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unverträglichkeit

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  • unverträglichkeit

    hallo,

    ich hatte früher nie probleme mit betäubungsmitteln, bekam immer ultracain ohne adrenalin (herzfehler).
    doch bei einer zahnarztbetäubung in der schwangerschaft (2007) reagiert ich mit massiver unruhe, herzrasen, zittern, verwirrtheit, angst, sehstörungen (angenommener grund: schwangerschaftsbedingte reaktion).
    aber die nächste behandlung 3 monate nach der schwangerschaft brachte selbige reaktion.
    auf der suche nach einem ersatz-präparat erfolgte beim hautarzt ein epikutantest mit scandonest (mepivacain) ohne reaktion. beim darauffolgendem pricktest (mepivacain) traten erneut o.g. bekannte nebenwirkungen auf und eine sichtbare quaddel.
    ich wurde zur weiteren testung an die uni-allergologie überwiesen. dort wurde mit erneuten epikutantests begonnen (lidocain, ultracain, procain wurde gleichzeitig geklebt). am 2. tag wurde abgebrochen (geplant waren 3) wegen unwohlsein, unruhe und starken juckreiz am körper. ein ganz leichtes exanthem auf dem gesamten rücken war zu sehen. besserung nach fenestil i.v..
    danach habe ich nicht mehr weiter testen lassen. nun, es kam wie es kommen musste: jetzt muss dringend ein zahn gemacht werden. und ich bin ziemlich beunruhigt. auch der zahnarzt scheint überfragt. er meint, ähnlich wie die hautärzte, dass es sich kaum um keine echte allergie handeln kann, weil das bei diesen medikamenten im grunde nicht vorkommt. riskieren will er es aber trotzdem nicht. ich auch nicht ;-)

    was kann ich jetzt tun?

    ich habe unter der geburt erstmalig naropin bekommen und darauf nicht reagiert. wäre das eine option?

    vielen dank


  • Re: unverträglichkeit


    Hallo,
    in der Tat eine problematische Situation. Für Lokalanästhetika vom Amidtyp (z. B. Mepivacain, Lidocain, Bupivacain und auch Ropivacain <"Naropin">) sind keine "echten" allergischen beschrieben. Wenn Sie "Naropin" vertragen, wäre dieses eine tatsächliche Option, nur ist die Substanz meines Wissens nach nicht für die Anwendung in der Zahnmedizin zugelassen. Hier wäre jedoch ein sogenannter "off-label-use" im Sinne eines Heilversuchs mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten möglich.
    Alternativ wäre eine Zahnbehandlung in sog. "Vollnarkose" möglich, da hierbei keine Lokalanästhetika zur Anwendung gelangen.
    Gruß
    F. V.

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