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Caverject

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  • Caverject

    Zur Diagnose hat mir mein Urologe Caverject verschrieben. Meine Frage ist nun wie wirkt diese Spritze und wie lange hält sie an.Und muß ich die Spritze selber bezahlen.
    Oder über nimmt das die Krangenkasse ich bin von der Zuzahlung Befreit


  • Re: Caverject


    Ist an anderer Stelle beantwortet!

    Lieben Gruß

    Dr. T. Kreutzig

    Kommentar


    • Re: Caverject


      ...............ist beantwortet. Ja, aber falsch, Herr Doktor. Für die Diagnostik benötigtes Caverject muß nicht der Patient bezahlen. Die Diagnostik ist in vollem Umfang einschl. Medikament Leistung der Kasse.

      Kommentar


      • Re: Caverject


        Recht hat der Doktor! Ich habe heute in der Apotheke 35,45 Euro dafür bezahlt.

        Kommentar



        • Re: Caverject


          Da hat dein Doc leider nicht Recht. Das ist verboten. Für den Schwellkörperinjektionstest (SKIT) zur Diagnostik bei erektiler Dysfunktion sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Alprostadil Leistung der gesetzlichen Krankenverischerung.

          Das steht eindeutig in der aktuellen Arzneimittelrichtlinie:

          Stand: 01.04.2009
          Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie
          Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen

          Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der
          Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V
          (Lifestyle Arzneimittel)

          Erektile Dysfunktion Seite 3

          Wirkstoff

          G 04 BE 01 Alprostadil (Ausnahme als Diagnostikum)


          Caverject
          Caverject Impuls
          MUSE
          Viridal
          Laß dir von ihm das Geld wiedergeben oder zeige das deiner Krankenkasse und deren medizinischem Dienst und der kassenärztlichen Vereinigung als Aufsichtsbehörde der Ärzte an. Es muß aufhören, daß hier Kranke privat zur Kasse gebeten werden.

          Beste Grüße
          Berater

          Kommentar


          • Re: Caverject


            [quote Berater]Da hat dein Doc leider nicht Recht. Das ist verboten. Für den Schwellkörperinjektionstest (SKIT) zur Diagnostik bei erektiler Dysfunktion sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Alprostadil Leistung der gesetzlichen Krankenverischerung.

            Das steht eindeutig in der aktuellen Arzneimittelrichtlinie:

            Stand: 01.04.2009
            Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie
            Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen

            Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der
            Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V
            (Lifestyle Arzneimittel)

            Erektile Dysfunktion Seite 3

            Wirkstoff

            G 04 BE 01 Alprostadil (Ausnahme als Diagnostikum)


            Caverject
            Caverject Impuls
            MUSE
            Viridal
            Laß dir von ihm das Geld wiedergeben oder zeige das deiner Krankenkasse und deren medizinischem Dienst und der kassenärztlichen Vereinigung als Aufsichtsbehörde der Ärzte an. Es muß aufhören, daß hier Kranke privat zur Kasse gebeten werden.

            Beste Grüße
            Berater[/quote]

            Lieber Berater, herzlichen Dank für Deine Aufklärung! Mir die Kosten anzuhängen war nicht böser Wille der Urologin, sondern eine Festlegung der Berliner AOK. Ich kenne nur negative Beispiele dieses Vereins. Dennoch werde ich mich sofort mit diesen "Freunden" in Verbindung setzen, mit Hilfe Deiner Argumentation. Nochmals ein super Dankeschön!

            Kommentar


            • Re: Caverject


              Noch einmal zur Klarstellung : Es gibt hierbei keinerlei Festlegung einer einzelnen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Arzneimittelrichtlinie ist rechtlich verbindlich für alle, für die Kassen und die Ärzte. Und die Urologin m u ß diese Richtlinie kennen und einhalten. Das gehört zu ihren Pflichten als Vertragsärztin der gesetzlichen Krankenkasse. Es kann also für die Diagnostik gar nicht erst zu einem Privatrezept oder zu einer privaten Bezahlung des Arzneimittels kommen.

              Vertragspartner aus dem Versicherungsvertrag ist für dich die Krankenkasse. Dann lege dort die Quittung vor und verlange Kostenerstattung.

              Was hat dir denn deine Ärztin gesagt, als sie dir das Privat-Rezept statt eines Kassenrezeptes gegeben hat? Auch der Schwellkörpertest mit dem Medikament wird von der Kasse bezahlt. Achte darauf.

              Beste Grüße
              Berater

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