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Genehmigungsverfahren der Krankenkassen

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  • Genehmigungsverfahren der Krankenkassen

    Hallo
    Ich habe von Geburt an eine spastische Lähmung der linken Körperhälfte und benötige wie viele andere Menschen auch Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik. Meine behandelnde Ärztin verschreibt mir wie bisher die KG'S. als Diagnose wird infantile Cerebralparesein in die Verordnung eingetragen. Auch wird gekenzeichnet, das die Verordnung eine Ausnahme vom Regelfall ist. Als Ziel der Behandlung trägt sie ein das durch die KG die Koordination verbessert werden soll und das Kontrakturen der Muskeln und Gelenke vermieden werden sollen. Meine Ärztin sagte mir, ich solle mich bei der Krankenkasse erkundigen, ob die Verordnung genehmigt werden muß. Beim Anruf bei der Barmer teilte mir die Sachbearbeiterin mit, daß sich die Barmer nicht an dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Ich bin nicht sicher ob das für alle "Filialen" gültig ist oder ob man auf das Goodwill des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen ist. Von meiner Therapeuthin erfuhr ich, daß insbeswondere Die AOK'S und einige BKK'S hier sehr kleinlich sind. Außerdem sagte sie mir daß das Gehnehmigungsverfahren vom Gesetzgeber als Kannvorschrift vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen mit Ärzten und Krankenkassen diesbezüglich nach dem 1. Juli 2004 verlaufen sind.Über viele Zuschriften freut sich Norbert aus NRW


  • RE: Genehmigungsverfahren der Krankenkassen


    Hallo,
    Du solltest Dich vielleicht mal bei den Leuten erkundigen, die eine solche Behandlung durchführen. Die haben evtl. mehr Ahnung, welche Kassen mitspielen und welche nicht. Manche Dinge läßt die Krankenkasse auch beim zuständigen MDK prüfen, ob eine Behandlung sinnvoll oder med. notwendig ist.
    Zusätzlich könntest Du Dich nochmal unter www.lifeline.de,
    Expertenforum, Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse, informieren.
    Ich empfehle Dir auch evtl. Mitglied beim VdK zu werden, für ca. 5 Euro im Monat. Dieser Verein berät u. a. im Behinderten - und Krankenkassenrecht bzw. Sozialrecht.
    Ansonsten solltest Du Dich nie telefonisch mit manchen Sachen bei der Krankenkasse abspeisen lassen, da weiß manchmal der eine nicht, was der andere weiß. Wenn Du abgewiesen wirst, gibt es immer noch einen "Vor"gesetzen. Ich hatte auch ne "Tusse" der AOK am Telefon, die meinte, es gäbe das und das nicht....für mich. Die hatte überhaupt keine Ahnung. Ich sprach dann ihren Vorgesetzten und kam auf das Sozialgesetzbuch zu sprechen, wo er mir bitte erklären sollte, wo steht, warum ich was nicht bekomme. Die Sache wurde dann anders behandelt.
    Gruß
    PS

    Gruß
    PS

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    • RE: Genehmigungsverfahren der Krankenkassen


      PS hat vollkommen Recht. Alles schriftlich beantragen. Und auch Widerspruch einlegen bei Ablehnung. Da dann aber am Besten die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen, da man da auf jeden Fall einen richtigen Grund angeben muss. So allgemeine oder nicht fundierte Widersprüche werden gleich vom Tisch gefegt.

      Ein Tip noch für dich aus der Naturheilmedizin. Osteopthie oder Cranio Sacral Therapie können dir bestimmt um einiges weiterhelfen. Werden allerdings nicht von den Kassen erstattet. Ich hab mir immer Therapeuten gesucht, die sich auf Ratenzahlungen einlassen. Dann kann man das zahlen, was der klitzekleine Geldbeutel hergibt ( z.B. 20,00 Eur mtl.).

      Drücke dir die Daumen

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