben bekomme habe war auch nicht dabei.

    Die Wunde an der Stelle wo mein Backenzahn raus gemeisselt wurde hat sich natürlich entzündet. Zwei Tage später ging ich wieder hin. Da kam der Arzt dem die Praxis gehörte. Schaute ganz kurz aus einer Distanz von fast einem Meter und behauptete das alles gut ausschaue. Ich fragte ob ich keine Entzündung habe, und er verneinte die Frage. Nein nein alles in Ordnung, kommen Sie nächste Woche wieder um die Fäden zu ziehen.

    Ach ja und ganz am Anfang, als er rein kam sagte er als aller erst: " Joa Herr .... den Weissheitszahn wollten Sie ja nicht gezogen bekommen ne".

    Ich sagte: Doch, das wollte ich schon, aber ihre Kollegin hat es wohl nicht machen wollen.

    Ach nicht schlimm Herr ... noch macht er ja keine Probleme, falls ja spendiere ich ihnen die nächste Vollnarkose.


    So, das war Gestern. Heute hat sich die Entzündung bemerkbar gemacht. Schmerzen, Eiter und fauliger Geruch/Geschmack.




    Ich möchte die Praxis nun erstens verklagen und zweitens eine Beschwerde bei der Ärztekammer einreichen. Wie schauen meine Chancen aus.



    P.S.


    Meine Zähnen wurden zudem richtig amateurhaft gefüllt.




    Vielen Dank im Vorraus





















  • Re: Klage gegen die Zahnarztpraxis nach verfuschter OP

    Hallo,
    in welcher Form sich Aufklärung und Durchführung der OP einschließlich Nachsorge bei Ihnen zugetragen haben, läßt sich nicht objektivieren. Wenn Sie einen Behandlungsfehler annehmen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht.

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