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Präoxygenierung, Spätfolgen von Narkosen etc.

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  • Präoxygenierung, Spätfolgen von Narkosen etc.

    Lieber Forumbesucher,

    da ich, wie wohl die meisten "Experten", dieses Forum neben meiner eigentlichen Kliniktätigkeit betreue, ist es mir gelegentlich nicht möglich, auf alle Beiträge umgehend und detailliert zu antworten. Sie können jedoch versichert sein, daß alles gelesen wird, auch wenn die Antwort etwas dauert.

    In den vergangenen Tagen wurden einige Beiträge zum Thema Präoxygenierung und Spätfolgen einer Narkose verfaßt.
    Die Vorgehensweise bei der P. wurde schon in mehreren Beiträgen korrekt dargestellt, so daß ich hier auf einen Lehrbuchauszug verzichten möchte.
    Ob nun jeder Patient mit dicht aufgesetzter Maske unter hohem Sauerstoff-Fluß präoxygeniert werden muß, ist auch unter Narkoseärzten nicht unumstritten, da viele Patienten das dichte Aufsetzen der Maske als sehr unangenehm empfinden und ihre diesbezüglichen Ängste und Vorbehalte schon im Vorbereitungsgespräch artikulieren. Richtig ist, daß eine "lehrbuchhafte" Präoxygenierung bei jedem Patienten notwendig ist, bei dem es während der Narkoseeinleitung zu einem Sauerstoffmangel kommen könnte (Brandt et. al, 1994).
    Hierzu zählen insbesondere Patienten mit vollem Magen (bei denen bis zur Intubation nicht über die Maske und Beatmungsbeutel beatmet werden darf) und Patienten mit richtungsweisenden Herz-/Lungenerkrankungen sowie alle Patienten, bei denen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse und die Krankengeschichte Hinweise auf eine möglicherweise schwierige Intubation liefern.
    Für "normale" Patienten ohne richtungsweisendes Riskikoprofil lauten die in der Literatur ausgesprochenen Empfehlungen dagingehend, unter fortlaufender Kontrolle der Vitalparameter einschließlich Sauerstoffsättigung die Maske mit hohem Flow vor das Gesicht zu halten und erst nach Wirkungseintritt der Medikamente dicht aufzusetzen und bis zur Intubation unter hohem Flow mit reinem Sauerstoff manuell zu beatmen.
    Hinsichtlich behaupteter Spätfolgen einer Narkose wird es im Rahmen eines Internetforums nicht möglich sein, aus ärztlicher Sicht Stellung zu beziehen. Für eine Stellungnahme sind aus berufsrechtlichen Gründen persönliche Untersuchung und Einsicht in die Krankengeschichte zwingend erforderlich. Jede andere Vorgehensweise würde in Spekulationen abdriften und ist aus meiner Sicht mit der berechtigten Wahrung von Patienteninteressen nicht zu vereinbaren. Zudem verbietet das Berufsrecht verständlicherweise jegliche Form von Diagnosestellung und Therapieempfehlung ohne persönlichen Arzt-/Patientenkontakt.

    F. V.

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