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Frage an die REDAKTION

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  • Frage an die REDAKTION

    In einem Beitrag vom 15.07.02 bezeichnet sich ein
    Forenteilnehmer ausdrücklich als ARZT (INTERNIST).
    Würden Sie mir zustimmen, dass Dies den Tatbestand einer strafbaren Handlung darstellt, sofern die Unrichtigkeit dieser Behauptung nachgewiesen werden kann?

    Ich halte es für ausserordentlich wichtig, gerade in diesem Forum darauf aufmerksam zu machen.


  • RE: Frage an die REDAKTION


    Ich würde vorschlagen, daß der Betreffende seine Approbationsurkunde an die Redaktion faxt oder mailt - und alles wäre klar - oder?

    Das ist eine klare Lösung.

    Dorle

    Kommentar


    • RE: Frage an die REDAKTION


      Das Problem gibt es doch schon so lange seit dem es das Internet gibt.
      Sicher ist so etwas nicht in Ordnung da stimme ich Ihnen zu.
      Aber sollte man jeden gleich anzeigen nur weil er sich als Arzt,Manager,Kapitain,Soldat oder sonst wer ausgibt?
      Was glauben Sie wieviele Leute man da anzeigen müßte?
      Ich habe die Erfahrung gemacht das sich ein Gericht in der Regel mit solchen Angelegenheiten gar nicht beschäftigt.
      Ich finde man erreicht mehr damit wenn man der Person klar macht das seine Beiträge hier unerwünscht sind.




      Kommentar


      • RE: Frage an die REDAKTION


        Auch ich bin der Meinung, daß man sehr wohl unterscheiden können muß, ob ein Laie oder ein Experte rät, und daß sich die Vermutung förmlich aufdrängt, daß da jemand falsche Angaben zur eigenen Person gemacht hat. Wenn man aber all die Kommentare der besagten Person verfolgt, läßt sich ebenso schlußfolgern, daß die eigenen Beiträge für unverzichtbar gehalten werden. Aber viielleicht ist man in Zukunft etwas zurückhaltender.

        Kommentar


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