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Tod nach Nierenzellkarzinom-vererbbar?

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  • Tod nach Nierenzellkarzinom-vererbbar?

    Hallo,

    mich beschäftigt eine sehr wichtige Frage:
    mein Mann ist vor wenigen Wochen an einem Nierenzellkarzinom
    gestorben. Nun habe ich große Angst um unsere beiden Kinder. Ständig grübel ich darüber nach, ob es wohl vererbt werden kann, ob irgendwelche harmlosen Erkältungserscheinungen bzw. Schmerzen Vorboten seien...
    Dieser beschissene Krebs (sorry, besser kann ich es nicht ausdrücken) ist einfach so heimtükkisch. Bei meinem Mann wurde er auch erst sehr spät entdeckt bzw. diagnostiziert (CUP-Syndrom). Nicht, dass ich bei den Kindern irgendein Anzeichen übersehe...
    Vieleicht ist meine Angst auch übertrieben, aber sie sind das Wichtigste, was ich habe...

    Danke, Nina


  • Re: Tod nach Nierenzellkarzinom-vererbbar?


    Das Nierenzellkarzinom (NCC) ist ein seltener Krebs, der spontan auftritt. Eine Vererbbarkeit, selbst eine genetische Disposition, ist bisher nicht bekannt. Das Risiko an einem NCC zu erkranken, ist bei Ihren Kindern nicht höher als das Spontanrisiko (was wie gesagt niedrig ist). Außerdem treten ja Krebserkrankungen überwiegend im Alter auf, so dass man eine solche Erkrankung nun nicht gerade bei Kindern und Jugendlichen erwarten wird. Die Wahrscheinlichkeit für ein Kind, bis zum 15. LJ eine Krebserkrankung zu bekommen, liegt bei 2 Promille (ist also wirklich niedrig). NCC gehören ohnehin nicht dazu, die gibt es im Kindesalter nicht. Das mittlere Erkrankungsalter beim NCC liegt bei 68-70 Jahren. Über einen solchen Zusammenhang sollten Sie nicht weiter nachdenken.

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    • Re: Tod nach Nierenzellkarzinom-vererbbar?


      Hallo Dr. Wust,

      vielen dank für Ihre schnelle Antwort!
      Mein Mann war 37, als diese scheußliche Krankheit auftrat...
      Sehr untypisch für das Alter - daher meine Angst....

      Nina

      Kommentar


      • Re: Tod nach Nierenzellkarzinom-vererbbar?


        Bis Ihre Kinder das Alter Ihres Mannes erreicht haben, werden noch viele Erkenntnisse über genetische Dispositionen für einzelne Krebserkrankungen gewonnen werden. Da ist man sicher klüger als heute. Ein erhöhtes Risiko (wenn es überhaupt besteht) kann man zum Anlass nehmen, bestimmte Früherkennungsuntersuchungen durchführen zu lassen – im Falle eines NCC könnten das Urinuntersuchungen sein. Das ist aber erst ab 30 Jahren nötig. Dennoch: zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde keine familiäre Häufung beobachtet. Solche tragischen Ausreißer gibt es leider, sie müssen nicht mit einer Weitergabe an die nächste Generation verbunden sein. Das ist bei allen multifaktoriellen Erbgängen so.

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        • Re: Tod nach Nierenzellkarzinom-vererbbar?


          Danke, dass Sie noch einmal geschrieben haben.
          Ich werde versuchen, etwas entspannter zu werden.
          Nina

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