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glioblastom

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  • glioblastom

    Einer Glioblastompatientin wurde der 4cm große Tumor entfernt. Es folgte eine Reha-Maßnahme. Nach eingehenden Untersuchungen erklärte der behandelnde Arzt in der Reha-Kinik die Patienten als nicht mehr geschäftsfähig. Kurz danach war die geschiedene Patientin plötzlich neu verheiratet. Sie konnte weder lesen noch schreiben und hatte erhebliche Sprachstörungen. Aufgrund von Chemotherapien war sie häufig so müde, dass sie viel schlafen musste. 6 Monate später verstarb sie an ihrer Erkrankung. Nach ihremTod legte der neue Ehemann ein Testament vor, das ihn selbst zum Alleinerben erklärte und die Töchter aus erster Ehe enterbte. Die Unterschrift der Patientin sieht aus wie die eines Kleinkindes, dem die Hand geführt wurde

    Meine Frage an den Fachmann: Ist es bei dieser Erkrankung grundsätzlich möglich, dass die Patientin sich so weit erholt, dass sie entgegen allen Prognosen wieder geschäftsfähig wird?


  • Re: glioblastom


    Ein Standesbeamter und/oder Notar müssen sich von der Geschäftsfähigkeit des Unterzeichners überzeugen. Insoweit scheint es, dass eine neue Ehe zustande gekommen ist und die Patientin zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähig war. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass nach einer Operation und Nachbehandlung eines Glioblastoms ein Patient geschäftsfähig ist. Die von Ihnen beschriebenen Störungen wie Agraphie, Dyslexie und eine nicht näher spezifizierte Aphasie schließen nicht aus, dass der betroffene Mensch geschäftsfähig ist, d.h. sehr genau weiss, was er tut, und vernünftige Entscheidungen treffen kann.
    Was das Testament anbelangt, ist sicher entscheidend, ob es notariell beurkundet wurde. Wenn ja, ist eine Anfechtung schwierig, wenn auch nicht unmöglich. Voraussetzung ist, dass Sie eine Stellungnahme des behandelnden Arztes bekommen (zu diesem Zeitpunkt). Allgemeine Erörterungen, wie von Ihnen angedeutet, sind kein stichhaltiger Anfechtungsgrund. Sie müssen schon sehr konkret werden und den behandelnden (!) Arzt befragen. Grundsätzlich ist aber ein Notar verpflichtet und auch in der Lage, die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen. Wenn er Zweifel hat, muss er einen Arzt hinzuziehen.

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    • Re: glioblastom


      Sehr geehrter Herr Prof. Wust,

      danke für Ihre Stellungnahme. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ein Glioblastom nie vollständig entfernt werden kann und deshalb trotz Therapie weiter wächst. So war es im besagten Fall wohl auch, denn immerhin ist die Patientin an ihrer Krankheit verstorben. Natürlich sind die behandelnden Ärzte die wichtigsten Zeugen, häufig gibt es jedoch Probleme wegen der ärztlichen Schweigepflicht. In einem Gutachten, das mir bekannt ist, hat der behandelnde Arzt bescheinigt, dass die Patientin nicht mehr in der Lage war, Entscheidungen, die sie selbst betreffen zu treffen. Nur eine Woche nach diesem Gutachten war die Patientin dann aber verheiratet und das, obwohl der Standesbeamte von ihrem Glioblastom wusste. Er hat aber offensichtlich kein Gutachten eingeholt. Halten Sie es denn für möglich, dass die Patientin nur eine Woche nach einem solchen Gutachten plötzlich heiratsfähig gewesen sein sollte? Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen.

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